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Bezahlkarte für Flüchtlinge: Ein Zwischenschritt zu den CBDC 2025?

Nach den regen Diskussionen um Bezahlkarten für Flüchtlinge im Frühjahr 2024 trat nun nach der Zustimmung des Bundesrates am 16. Mai 2024 die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft. Bislang konnten die Leistungen nur in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht werden. Nun kommt als vierte Möglichkeit die Bezahlkarte für Flüchtlinge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes hinzu. Die jeweils genehmigende Behörde, i.d.R. der Landkreis, entscheidet, in welchem Fall welche Leistungserbringung gewählt wird, um den lokalen sowie individuellen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. In diesem Beitrag beleuchten wir, inwiefern diese Bezahlkarte für Flüchtlinge einen Zwischenschritt zu den digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) darstellt.

Was ist die Bezahlkarte für Flüchtlinge?

Auf die Bezahlkarte für Flüchtlinge kann die dem Asylbewerber oder Geflüchtete zustehende Leistung als Guthaben gebucht werden. Überweisungen ins Ausland oder an Schlepperorganisationen sollen mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge verhindert werden. Es handelt sich um eine sogenannte Debitcard, die nur im Inland einsatzfähig ist. Das bedeutet, dass nur über das vorhandene Guthaben verfügt werden kann. Schulden können nicht entstehen. Darin ähnelt sie den in der Allgemeinbevölkerung üblichen Girocards (die auch unter dem alten Namen EC-Karte bekannt sind), die von Banken und Sparkassen ausgegeben werden, um den Kunden Bezahlvorgänge über das eigene Guthaben auf einem Bankkonto zu ermöglichen. 

Bezahlkarte
Die Bezahlkarte für Flüchtlinge sorgt für reichlich Diskussionsstoff.

Allerdings wurde im Rahmen der Diskussionen um die Ausgestaltung der Bezahlkarten schon klar, dass sowohl regionale Begrenzungen möglich sind, als auch inhaltliche Ausschlüsse, wie z.B. die Regelung, dass mit der Karte kein Alkohol gekauft werden kann. Mit anderen Worten: die Bezahlkarte für Flüchtlinge ist programmierbar. Was im ersten Moment für leistungsloses Einkommen mit hohem Missbrauchspotential sinnvoll erscheinen kann, zeigt gleichzeitig die Brisanz dieser Technologie im Allgemeinen auf. Denn die Überlegung liegt nah, dass zukünftig alle staatlichen Leistungen vom Kindergeld über das Bafög bis zum Bürgergeld über Bezahlkarten abgewickelt werden könnten. Wenn die staatlichen Transferleistungen über die Nutzung von Bezahlkarten aber programmierbar wären, könne der Staat unangemessen in die Verwendung der Zahlungen eingreifen.

Welche Programmierungen der Bezahlkarte für Flüchtlinge wären denkbar?

Technisch bieten sich viele Möglichkeiten, die Nutzung dieser Karten per Programmierung zu steuern. Hier sind einige:

• regionale Begrenzungen (inland, Ausland, Bundesland, Landkreis, Stadt)
• Begrenzungen auf bestimmte Warengruppen oder Ausschluss von anderen Waren
• Verfallsdatum des Guthabens und damit Zwang zum Konsum und Unterbindung von Sparen 
• Verknüpfung mit Bedingungen, soweit auf der Karte speicherbar + die Einhaltung von Auflagen
• Speicherung aller Zahlungsvorgänge samt der zugrunde liegenden Käufe, Gläsernheit und Kontrolle des Konsumverhaltens

Für wen kämen staatliche Leistungen per Bezahlkarte in Frage?

Selbstverständlich könnten solche Bezahlkarten auch für Steuerrückerstattungen oder Leistungen der Kranken- und Rentenkassen oder Arbeitslosenversicherungen Verwendung finden. Stand 2022 gab es alleine 21 Mio Bezieher von Altersbezügen. Hinzu kommt rund 1 Mio Alg I-Empfänger (bei 2,7 Mio Arbeitslosen) und 0,5 Mio BaföG-Empfänger sowie Empfängern von Pflegeleistungen usw. Für weitere 17,9 Mio Kinder wurde Kindergeld bezahlt. Es könnten also fast 50 % der Bevölkerung von so einer Maßnahme betroffen sein.

Von der Bezahlkarte für Flüchtlinge zum digitalen Zentralbankgeld (CBDC)?

Wer diese Möglichkeiten der Kontrolle beängstigend findet, der sollte sich vor Augen führen, dass weltweit Zentralbanken mit der Einführung digitaler Zentralbankwährungen (CBDC = Central Bank Digital Currency) genau so ein System für alle einführen wollen und mit Hochdruck daran arbeiten. So auch in der Europäischen Union. 

