Edelmetalle und Steuern in Österreich
Beim Aufbau eines krisensicheren Depots sind physische Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin unverzichtbar. Für Deutsche ist der Kauf bei lokalen oder renommierten Online-Edelmetallhändlern üblich. Doch bietet ein Ausflug ins südliche Nachbarland Österreich nicht nur eine schöne Abwechslung, sondern auch lukrative Möglichkeiten für den Ausbau des eigenen Edelmetalldepots.
Hier geht’s zum Artikel bezüglich der Edelmetalle und Steuern in der Schweiz
Anonymität bei Kauf
Da innerhalb der EU viele Rechtsgebiete wie z.B. Steuern harmonisiert sind, gibt es nicht allzu viele Unterschiede zu beachten. Allerdings bietet Österreich gegenüber Deutschland einen entscheidenden Vorteil für alle Investoren, die ihre Käufe als Tafelgeschäfte abwickeln wollen. Während in Deutschland nur Käufe bis unter einem Wert von 2.000 € anonym getätigt werden können, ist Österreich in Sachen Tafelgeschäften weitaus großzügiger. Seit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie sind Käufe bis 9.999,99 € ohne Erfassung der Kundendaten und ohne Nachweis der Herkunft des zur Bezahlung verwendeten Geldes möglich.
Denn alle anderen Kaufmethoden hinterlassen deutliche Spuren, sei es durch Überweisungen, Belastungen auf Kreditkarten oder Rechnungen, die auf den Namen des Käufers ausgestellt sind.
Außerdem besteht in Österreich kein privates Handels- und Besitzverbot für das Edelmetall Gold und auch keine Begrenzung, wie viel Gold man als Privatperson kaufen oder besitzen darf.
Einfuhr und Ausfuhr
Die Einfuhr von Goldbarren und Goldmünzen aus dem EU-Ausland nach Österreich unterliegen einer Einfuhrumsatzsteuer von 20%. Die Einfuhr aus einem anderen EU-Land unterliegt allerdings keiner Einfuhrumsatzsteuer und es gibt auch grundsätzlich keine Obergrenze für das Mitführen von Gold.
Praktischerweise darf auch exakt dieser Betrag ohne Anmeldung beim Zoll nach Österreich ein- oder ausgeführt werden. Aber Achtung! Die 10.000 €-Grenze für die Meldepflicht bezieht sich auf Bargeld und alle „dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmittel“, die über die Grenze transportiert werden. Gold, Silber und andere Edelmetalle gelten vor dem Gesetz als solche. Deshalb auch den Inhalt des Geldbeutels im Blick behalten.
Dies gilt pro Person. Wer zu zweit unterwegs ist, kann also schon die doppelte Freigrenze in Anspruch nehmen.
Mehrwertsteuer
In Österreich und in anderen Ländern der Europäischen Union sind Bullionmünzen, Goldmünzen und -barren von der Mehrwertsteuer befreit, sofern gewisse gesetzliche Bestimmungen erfüllt sind.
Unterschieden wird dabei zwischen Goldbarren und Goldmünzen.
Einfach ist der Fall bei Goldbarren. Sie sind mehrwertsteuerfrei zu erwerben, wenn die folgenden zwei Kriterien erfüllt sind:
Goldmünzen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die folgenden vier Kriterien erfüllen sind:
Die üblichen Anlagegoldmünzen, wie z. B. Wiener Philharmoniker, Maple Leaf oder Krügerrand, sind deshalb von der Mehrwertsteuer befreit aufgrund des Ausgabenlands. Auch die weniger bekannten österreichischen Handelsgoldmünzen wie Dukaten, Kronen und Gulden kommen in den Genuss dieser Steuerbefreiung.
Bezeichnung | Feingehalt | Nennwert | Urspungsland |
Britannia | 999,9/1000 | 100 GBP | Grossbritannien |
China Panda | 999,0/1000 | 500 CNY | China |
Krügerrand | 916,7/1000 | (ohne)* | Südafrika |
Maple Leaf | 999,9/1000 | 50 CAD | Kanada |
Känguru | 999,9/1000 | 100 AUD | Australien |
Krügerrand (seit 2017) | 999,9/1000 | Südafrika | Südafrika |
Vreneli | 900,0/1000 | 20 Franken | Schweiz |
Wiener Philharmoniker | 999,9/1000 | 100 Euro | Österreich |
Sollten diese Kriterien bei den Münzen nicht erfüllt sein, greift ein ermäßigter Steuersatz von 10 % oder aber der Regelsteuersatz von 20 % als Privatanleger.
Der verminderte Steuersatz von 10 % kommt für Münzen, Münzbarren und Medaillen in Betracht, wenn
Alle anderen Münzen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, unterliegen dem Regelsteuersatz von 20 %. Das betrifft also:
Physisches Silber in Form von Barren und Münzen fällt unter den Regelsteuersatz Umsatzsteuersatz von 20 %. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn der Verkaufswert einer Silbermünze mehr als 150 % über dem Metallwert liegt, fällt ein Umsatzsteuersatz von nur 10 % an. Andere Anlagemetalle wie Platin oder Palladium sind in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig.
