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Papiergold: Wirklich Ihr Gold oder ist es das nur auf dem Papier?

Seit Jahren befindet sich der Goldpreis in einem stark steigenden Trend. Langjährige Anleger, die Gold in physischer Form erworben haben – beispielsweise in Form von Goldmünzen -, können sich jetzt satter Wertsteigerung erfreuen. Über den physischen Erwerb des Goldes hinaus, bieten sich den Investoren weitere Möglichkeiten, um von der Entwicklung des Goldkurses zu profitieren. Für diesen Zweck bieten Finanzhäuser bestimmte Anlageinstrumente an, die mit Gold unterlegt sind und an der Börse gehandelt werden. Es gibt auch solche Arten, wobei keine Unterlegung der Investments durch tatsächlich vorhandene Goldbestände gegeben ist; allein die Entwicklung des Marktpreises ist dann ausschlaggebend.

Nur wer sein Gold zuhause physisch aufbewahrt, hat es im Eigenbesitz und griffbereit. Es könnte im Haustresor liegen oder auch vergraben werden. Wer es im Bankschließfach hat, kann bei Bedarf prinzipiell darüber verfügen; vorausgesetzt, dass die Bank geöffnet ist. Welche potenziellen Gefahren so genanntes „Papiergold“ – bei dem das Eigentum (lediglich?) auf dem Papier verbrieft ist – im Zweifel in sich birgt, lesen Sie in diesem Wissensbeitrag.
(Copyright: Emiel Lops Photography / via Shutterstock)

Ähnliches gilt auch für den Handel an Terminmärkten, bei denen häufig nicht Auslieferung des Goldes im Vordergrund steht, sondern die Auszahlung des Gewinns in Form von Geldbeträgen erfolgt. Diese indirekten Arten des goldbezogenen Investments werden in umgangssprachlicher Manier häufig als „Papiergold“ bezeichnet. Diese Terminmärkte, die in Vergangenheit auch schon in Verbindung zu Goldpreismanipulationen standen, handeln ein Zigfaches an Papiergold, was nicht wie angegeben durch physisches Gold gedeckt ist. Was passieren würde, wenn mehrere Handelsakteure die Lieferung des physischen Goldes einforderten, ist eine berechtigte Frage.

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ETFs & ETCs: Die Klassiker beim Investment in Papiergold

Zu den häufigsten Formen der Finanzprodukte weltweit, die mit Gold unterlegt sind, zählen Gold-Termin-Kontrakte – an den so genannten Futures-Märkten (Terminmärkten) – und Gold-Fonds, so genannte ETFs (Exchange Traded Funds: Börsengehandelte Fonds). Diese beiden Anlagemöglichkeiten sind in der Regel mit Gold unterlegt. Jedoch dürfen Gold-ETFs nicht in Deutschland gehandelt werden. Denn ein ETF, der nur in ein einziges Produkt investiert, gilt als relativ unsicheres Investment, da in diesem Fall naturgemäß die Streuung zur Risiko-Reduzierung nicht gegeben ist. Viele handelbaren Gold-ETFs nehmen aus diesem Grund weitere Anlagen in den Fonds mit auf, oft auch Silber. Wenn im Folgenden von „Gold-ETFs“ die Rede ist, sind derartige Mischformen des ETF-Finanzprodukts gemeint; also ETFs, die zumeist mehrheitlich aus einem Goldanteil bestehen.

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Eine Art des Papiergoldes, das dem Gold-ETF nahe kommt, sind ETCs (Exchange Traded Commodities: Börsengehandelte Rohstoffe). Bei beiden Arten handelt es sich im Eigentlichen um Indexfonds. Der Index zeigt den Wert an, den ein bestimmtes Produkt aufweist, auf den er sich bezieht. Bei unserem Thema ist es also einfach der Kurs – genauer der Weltmarktpreis – der Unze Gold, die annähernd abgebildet wird.

ETC – Der Herausgeber ist Ihr Schuldner

Wie die ETFs können ETCs ebenfalls direkt an der Börse gehandelt werden. Der grundsätzliche Unterschied zwischen den beiden Finanzprodukten liegt darin, dass es sich bei ETCs um Schuldverschreibungen handelt. Genau genommen um unbefristete Inhaberschuldverschreibungen; ETFs hingegen sind Investmentfonds, wie man sie beispielsweise von Aktienfonds her kennt.

