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Gold als gesetzliches Zahlungsmittel

Kann man mit Goldmünzen eigentlich im Alltag bezahlen?

Es müsste doch jeder Geschäftspartner begeistert sein, echte Werte als Bezahlung für seine Ware oder Dienstleistung zu erhalten, anstatt im Kern nur wertloses FIAT-Geld zu bekommen.

Gold als gesetzliches Zahlungsmittel ?

Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn Artikel 128 Absatz 1 AEUV legt den Status der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel fest. Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 regelt dies in Bezug auf Euro-Münzen.

Im Euro-Währungsgebiet ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Liegt keine spezifische Vereinbarung in Bezug auf die Zahlungsmittel vor, sind die Gläubiger verpflichtet, Zahlungen in Euro zu akzeptieren.

Mit anderen Worten, Verkäufer oder Dienstleister sind verpflichtet, EURO als Zahlungsmittel für ihre Waren oder Dienste anzunehmen. Andererseits ist es nicht verboten, andere Tauschmittel zu nutzen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. 

Aber ist das auf der ganzen Welt so? 

Gold als legales Zahlungsmittel in den USA 

Nein, es gibt durchaus Länder, in denen es andere Regelungen gibt. 

In den USA haben einige Bundesstaaten einige Gesetzesänderungen vorgenommen, die es erlauben, dass Gold- und Silbermünzen auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Allerdings immer unter der Prämisse, dass niemand verpflichtet ist, Edelmetalle als Zahlungsmittel statt Geld anzunehmen. Dies gilt im US-Bundesstaat Wyoming seit März 2018 durch “House Bill 103” für Gold- und Silbermünzen, die von der US-Regierung oder einer Regierung im Ausland begeben wurden. 

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Im US-Bundesstaat Arizona wurde mit “BH 2014” im März 2017 die Gesetzgebung dahingehend geändert, dass Edelmetalle als gesetzliche Zahlungsmittel neben dem US-Dollar anerkannt werden. Dies gilt für von der US-Verfassung oder dem US-Kongress autorisierte Münzen, also von der US-Prägeanstalt „US-Mint“ ausgegeben werden. 

Bereits im März 2011 wurden im US-Bundesstaat Utah Gold und Silber als gesetzliche Zahlungsmittel durch den „Legal Tender Act of 2011“ akzeptiert, und zwar in Form von Gold- und Silbermünzen, die von der US-Prägeanstalt US-Mint begeben werden. 

Auswandern und Gold

Wenn Sie in ein Land auswandern möchten, wo Gold bereits als gesetzliches Zahlungsmittel verüfgbar ist, empfehlen wir Ihnen, unseren kostenlosen Ratgeber zum Thema "Auswandern" herunterzuladen. Dort erklären wir Ihnen alle wesentlichen Schritte und Überlegungen, die Sie bei der Planung Ihrer Auswanderung berücksichtigen sollten und zeigen Ihnen natürlich auch, wie Sie Ihre Edelmetalle sicher über die Grenze bringen.

Sobald Edelmetalle als Zahlungsmittel gelten, sind sie keine Waren im üblichen Sinne mehr. Deshalb wurden in all den zuvor genannten Fällen die als offizielle Zahlungsmittel anerkannten Edelmetallmünzen logischerweise auch von der Umsatzsteuer ausgenommen. Auch Gewinne oder Verluste aus Transaktionen, die mit Gold und Silber abgewickelt werden, sind nicht mehr der Kapitalertragssteuer unterworfen. 

Der US-Bundesstaat Texas ist diesen ersten Schritt im Jahr 2013 gegangen und hat Edelmetalle von der Umsatzsteuer befreit. Eine Kapitalertragsteuer vergleichbar mit den oben aufgeführten Staaten gab es dort ohnehin nicht. Aber als Zahlungsmittel werden Edelmetallmünzen noch nicht anerkannt.  

Der Krügerrand als gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika

Die einzige Ausnahme bei den Goldmünzen weltweit ist der Krügerrand in Südafrika. Dort ist er tatsächlich gesetzliches Zahlungsmittel. Von Vorteil ist, dass er keinen aufgeprägten Nennwert hat und somit mit dem aktuellen Edelmetallwert gehandelt werden kann. Aufgrund seines hohen Wertes pro Münze wird er aber äußerst selten eingesetzt und stellt eher eine Anlagemünze dar. 

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Die zweite Ausnahme ist die Silbermünze Libertad in Mexiko. Auch diese trägt keinen Nennwert, hat aber trotzdem den Rang eines gesetzlichen Zahlungsmittelns. 

Auch heute noch kann man ehemalige Goldhandelsmünzen kaufen. Noch im letzten Jahrhundert gab z.B. die Schweiz bis 1947 das Vreneli aus, eine Goldmünze mit einem Nominalwert von zumeist 20 Schweizer Franken. Die Goldmünze hat einen Feingehalt an Gold von 90 %. Damals war sie offizielles Zahlungsmittel. Heute kann man sie als Anlagegold kaufen. 

