WHO-Pandemievertrag gescheitert. Kommt er nun über die Hintertür?
Anfang des Jahres diskutierte alle Welt hitzig über den neuen WHO-Pandemievertrag. Dabei wurde fast vollständig ausgeblendet, dass auch Veränderungen bei den IGV – also den „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ – geplant waren; das Abkommen zur IGV sollte in der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai 2024 verabschiedet werden.
Während der WHO-Pandemievertrag wegen des Widerstands nicht zur Abstimmung kam, wurden die veränderten IGV in der neuen Fassung jedoch angenommen. Über letzteren Vorgang wurde allerdings in den Medien kaum berichtet und selbst Kritiker des Pandemievertrages überschauen kaum die Auswirkungen der Neufassung der IGV.
Was ist die WHO und welchen Zweck hat sie?
Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte der Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization): Sie wurde am 22. Juli 1946 durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet und nahm 1948 ihre Tätigkeit in Paris auf. 1966 verlagerte sie ihren Hauptsitz nach Genf.
In Artikel 1 wird der Zweck der Organisation damit definiert, “allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen.” Ein hehres Ziel, was aber einschließt, dass sie und ihre Maßnahmen keinesfalls schaden dürfen.
Ursprünglich sollte sie lediglich Leit- und Koordinationsstelle für gesundheitliche Themen und Maßnahmen weltweit sein. Nur auf Anfrage von Regierungen sollten auch einzelne Länder konkret unterstützt werden. Sie war ursprünglich nicht als Herrschaftsinstrument konzipiert. Im Vertragswerk der Weltgesundheitsorganisation ist weder ein Recht auf Selbstermächtigung vorgesehen noch eine Weisungsbefugnis. Aus diesem Grunde sind auch keine Kontrollmechanismen oder -instanzen angedacht.
Selbstverständlich steht ihr kein Informations- oder Wissensmonopol zu – das würde ja auch jeglichem wissenschaftlichen Denken widersprechen. Grundrechte muss sie immer wahren, was auch insbesondere im “Prior Informed Consent” zum Tragen kommt. Nämlich, dass niemand ohne seine vorherige – auf solider Informationsbasis getroffenen Entscheidung – zu irgendeiner Maßnahme gezwungen werden darf; oder bei Ablehnung irgendwelche Konsequenzen fürchten muss.
Diese Zusicherung der körperlichen Unversehrtheit ist ein zentraler Punkt jeglicher allgemein anerkannten Medizinethik. Dass während der Corona-Zeit gegen diesen ehernen Grundsatz durch die Nötigung zur Duldung von Injektionen mit experimentellen Substanzen massiv verstoßen wurde, ist hinlänglich bekannt.
Dies hatte jedoch nicht alleine negative Konsequenzen für den Einzelnen, sondern hat auch für Verwerfungen in der Weltwirtschaft gesorgt, die bis heute anhalten. Ein Indikator für den Krisenmodus, in dem wir uns seitdem befinden, ist der Goldpreis. Zu Beginn der Corona-Maßnahmen war er erstmals über 1.500 US-Dollar gestiegen und ist seitdem nicht mehr unter diese Marke gefallen.
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Der WHO-Pandemievertrag als Ermächtigungsgesetz der WHO
Das in der Fassung vom 30. März 2024 als sogenannter WHO-Pandemievertrag bezeichnete Abkommen war als ein vollständig neues völkerrechtliches Vertragswerk geplant und sollte den Einfluss und die Macht der WHO stark ausdehnen. Deshalb wäre es zu seiner Annahme notwendig gewesen, es mit einer Zweidrittelmehrheit (Quorum) der Weltgesundheitsversammlung (WHA) zu beschließen. In dieser Versammlung sind alle 194 Mitgliedsstaaten vertreten. Gemäß der WHO-Verfassung wäre nach Annahme in diesem Gremium die innerstaatliche Ratifizierung innerhalb von 18 Monaten nach diesem Beschluss in allen Mitgliedsstaaten notwendig geworden.
Ausgehend von Mai 2024 wäre das also bis Ende November 2025 der Fall gewesen. Alle Parlamente der Mitgliedsländer hätten also den Vertrag nach ihren individuellen Vorschriften annehmen müssen, damit er in den jeweiligen Ländern Rechtsgültigkeit erlangen kann. Da sich eine Mehrheit gegen die Verabschiedung abzeichnete, wurde die Abstimmung im Mai 2024 nicht durchgeführt. Aber die Verhandlungen gehen weiter und im Dezember oder spätestens im Mai 2025 soll der Pandemievertrag dann zur Abstimmung kommen.
Was sind die IGV, die neben dem WHO-Pandemievertrag auch verhandelt werden?