ETCs als Schuldverschreibungen bergen ein Emittentenrisiko in sich. Wer eine solche Schuldverschreibung – die auch als Zertifikat bezeichnet wird – kauft, ist rechtlich gesehen der Emittent (Herausgeber) dieser Schuldverschreibung Ihr Schuldner; und umgekehrt sind Sie sein Gläubiger. Wenn das entsprechende Finanzinstitut zahlungsunfähig werden sollte, könnte der Anleger im Falle einer solchen Insolvenz keinen Zugriff mehr auf sein Investment haben. Obwohl bei Gold-ETCs auch entsprechend das Gold hinterlegt ist, muss das im Fall einer Pleite des Emittenten also lange noch nicht bedeuten, dass das Gold auch dem Inhaber der Schuldverschreibung (also dem Käufer des Zertifikats) gehört. Außerdem ist hier wichtig zu berücksichtigen, dass es Gold-ETCs mit physischer Hinterlegung gibt, die jedoch keinen Anspruch darauf bieten das Gold auch auszuliefern.

Da eine solche Unsicherheit bei ETCs hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des hinterlegten Goldes vorkommen kann, haben sich verschiedene Arten von ETCs herausgebildet. Beispielsweise ist hier “XETRA-Gold” zu nennen, die von der Deutschen Börse und Partnern im Dezember 2007 emittiert wurde. Hier wird das Recht verbrieft, sich bei Wunsch das physische Gold ausliefern zu lassen. In diesem Fall beispielsweise an die Hausbank. Manche ETC-Anbieter bieten auch die Möglichkeit, das Gold an der Verwahrungsstelle selber abzuholen. Zu berücksichtigen bleibt hier auch, das Unternehmen des Verwahrers – in der Mitte zwischen dem ETC-Anbieter und dem ETC-Käufer stehend – einen potenziellen Risikofaktor darstellen kann. Beispielsweise könnte er das Gold in eigenem Namen verleihen, womit es nicht mehr vor Ort im Lager wäre. Dieses wird als „Drittparteienrisiko“ bezeichnet.

ETF – Der Fonds, Ihr Verwahrer

Während den ETCs als Schuldverschreibung immer das Emittentenrisiko innewohnend ist, gehört das Gold dem Käufer des Gold-ETF, quasi dem Fondsbesitzer. Das hinterlegte Gold wird als so genanntes „Sondervermögen“ behandelt. Dieser Vermögenswert gehört dem Kunden des Finanzinstituts, das den Fonds ausgegeben hat. Das Finanzinstitut nimmt die Funktion des Verwahrers des Goldes an, der als „Custodian“ bezeichnet wird, was den englischen Fachbegriff darstellt. Insofern ist der ETF von dem Aspekt der Zugriffsmöglichkeiten – etwa im Fall einer Insolvenz – prinzipiell als deutlich sicherer einzustufen als der gewöhnliche ETC.

Papiergold ETFs: Ein riesiger Markt

Der erste Gold-ETF wurde am 28 März 2003 von dem Unternehmen Gold Bullion Securities an der Australischen Wertpapierbörse gelistet. Am 18. November 2004 wurde der Gold SPDR Gold Shares, von der US-amerikanischen State Street Corporation gemanagt – er ist der größte der Welt (Nasdaq-Kürzel: GLD).

Zusammengerechnet lag der offiziell hinterlegten Goldbestand der größten Gold-ETF- und ETC-Anbieter Ende 2023 bei rund 2.400 Tonnen. Das ist mehr als in China, wo offiziell 2.265 Tonnen von der Zentralbank als Reserve gehalten wird.
Link (Quelle: Statista)

Warnende Stimmen zum Papiergold

Es gibt Branchenkenner, die davor warnen, dass nicht wirklich alle ETFs und ETCs derart besichert sind, wie sie es behaupten. Goldzertifikate sind in den vergangen Jahren und Jahrzehnten in den Medien auch schon häufiger in die Kritik geraten. Skandale großer Banken weisen gar eine beachtenswerte historische Entwicklung dahingehend auf. Einige Beispiele:

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete 2007 darüber, dass die US-Investmentbank Morgan Stanley über zwei Dekaden hinweg fragwürdige Geschäftspraktiken anbot. Im Kern basierte der Betrug darauf, dass Gebühren für die Lagerung von Gold berechnet wurde, das nicht oder zum Teil nicht in den Lagern auch wirklich vorhanden war. Die Sammelklage, die 2007 mit einem Vergleich in Höhe von 4,4 Millionen US-Dollar beigelegt wurde, reichte im Jahr 2005 der Anwalt Selwyn Silberblatt ein. Der verhandelte Betrugsfall berücksichtigte den Zeitraum von Februar 1986 bis Januar 2007; Morgan Stanley verdiente mit der Masche also 21 Jahre unredliches Geld.