Was genau hinter verschlossenen Türen der EZB diskutiert wird, ist noch unklar. Aber nach Aussagen der EZB-Chefin Christine Lagarde wird ein Modell favorisiert, das wohl der Konstruktion des digitalen Yuan in China ähnelt. Die Zentralbank würde allen Endkunden eine kostenlose Bezahlmöglichkeit einräumen, indem jeder ein Zentralbankkonto bei der EZB unterhält und digital darüber verfügen kann. Die Geldschöpfung läge in Zukunft also ausschließlich bei der EZB.

Was aber wird mit dem privaten Bankensektor geschehen? Haben Geschäftsbanken und Sparkassen bald in Teilbereichen ausgedient?

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Verknüpfung mit Personendaten: Der Stand in der EU

Richtig brisant wird eine digitale Währung allerdings erst durch die Verknüpfung mit allen anderen Daten, die dem Staat von den Bürgern zugänglich ist.

Mit der Einführung der obersten Überwachungsbehörde AMLA (Anti-Money-Laundering Authority)  (vgl. Artikel dazu) wurde in der EU ein riesiger Datenkrake geschaffen. Selbstverständlich nur, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern.

Hier laufen alle Daten zusammen, die mit Finanztransaktionen zu tun haben. Alle Geldwäscheverdachtsmeldungen von Kreditinstituten und Händlern verschiedener Branchen wie Autohändler, Juweliere, Immobilienmakler und viele andere mehr werden hier gebündelt. Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare sind schon länger verpflichtet, jeden Verdacht in diese Richtung zu melden. Alle Steuerdaten werden ohnehin schon auf nationaler und internationaler Ebene ausgetauscht.

Neu eingeführt wird 2025 das europaweite Vermögensregister, in das jeder EU-Bürger sein Vermögen im In- und Ausland angeben muss, wenn er über ein Vermögen von mehr als 200.000 € verfügt. Um dieser Verpflichtung in Deutschland mehr Nachdruck zu verleihen, liegt schon ein Referentenentwurf zu einem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) vor, der vorsieht, dass jeder, der 100.000 € Vermögen oder mehr besitzt, unter Generalverdacht fällt, dieses auf kriminelle Art und Weise erworben zu haben.

Das EU-Vermögensregister ist auf dem Weg

Außerdem soll die digitale Patientenakte auf europäischer Ebene kommen, aus der persönliche Angaben zu Krankheiten, Medikamenten und Impfstatus zu entnehmen sind. 

Mit der heutigen Technologie lassen sich diese Datenmengen problemlos verarbeiten und durch den Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) auch so auswerten, dass beängstigend vollständige Profile für jeden Bürger erstellt werden können. 

Erstmalig in der Menschheitsgeschichte wäre damit einem Staat oder einem Staatsgebilde wie der EU die Möglichkeit gegeben, nicht nur alle Finanztransaktionen seiner Bürger zu verfolgen, sondern auch mit allen anderen persönlichen Daten zu verknüpfen und dadurch ungeahnte Kontrollmöglichkeiten zu erlangen. 

Niemand könnte der Überwachung entgehen, denn ein Leben außerhalb des digitalen Zahlungssystems ist in unserer modernen Gesellschaft fast unmöglich.

Kontrolle, Sozialkreditsystem und Enteignung: Reale Dystopie

Wenn Sie sich fragen, wie eine solch dystopische Welt ausshehen kann und wohl auch wird:

  • Steuern und Abgaben könnten automatisch abgebucht werden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann ja Einspruch einlegen und versuchen, wieder sein Geld zurückzuerhalten. 
  • Vermögensgegenstände, die nicht im Vermögensregister angegeben wurden, können kaum mehr legal in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, da alle Transaktionen lückenlos nachvollziehbar sind. 
  • Durch die Erfassung und Verknüpfung  aller Gesundheitsdaten könnte ein Staat auf die Idee kommen, bestimmte Impfungen, Medikamente oder sonstige Therapieformen vorzuschreiben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so kann der Zugang zu Schule, Studium, Arbeitsmöglichkeiten oder Kultur und Transport verweigert werden. 
  • Bei der Bezahlung von Waren werden nicht nur die Finanzströme gemeldet, sondern auch die gekauften Waren erfasst. Bei einer Ausgestaltung als Socialcard könnten deshalb viele Aspekte mit einfließen. Zu viel Alkohol gekauft? Dann wird die Karte entsprechend für alkoholische Getränke gesperrt. Großeinkauf getätigt? Na, wo kommt denn so viel Geld her? Oder lebt etwa eine nicht gemeldete Person in Ihrem Haushalt? Zigaretten gekauft? Dafür wird sich der Krankenkassenbeitrag erhöhen. Und so weiter – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. 
  • Es könnte basierend auf all diesen Angaben ein Social Credit System eingeführt werden. Gutes Verhalten wird mit Punkten belohnt, schlechtes Verhalten mit einem Punktabzug bestraft. Wobei der Staat bestimmt, was “gut” und “schlecht” ist. Die Regierung kritisiert? Punktabzug und Flugverbot für diesen Sommer! Nachbarn beim Falschparken erwischt und denunziert? Das gibt Bonuspunkte!
  • Um den FIAT-Geld-Schuldenberg der öffentlichen Hand loszuwerden, könnte man einfach einen bestimmten Prozentsatz des Geldvermögens konfiszieren. Oder gestaffelt nach Vermögen mit verschiedenen Prozentsätzen. Den Gesamtüberblick haben die staatlichen Stellen ja bald. 
  • Enteignungen oder ein “Lastenausgleich” könnten damit problemlos durchgeführt werden, da die Vermögens- und Finanzverhältnisse aller vermögenden Bürger vorliegen und die Bevölkerung sich nicht dagegen wehren kann.

Niemand weiß, welche Maßnahmen am Ende eingeführt werden. Und selbstverständlich wird kein Staat vor der Einführung der CBDCs über den möglichen oder geplanten Missbrauch informieren.

Schützen Sie Ihr Vermögen vor CBDCs und Enteignung

Die Einführung des Vermögensregisters und von CBDCs kann die Enteignung von Vermögenswerten erheblich vereinfachen. Um auf dieses Szenario vorbereitet zu sein, ist Vorsorge notwendig. Unser kostenloser Ratgeber bietet Ihnen hilfreiche Anleitungen, wie Sie Ihr Vermögen effektiv vor Enteignung schützen können.

Ratgeber: Enteignung

Es wird klar: Die politischen Entwicklungen gehen zunehmend in Richtung CBDC. Die verheerende Folge eines Enteignungsszenarios durch das digitale Zentralbankgeld ist naheliegend. Doch wie schützt man sein Vermögen vor solchen Enteignungen? Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie ihr Vermögen vor einem übergriffigen Staat sichern können. Jetzt herunterladen.

Bargeld und Sachwerte als Freiheitsgaranten

Noch können wir Bargeld nutzen, um anonym zu kaufen, was wir wollen, bei wem wir wollen und wann wir wollen. Aber selbst der Gebrauch von Bargeld wird immer weiter zurückgedrängt. Die Bargeldobergrenze wurde auf 10.000 € gesenkt. Im Bereich des Edelmetallhandels sind anonyme Käufe ohnehin schon begrenzt. Ab 2.000 € Warenwert müssen Name und Anschrift des Käufers festgehalten und dokumentiert werden. Leider verstehen zu wenige Menschen die Bedeutung der Nutzung von Bargeld. Mit der Karte zu bezahlen ist so viel bequemer. Aber wenn die Nutzung unserer “geprägten Freiheit” immer weiter zurückgeht, dann liefert das den Politikern einen wunderbaren Vorwand, das Bargeld ganz abzuschaffen. 

Wir sollten deshalb sehr wachsam die Entwicklung beobachten und unser Recht auf Bargeld und damit auf anonymes Kaufverhalten durch intensive Nutzung aufrechterhalten. Letztlich können nur Widerstand und ziviler Ungehorsam die geplanten Schritte in Richtung einer Zentralbankwährung und ggf. eines Sozialkreditsystems aufhalten.

Sichern Sie sich, solange es noch möglich ist, von der Natur aus limitierte Sachwerte, welche nicht automatisch digital erfasst und als Tauschmittel geeignet sind. Edelmetalle wie Gold und Silber stehen hier aufgrund ihrer seit Jahrtausenden geschätzten Rolle als Wertaufbewahrungsmittel ganz oben auf der Liste:

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Mehr zum Thema CBDCs sehen Sie in unseren Videos

Auf dem YouTube-Kanal von Kettner Edelmetalle finden Sie neben Videos zu Gold und Silber auch immer wieder die neusten Updates zum Thema digitales Zentralbankgeld (CBDCs) und weitere interessante und brisante Neuigkeiten aus Politik und Wirtschaft. Im folgenden Video klärt uns Ernst Wolff über den Plan hinter den Kulissen, welcher unser Geldsystem komplett verändern wird:

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Die Stunde Null
Sichern Sie sich nur noch heute bis 23:59 Uhr unsere Freiheits-Pakete die Dominik Kettner exklusiv für Sie zusammengestellt hat

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