Bei den IGV (engl. IHR = International Health Regulations) handelt es sich ebenfalls um einen völkerrechtlichen Vertrag; aber mit einem Sonderstatus. Denn sie beruhen auf der Ermächtigung in der WHO-Verfassung, Regelungen zu “sanitären und Quarantänemaßnahmen und andere Vorkehrungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten von einem Land ins andere” zu erlassen. Vereinfacht gesagt, sind die IGV die Verwaltungsanweisungen des WHO-Vertrages.
Es sollen Definitionen und technische Standards festgelegt werden, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Deshalb sind die Hürden für die Annahme einer Änderung auch niedriger: schon eine einfache Mehrheit genügt. Die geänderte Fassung tritt normalerweise automatisch innerhalb von zwölf Monaten (bei Verabschiedung im Mai 2024 also ab Juni 2025) in allen Mitgliedstaaten ab der Bekanntgabe in Kraft. Es sei denn, eine Regierung widerspricht dem Inkrafttreten explizit innerhalb von zehn Monaten ausdrücklich für ihr Land. Eine nationale Ratifizierung durch die jeweiligen Staaten findet also nicht statt.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften existieren schon in ihrer letzten Fassung aus dem Jahre 2005. Der damalige Entwurf wurde gemeinhin akzeptiert und ist in den allermeisten Mitgliedsländer der WHO seit 2007 wirksam. Dieses Werk sollte nun umfassend überarbeitet werden. Die zur Diskussion stehende Änderungsfassung stammt vom November 2022 und hatte damals zu massiver Kritik durch Bürgerrechtsorganisationen geführt. Im Februar 2024 war zunächst eine inoffizielle Fassung an die Öffentlichkeit durchgesickert.
Nach den Regularien muss der Wortlaut des Änderungsvorschlages zu den IGV der WHA vier Monate vor Beschlussfassung zur Beratung vorliegen. (Art 55 Abs. 2 IGV) Diese vier Monate können also selbst durch die inoffizielle Fassung vom 6. Februar 2024, die am 9. Februar geleakt wurde, nicht eingehalten werden. Die jetzt verabschiedete Fassung wird mit dem 1. Juni 2024 datiert. Eine Verabschiedung steht also im Widerspruch zu den eigenen Verfahrensvorschriften der WHO. Aber: Vor welchem Gericht könnte man die Verabschiedung anfechten?
Global Health Security
Grundsätzlich gehen die IGV vom angelsächsischen Prinzip „Global Health Security“ des Militärs aus. Im Falle eines Virus wird das als Bio-Attacke gesehen und entsprechend militärisch gehandelt. Alle Grundlagen der Demokratie entfallen, es wird streng hierarchisch gearbeitet und entschieden. Es gibt weder eine Begrenzung noch eine Überwachung der Macht.
Es kann eine Informationskontrolle eingeführt werden und bei allen Maßnahmen entfällt jegliche Verantwortlichkeit den Bürgern gegenüber. Deshalb sind Klagen oder Schadenersatzforderungen von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Im Grunde herrscht in einem solchen Fall Kriegsrecht und alle bürgerlichen Grundrechte sind suspendiert. Die entscheidende Frage ist natürlich: Wann liegt so eine Bio-Attacke vor und wer darf sie mit weitreichenden Folgen – weltweit! – zu einer solchen erklären?
Gefährdet der WHO-Pandemievertrag die Souveränität?
Was sollte denn eigentlich im WHO-Pandemievertrag geändert werden, warum wurde so unerbittlich darum gestritten? Der wichtigste Streitpunkt war, ob im Falle einer Pandemie durch den Pandemievertrag die Souveränität der Mitgliedsländer durch die WHO gefährdet sei? Die WHO stellt sich auf den Standpunkt, dass dem nicht so sei. Denn die Staaten würden für den Verzicht auf ihre Souveränität ja eine Leistung der WHO erhalten. Im Grunde heißt das nichts anderes als: die Souveränität der Länder wird nicht verletzt, sondern nur verkauft.
Der juristisch geschulte Blick auf die geplanten Änderungen zeigt allerdings ganz klar, dass das Aussetzen von Verfassungsrechten bzw. dem deutschen Grundgesetz vorgesehen ist. Denn im Pandemiefall gäbe es keine Gewaltenteilung mehr. Ausschließlich die WHO würde bestimmen, es wäre weder Kritik noch Eingreifen von Seiten der einzelnen Regierungen möglich. Das Legalitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip wäre verletzt, denn der Alleinherrschaftsanspruch der WHO ließe keinen Raum mehr für Abwägung oder Abweichungen.