Im Jahr 2011 beleuchtete Forbes – eines der erfolgreichsten Wirtschaftsmagazine auf der Welt – die potenziellen Risiken und Manipulationsmöglichkeiten, die vielen Anlegern als sichere Alternative zum physischen Goldbesitz angepriesen wurden. Als Kernprobleme der ETFs wies der Beitrag auf komplexe Verwahrketten hin. Verwahrer könnten Gold an unbekannte Unter-Verwahrer weiter gegen. Eine mehrfache Weitergabe sei ohne Wissen des ETF-Managers möglich, womit hier auf das bereits erwähnte Drittparteienrisiko eingegangen wurde.

Ein Barren könnte verschiedenen „Eigentümern“ und somit mehrfach zugeordnet werden. An den Möglichkeiten, dass undurchsichtige Praktiken angewandt werden, hat sich nichts verändert. Im Gegenteil: Die Nachfrage an Gold-ETFs bzw. -ETCs hat weltweit sogar noch tendenziell zugenommen.

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GATA, eine zivilrechtliche Organisation aus Experten aus der Goldbranche, schätzte 2009, dass das Verhältnis von Papiergold zu tatsächlich hinterlegtem Gold bei 20:1 liege. Bei GATA handelt es sich um . 2010 lautete ihre Einschätzung 100:1. Die beiden GATA-Mitglieder Les Nemethy und Alberto Scalabrini veröffentlichten im Jahr 2020 gemeinsam einen Artikel mit dem Titel „Eine aufkommende Papiergold-Krise?“. Darin weisen sie auf die Gefahren hin, wenn viele Papiergold-Anleger in Krisenzeiten plötzlich ihr hinterlegtes Gold einfordern könnten. Sie vergleichen es mit einem Bankenansturm, der entsteht, wenn plötzlich alle Kunden ihr Geld abheben wollen und dadurch eine Krise ausgelöst wird.

Sie beziehen sich in Recherchen auf Zahlen aus dem Jahr 2018, als die Londoner Edelmetallbörse LBMA Zahlen zu Handelsvolumina mit einer Wertangabe in Höhe von knapp 37 Milliarden US-Dollar veröffentlichte. Sie leiteten rechnerisch davon ab, dass der Wert des Papiergoldes an den Terminmärkten damals bei bis zu 300 Billionen US-Dollar lag. Der Wert des gesamten Goldes auf der Welt lag damals bei etwa 11 Billionen US-Dollar. Da es nach wie vor keine genauen belastbaren Zahlen dazu gibt, wie das Verhältnis von Papiergold zu dem entsprechend hinterlegten Gold gibt, kann mit diesen vorhandenen folgende konservative Schätzung vorgenommen werden:

Wenn 300 Billionen US-Dollar an Papiergold durch den Wert des gesamten Goldes auf der Welt – also aktuell ca. 17 Billionen US-Dollar – geteilt wird, ergibt das alleine fast das 18-fache. Wenn theoretisch also das gesamte Gold der Welt in den Lagern hinterlegt wären, würde der Wert des Papiergoldes – großzügig aufgerundet – trotzdem noch beim 20-fachen im Verhältnis zum gesamten Gold auf der Welt liegen.

Papiergold auf der Schuldenuhr der USA

Die Grafik ist von der Schuldenuhr in den USA entnommen (www.usdebtclock.org / Stand Anfang Januar).

Eine relativ aussagekräftige Quelle, wenn es um Papiergold (und Papiersilber…) geht, ist die offizielle Schuldenuhr der USA. Die Berechnung findet statt, indem die Anzahl der Ansprüche auf dem Papier (z.B. Terminkontrakte) auf eine Unze Silber oder Gold im Vergleich zum tatsächlichen physischen Angebot an diesen Metallen gegenübergestellt wird. Wenn diese Quoten hoch sind, deutet dies auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Volumen der Papierforderungen und dem verfügbaren physischen Metall hin.