Der Nennwert und Metallwert von Gold als Zahlungsmittel 

Abgesehen von den gesetzlichen Rahmenbedingungen wären aber auch einige andere Voraussetzungen für die Verwendung zumindest als alternatives Zahlungsmittel notwendig. Die Münze müsste in größeren Mengen geprägt werden, weit verbreitet und bekannt sein. Ihr Wert, der durch den Gehalt an Feinmetall bestimmt wird, müsste unzweifelhaft sein, was durch den Ruf der Prägeanstalten gesichert werden müsste. Außerdem würden Münzen i.d.R. auch nur im Land der Prägung anerkannt werden. 

Die Wiener Philharmoniker würden also in Österreich oder die Maple Leaf Münzen in Kanada anerkannt werden. 

Allerdings haben all diese Münzen einen aufgeprägten Nennwert. Dieser liegt aber weit unterhalb des Edelmetallwertes, sodass niemand eine Goldunze Wiener Philharmoniker gegen den aufgedruckten Wert von 100 Euro oder gegen 50 Kanadische Dollar im Falle eines Gold-Maple-Leafs eintauschen würde. 

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Der Nennwert oder auch Nominalwert einer Münze hat nicht unbedingt etwas mit dem Materialwert zu tun. Bei den Euro-Münzen im Umlauf übersteigt der Nennwert den Materialwert erheblich, da z.B. die 1-Euro-Münze aus relativ billigem Messing und Nickel hergestellt wird. 

Falls der aufgeprägte Nennwert auch dem Materialwert entspricht, werden solche Goldmünzen auch Kurantmünzen genannt. Deshalb spricht man dann auch von Goldwährung oder Hartwährung. 

Die Anlagemünzen, auch Bullionmünzen genannt, haben wiederum einen sehr hohen Materialwert, da sie aus Feingold oder Feinsilber hergestellt wurden, aber nur einen sehr niedrigen Nennwert haben. Deshalb erfolgt der Handel hier nach dem Metallgewicht, wobei die Unze Gold 31,1 Gramm wiegt. Für dieses Standardgewicht werden immer aktuelle Kurse an der Börse ermittelt. 

Medaillen und Gedenkmünzen haben keinen Nennwert und können deshalb auch nie Zahlungsmittel sein. Sie dienen als Sammlerstücke oder zur Wertaufbewahrung. 

Vorläufig bleiben uns also Gold- und andere Edelmetallmünzen als attraktive Anlageobjekte. 

Wer nicht an der Schönheit, sondern nur am Metallwert interessiert ist, dem bieten sich Goldbarren an, da hier der Preis pro Unze günstiger ist als bei Münzen. (LINK zu Goldbarren – BILD Goldbarren)

Gold als inflationssicheres Zahlungsmittel 

Klassischerweise spricht man davon, dass man Edelmetalle als Inflationsschutz in seinem Portfolio hält. Dieser Einschätzung liegt aber häufig ein Missverständnis zugrunde. Ein Schutz vor Inflation kann nur eine Anlageklasse bieten, die sich gegenläufig verhält. Also bei steigenden Inflationsraten Kursanstiege verzeichnet und bei niedrigerer Inflation wieder an Wert einbüßt. Dadurch würde das Investmentdepot als Gesamtes über den Zeitablauf hinweg ausgeglichen bleiben.

Deshalb kommen auch immer wieder Untersuchungen zu dem Schluss, dass das Versprechen des Inflationsschutzes von Gold nicht gehalten werden kann. 

Schauen wir uns einmal eine Langzeitbetrachtung im Euroraum an:

Wir sehen bei den Inflationsraten heftige zyklische Schwankungen, während sich der Goldpreis relativ stabil in einem Korridor bewegt. Wenn man dann noch bedenkt, dass sich Inflation durch Preiserhöhungen auszeichnet, dann wird klar, dass Gold als Ware auch in diesen Zeiten mit hohen Inflationsraten einen höheren Kurs hat. Ein Teil der Kurssteigerungen wird sicherlich auch auf erhöhte Nachfrage zurückzuführen sein, aber eben nicht alles. 

So gesehen bringt Gold keinen Ausgleich für Inflation, sondern Wertstabilität über alle Wirtschaftsphasen hinweg. Und das bringt am Ende mehr Sicherheit als ein zyklisch schwankender, aber im Kursverlauf zur Inflationsrate gegenläufiger Vermögenswert. 

Gold und auch andere Edelmetalle sind deshalb sehr wohl geeignet, mehr Stabilität und Sicherheit in ein Depot zu bringen. Nur muss man diese Eigenschaften auch an den richtigen Maßstäben messen, wie z.B. Werterhalt, geringe Volatilität verglichen mit den Inflationsraten oder mit schwankenden Börsenentwicklungen.  Genau darauf beruht auch die Funktion des Goldstandards, stabile Preise zu bieten.

Wie Gold in Zeiten hoher Inflation schützt und sogar das Fiat-Geld als Zahlungsmittel, wenn auch nicht gesetzlich erlaubt, ablöst, sehen Sie in diesem Video aus Venezuela:

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Gold besitzt einen inneren Wert, den es nie verlieren wird. Eine Aktie kann bei einer Insolvenz der an der Börse gelisteten Firma vollkommen wertlos werden, eine Schuldverschreibung ist immer auch mit dem Emittentenrisiko behaftet und kann im Extremfall auch zum Totalverlust führen. Von den Risiken von Kryptoinvestitionen ganz zu schweigen. Aber Gold wird immer einen hohen Materialwert und Wertstabilität haben, unabhängig von Börsenkursen oder wirtschaftlichem Umfeld.

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