Selbst ein wirksamer Schutz der Menschenrechte könne nicht mehr garantiert werden; denn diese sollen ja gerade im Falle einer Pandemie eingeschränkt werden. Die Grundsätze der Informationsfreiheit und des Zensurverbots wären massiv verletzt, weil in Zukunft nur noch die Meinung der WHO gelten sollte. Sogar die Verfolgung von Kritikern wäre vorgesehen gewesen. Von einer demokratischen Willensbildung des Volkes kann erst recht keine Rede sein, schließlich wurde niemand je gefragt.
Wie unter solchen Vorzeichen überhaupt ein Parlament entscheiden konnte, dem Pandemievertrag zuzustimmen, erscheint bei genauem Hinsehen schwer nachvollziehbar. Dem Wohl des Volkes und der Wahrung der Rechte dessen sollte doch jeder gewählte Abgeordnete verpflichtet sein. Theoretisch zumindest …
Neues Konzept des One Health Ansatzes
Der Gedanke, der allen geplanten Änderungen des Abkommens zugrunde liegt, zeigt sich in den Daueraufgaben, die die Mitgliedsländer lt. Pandemievertrag ständig zu erfüllen hätten.
Es soll gewährleistet sein, dass Patente, Pandemieprodukte (Tests, Masken, Impfstoffe usw.) jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. Unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit sollen alle Länder gleichermaßen davon profitieren. Entsprechende Finanzen sind bereitzustellen.
Die Länder sind zur permanenten Probenentnahme und Sequenzierung in Speziallaboren verpflichtet. Dies betrifft nicht nur Proben von Menschen und Tieren, sondern auch aus dem Abwasser. Es würde sehr verwundern, wenn man bei einer solch umfassenden Probeentnahmen nicht tatsächlich pathogene, also krankmachende, und pandemierelevante Erreger finden sollte.
Der One Health Ansatz geht davon aus, dass Gefahren von allen Seiten drohen könnten und die WHO für alle zuständig ist. Ob Menschen, Tiere, das Ökosystem an sich, das Klima oder CO2 – alles muss als Gefährdungspotenzial herhalten. Unser gesamtes Leben wird pathologisiert, für krank erklärt.
Krankheitserreger mit pandemischem Potential sollen erforscht und gezüchtet werden. Das bedeutet nichts anderes als Gain-of-Function-Forschung. Vorhandene Erreger werden so lange gezüchtet oder gezielt genetisch verändert, bis sie ansteckender sind oder zu einem schwerwiegenderen Krankheitsverlauf bis hin zum Tod führen. Damit will man angeblich einer möglichen natürlichen Veränderung vorgreifen, um dann die passenden Impfstoffe entwickeln und bereitstellen zu können.
Was bislang als verwerflich geächtet war und nur in Laboratorien in anderen Ländern wie z.B. China gefördert und finanziert wurde, sollte nun weltweite Verpflichtung werden. Diese an Perversität kaum noch zu überbietende Vorgehensweise sollte auch den treuesten Anhänger der WHO-Pläne stutzig machen.
Ausgehend von diesen Forschungen soll eine “Disease X”-Liste erstellt werden, also eine Liste mit all den für eine Pandemie in Frage kommenden Erregern bzw. Erkrankungen.
Um jederzeit auf eine auftretende Pandemie reagieren zu können, sollte gewährleistet sein, dass Notfallzulassungen von Impfungen und Medikamenten innerhalb von 100 Tagen erleichtert und ermöglicht werden.
Damit niemand die aufgeführten Maßnahmen in Frage stellen kann, soll zu sogenannter “Infodemics” gegriffen werden, der Unterdrückung jeglicher abweichender Meinung oder Kritik. Selbst Wissenschaftler und Experten sollen nicht mehr ihre Meinung vertreten dürfen, wenn sie vom offiziellen Narrativ abweichen.
Die neuen IGV leisten einer Pandemie-Diktatur Vorschub
Wie schon erwähnt, muss eine neue Fassung vier Monate zur Begutachtung vorgelegen haben, bevor sie zur Abstimmung kommen kann. Aber die Fassung vom 1. Juni 2024, die sich noch einmal in wichtigen Punkten von der Fassung vom 6. Februar unterschied, wurde auch am 1. Juni 2024 – also am selben Tag – beschlossen. Dabei handelt es sich um ein 62-seitiges Vertragswerk in englischer Sprache. Es ist also ausgeschlossen, dass irgendjemand der in der Weltgesundheitsversammlung Anwesenden ausreichend Zeit zum Studium erhalten haben könnte. Trotzdem dauerten die Verhandlungen darüber bis fast 23 Uhr abends und es kam dann zu einer Abstimmung. Weder die lange Sitzungsdauer noch die Abstimmung standen auf der Tagesordnung. Man kann wohl von einer Überrumpelung der Abgeordneten sprechen. Dass es noch weitere Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll, rundet das Bild noch ab.