Das „Paper to Gold Ratio Now“ zeigt das aktuelle „Papier zu Gold-Verhältnis“ an. Bezogen auf die Grafik oben bedeutet es konkret, dass auf eine Unze physisches physisches Gold rund 126 in Papierform verbriefte Forderungen an den Terminmärkten kommen. Dieses hohe Verhältnis deutet darauf hin, dass der Goldmarkt stark gehebelt ist, mit viel mehr Papierkontrakten als tatsächliche vorhandenem physischem Gold. Es deutet auf ein potenzielles Risiko hin, wenn eine große Zahl von Anlegern eine physische Lieferung von Gold verlangt, da das Angebot möglicherweise nicht in der Lage ist, diese Nachfrage zu befriedigen.

Um mehr zu erfahren sowie zu den Vor- und Nachteilen von Papiergold im Vergleich zu physischem Gold lesen Sie unsere Artikeln: Physisches Gold vs. Papiergold – ein direkter Vergleich der Goldanlagen

Papiergold, Gebühren, Steuern & Co.: Das Pro & Contra

Die grundsätzlichen Vorteile der ETFs und ETCs liegen in der leichten Handelbarkeit und darin, dass sich damit relativ unkompliziert auf einen steigenden Goldkurs spekulieren lässt. Der Anleger muss die Lagerung oder den Transport von physischem Gold nicht persönlich regeln. Der Handel gleicht dem Kauf bzw. dem Verkauf einer Aktie oder eines Aktienfonds, der dem gemeinen privaten Börseninvestor gängig und relativ einfach zu vollziehen ist. Die hohe Liquidität in den entsprechenden Märkten – der dem regen Handel mit diesen Finanzprodukten geschuldet ist – begünstigt bei Bedarf zudem den zügigen Verkauf.

Die „Papiere aus Gold“ – ETFs und ETCs besitzen wie Aktien und Fonds ebenfalls eine Wertpapier-Kennnummer – sind in der Regel auch verhältnismäßig kostengünstig zu erwerben. Es sind beispielsweise keine Fondsmanager nötig, die kontinuierlich den Markt beobachten und bei bestimmten Marktsituationen – beispielsweise wie bei Aktien – gegebenenfalls mit entsprechenden Käufen und Verkäufen reagieren müssen. Durch automatisierte Handelssysteme kann der zugrundeliegende Index (in unserem Fall der Goldpreis) mit relativ geringem Aufwand nachgebildet werden, was die Kosten drückt.

Doch der Anleger sollte im gleichen Zuge vor Augen halten, dass mit dem Kauf auch weitere Kosten verbunden sind. Obwohl ein weiterer Vorteil gemeinhin der niedrigere Spread – Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreisen – im Vergleich zum Kauf von physischem Gold ist, sollten weiter fällige Kosten gegengerechnet werden. Zu diesen zählen etwa Gebühren, die für die Verwaltung, die Order beim Discount-Broker oder für die Lagerung des Goldes anfallen.

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Ausgabenfaktor Steuern

Wenn mit Papiergold oder physischem Gold Veräußerungsgewinne erzielt werden, müssen unter Umständen Steuern dafür errichtet werden. Die verschiedenen Arten von ETFs und ETCs oder der physische Kauf sind dann immer sehr differenziert zu betrachten. Neben der Komplexität in Steuerangelegenheiten, die sich aus dieser Verschiedenartigkeit ergibt, ist auch die Haltedauer des jeweiligen Investments eine wichtiger Aspekt. Alle hier angebrachten Angaben zur Steuer sollten Sie unbedingt noch einmal mit ihrem Steuerberater abklären.

Besteuerung von Gold-ETFs

Gold-ETFs (nochmal zur Erinnerung: darunter sind in diesem Artikel immer in Deutschland zugelassene ETFs gemeint, die zu einem Teil – zumeist einen mehrheitlichen – Goldanteil enthalten) unterliegen der Abgeltungs- bzw. Kapitalertragssteuer. Wenn diese innerhalb von 12 Monaten nach dem Anschaffungsdatum verkauft werden, sind die damit erzielten Gewinne bis zu einer Freigrenze bis 600 Euro steuerfrei. Ansonsten unterliegen sie der Abgeltungssteuer, die bei 25 Prozent liegt; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (die Abgeltungssteuer erhöht sich dann auf 26,375 Prozent) sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Besteuerung von Gold-ETCs

Bei Gold-ETCs sind die Kursgewinne nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei, wenn die Option einer physischen Auslieferung des Gold gegeben ist. Wer innerhalb des der Spekulationsfrist dieses Haltejahres verkauft, muss wie bei dem oben genannten Beispiel des Gold-ETFs die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen.

Gold-ETCs, bei denen keine physische Hinterlegung mit Gold gibt – die folglich auch keine Auslieferungsanspruch an Gold enthalten können – müssen die Erlöse aus der Veräußerung immer mit einer Abgeltungssteuer belegt werden.

Besteuerung beim Handel mit physischem Gold

Wer physisches Gold kauft und sie länger als die Spekulationsfrist von 12 Monaten hält, muss danach bei einem Verkauf mit Gewinn keine Steuern mehr zahlen. Für Gewinne, die innerhalb dieser einjährigen Spekulationsfrist entstehen, gelten gleichartige Regelungen rund um die Abgeltungssteuer. Pauschal werden – beim Überschreiten der Freigrenze in Höhe von 1.000 Euro (ab 2024 von zuvor 600 Euro angehoben) – 25 Prozent vom Gewinn fällig, gegebenenfalls kommt noch ein Solidaritätszuschlag hinzu. Gleiches gilt übrigens auch für den Kauf physischer Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium. Im Gegensatz zu diesen Metallen genießt Gold zudem einen großen Steuervorteil: Eine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer fällt beim Handel mit dem gelben Edelmetall nicht an. 

Steuerangelegenheiten sind immer sehr individuell zu betrachten. Die Angaben zu diesem Abschnitt sind von sehr allgemeiner Natur. Es ist sehr ratsam, Ihre persönliche Situation in puncto Steuern mit Ihrem Steuerberater abzuklären, da ein Investment in Gold mit all seinen Facetten vielschichtig ist. 

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Papiergold oder physisches Gold kaufen? Das Fazit

Auch bei diesen Investments gilt, was jederzeit bei jedem gelten sollte: Der Investor sollte sich über sein Anlageziel bewusst sein! Besteht das Ziel lediglich darin, an dem Anstieg des Goldkurses zu profitieren oder geht es vielmehr um Krisenschutz, Kaufkrafterhalt oder um Vermögenssicherheit?

Da Anleger, die auf mit Gold hinterlegten ETCs oder entsprechende ETFs setzen, sollte der Sicherheitsgedanke dahinter vermutlich eine gewisse Rolle spielen. Ob sie in sehr turbulenten Krisenzeiten, wenn der Ansturm auf den „sicheren Hafen Gold“ zunimmt ihr Eigentum werden einfordern und in ihren Besitz werden bringen können, bleibt es mehr als nur fragwürdig.

Bei einer zentralen Regel für Anleger geht es um die persönliche Risikobereitschaft. Im eigentlichen Sinne ist hierbei der potenzielle Wertverlust einer Anlage bezüglich der Preis- bzw. Kursschwankungen gemeint. Auf Papiergold bezogen, könnte unter diesem Punkt auch ergänzt werden, dass bei Wunsch des Eigentümers dem Auslieferungsanspruch nicht nachgekommen werden kann. Die Geschichte zeigt am Beispiel von Morgan Stanley, dass Praktiken, bei denen die Lagerung nicht wirklich vorhanden gewesen war, durchaus vorkommen.

Ratgeber: Gold vergraben

Wer sein Gold nicht bei Fremden lassen - dazu gehört auch das Bankschließfach der Hausbank... - und seine goldene Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes selbst in der Hand halten möchte, der muss sich eigenhändig um die sichere Aufbewahrung seines Goldes kümmern. Doch wohin mit dem wertvollen Schatz aus kleinen und großen Goldbarren sowie den Goldmünzen? Wo lassen sie sich am besten verstecken? Jürgen A. und Dominik Kettner verraten Ihnen in diesem kostenlosen Ratgeber, wo und wie Sie Ihr Gold am besten vergraben, auf was Sie dabei alles achten müssen. Jetzt herunterladen!

Wer bei seinem Gold-Investment im Blick hat, bestmöglich auf Krisen vorbereitet zu sein, für den gilt die alte Weisheit für Edelmetall-Anleger: „If you can’t hold it, you don’t own it!“ – „Wenn Du es nicht [in der Hand] halten kannst, besitzt Du es nicht!“

Mehr zum Thema ETF und Goldpreismanipulation in unseren Videos

Auf unserem YouTube-Kanal Kettner Edelmetalle finden Sie viele spannende Videos rund um die Themen Gold und Silber. Aber auch zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik. In diesem Interview spricht Dominik Kettner mit dem Finanzexperten und Autor von zwei Weltbestsellern Bodo Schäfer über seine Sicht zu Papiergold.

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