Unseren Artikel RKI-Files enthüllen: Corona-Maßnahmen politisch motiviert hier lesen!
Durch die Verabschiedung der geänderten Fassung der IGV wurden konkret folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt:
Die WHO kann einen Weltgesundheitsnotstand – so war es bei Corona der Fall – gleichermaßen ausrufen wie schon bisher. Aber diesmal wurden die Befugnisse stark erweitert, so dass auch Erkrankungen bei Tieren, Notstände des Klimas usw. zum Anlass genommen werden können. Die Möglichkeiten sind so gut wie grenzenlos, um durch solche willkürlichen Notstandsausrufungen Angst und Panik zu schüren.
Es genügt, wenn “voraussichtlich mehrere Regionen betroffen sein könnten” und es “voraussichtlich zu Unterbrechungen des sozialen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Systems kommen könnte”. Dies wäre z.B. der Fall beim Auftreten von Pocken, Kinderlähmung und Grippeerregern (Influenza) sowie “jeglichen Ereignisses, das ein internationales Gesundheitsproblem verursachen könnte, auch ohne seine Ursache oder Herkunft zu kennen. “
Die Staaten müssen (!) dann ebenfalls Gesundheitsnotstand/Notrecht je nach staatlichen Vorschriften ausrufen, ohne eigene Möglichkeit der Überprüfung. Also auch Länder, die überhaupt nicht betroffen sind, müssen sich diesen Maßnahmen anschließen, obwohl sie zumindest in diesem Land vollkommen sinnlos sind. Alle Länder müssen alle Maßnahmen unverzüglich beginnen und vollenden.
Auch bislang wurden die ausdrücklich nicht verpflichtenden Empfehlungen der WHO von Gerichten wie unumstößliche Vorgaben gewertet. Aber nun erhalten die WHO-Empfehlungen noch mehr Verbindlichkeitscharakter. Die Durchsetzung erfolgt durch die Mitgliedstaaten. Daher ist ab Inkrafttreten der neuen IGV auch ein Impfzwang nicht mehr auszuschließen.
Die WHO hat das Informationsmonopol in allen Staaten inne. Es darf also keine kritische Auseinandersetzung mehr geben. Die Einschüchterung von Kritikern oder Andersdenkenden wird quasi zur offiziellen Politik. Dazu äußerte sich der Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus noch einmal gesondert sehr deutlich im Hinblick auf Impfgegner.
Auch an der WHO selbst ist keinerlei Kritik mehr möglich. Niemand wird mehr die Möglichkeit haben, die Entscheidungen oder Maßnahmen der WHO in Frage zu stellen, weder Wissenschaft noch Justiz. Zensur und Manipulation sind Tür und Tor geöffnet. Dieser Passus befindet sich unscheinbar im Anhang der IGV.
Reisen kann an bestimmte Parameter gebunden werden, die in einem digitalen Pass abgespeichert werden. Dies könnte Impfstatus, Medikamenteneinnahme oder was auch immer sein.
Alle Länder müssen permanente Krisenstäbe einführen, die alle Informationen und Daten an die WHO melden. Von Datenschutz ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede.
Folge: Die WHO hat in Zeiten von Pandemie, die sie selbst ausrufen kann, alle Macht; die Demokratie ist ausgehebelt, die Gesellschaft ohne Einflussmöglichkeit. Es sind keine Korrekturmechanismen vorgesehen und die Handelnden können nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Immunität)
Dies alles wird ab Juni 2025 Realität werden, wenn die einzelnen Regierungen nicht dem Inkrafttreten in ihrem Land bis Ende März 2025 explizit widersprechen werden. Dies ist die letzte Chance, eine Art Pandemie-Weltregierung zu verhindern. Aufgrund der Zustimmung der deutschen Regierung und des deutschen Parlamentes zum Pandemie-Vertrag müssen wir davon ausgehen, dass von dieser Möglichkeit von politischer Seite kein Gebrauch gemacht werden wird. Umso wichtiger und dringender ist es, dass jeder für sich, seine Liebsten und sein Vermögen rechtzeitig Krisenvorsorge zu betreiben, um flexibel auf alle denkbaren Szenarien reagieren zu können.
Mehr zum Thema WHO-Pandemievertrag in unseren Videos
Auf dem YouTube-Kanal Kettner Edelmetalle finden Sie weitere Informationen zum Thema Pandemievertrag, RKI-Files oder CBDCs sowie natürlich auch spannende Videos zu Gold und Silber. In Folgendem führt Dominik Kettner ein Interview mit Prof. Roland Wiesendanger, der sich schon früh zum Laborursprung des SARS-CoV-2-Virus äußerte. Wie er dazu kam und wie kritisch er die Rolle des RKI und des WHO betrachtet, erfahren Sie hier!