Sichere Aufbewahrung
Nach dem Kauf von Edelmetallen stellt sich sogleich die nächste Frage. Wo und wie soll man die Anlage aufbewahren? Dabei sind drei Kriterien ausschlaggebend:
Die größte Sicherheit bietet sicherlich ein Tresor bei einem bankenunabhängigen Hochsicherheitslager. Das sind vor allem spezialisierte Unternehmen für die Einlagerung von Wertgegenständen, die nicht Teil von Geschäftsbanken oder deren Konzernen sind. Die Lagereinrichtungen entsprechen höchsten Ansprüchen und die Wertobjekte werden durch hohe Versicherungssummen abgesichert.
Banktresore entsprechen sicherlich auch hohen Sicherheitsstandards. Häufig ist allerdings der Inhalt eines Schließfachs nur bis zu einem recht überschaubaren Betrag versichert. Außerdem betreiben Geschäftsbanken neben der Verwahrung auch andere, risikobehaftete Bankgeschäfte, so dass eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Falle hätte der Inhaber eines Schließfachs möglicherweise wochen- oder monatelang keinen Zugang zu seinem Eigentum.
Schließlich kommt noch ein Tresor im eigenen Haus in Frage. Um Sicherheit zu bieten, müsste er aber in eine Wand eingelassen sein und bestimmte Anforderungen bezüglich Schutz gegen Einbruch und Feuereinwirkung erfüllen. Möglicherweise wäre der Inhalt bis zu einer bestimmten Höhe über die Hausratsversicherung abgedeckt. Diese sollte aber unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft im Detail geklärt werden, da es sonst im Schadensfall zu unliebsamen Überraschungen kommen kann. Sollte dieser Versicherungsschutz nicht ausreichen, so muss eine separate Versicherung für den Tresor abgeschlossen werden.
Alternative, aber weniger sichere Aufbewahrungsorte, stellen wir in unserem Artikel zur Lagerung von Gold dar. Was die Anonymität anbelangt, ist eine Lagerung im eigenen Haus oder Garten wohl kaum zu überbieten. Niemand weiß davon, es gibt keine Spuren in Form von Verwahrverträgen oder Lagerscheinen.
Aber auch die bankenunabhängigen Hochsicherheitslager leben von der Diskretion. Vor allem, wenn man sich für eine solche Verwahrung in der Schweiz oder Liechtenstein entscheidet, kann man von einem Höchstmaß an Anonymität ausgehen.
Um ein Schließfach bei seiner Hausbank anzumieten, sind umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen. Einerseits verfügt die eigene Bank über die Kontoführung schon über eine Fülle an Informationen zu Einkommen und Vermögen, andererseits unterliegt sie auch vielen Meldepflichten Behörden gegenüber. Von einem Bankgeheimnis im ursprünglichen Sinne kann zumindest in Deutschland schon lange keine Rede mehr sein. Demgegenüber stellen in Österreich informative Auskünfte über Konten an andere Behörden, wie sie in Deutschland üblich sind, eine Straftat dar.
Die Kosten hängen sehr vom individuellen Fall ab. Selbstverständlich fallen bei der Lagerung von Edelmetallen in Hochsicherheitslagern oder Schließfächern Verwahrgebühren an. In diesen ist dann häufig die Versicherung eingeschlossen. Bei einer Aufbewahrung zuhause ist einmal eine Versicherungsprämie zu bezahlen, aber auch die Anschaffung und der sachgerechte Einbau eines Tresors kann recht kostspielig werden.
Verkauf von Edelmetallen
Wenn man Teile seiner Edelmetalle verkaufen möchte, sollten einige Dinge beachtet werden. Zunächst einmal ist es wie beim Kauf wichtig, nur mit seriösen Edelmetallhändlern in Geschäftsbeziehungen zu treten.
Die meisten Anlagemünzen (Bullionmünzen) sind durch ihre Prägung, Randform und den Nennwert gleichsam mit einem Echtheitszertifikat ausgestattet. In der Regel wird man diese Art Münzen weltweit sofort gegen Bargeld verkaufen können.
Demgegenüber werden Edelmetallbarren häufig vor dem Ankauf durch Geldinstitute und Händler auf ihre Echtheit geprüft, weil sie leichter als Münzen zu manipulieren sind. Auch, wenn sie nummeriert und mit einer Prägung versehen sind. Diese Prüfung kann ein paar Tage dauern und dient ebenso der Sicherheit des Verkäufers.
Beim Verkauf von Gold oder anderen Edelmetallen kommt es in Österreich ab der Anonymitätsgrenze von EUR 9.999 neuerlich zu einer Identitätsprüfung. Zur Bekämpfung der Geldwäsche ist eine Bank auch im Verdachtsfall berechtigt, Nachweise über den Erwerb bzw. das Einkommen des Verkäufers des Goldes zu verlangen. Es empfiehlt sich also, auch beim Verkauf unter der magischen 10.000-EUR-Grenze zu bleiben, um seine Privatsphäre zu schützen.
Steuerlich gesehen ist beim Verkauf des Edelmetalls entscheidend, ob es mehr als ein Jahr nach dem Erwerb wieder veräußert wird. Ist dies der Fall, unterliegt ein Gewinn aus dem Geschäft nicht der Einkommensteuer. Innerhalb der Jahresfrist würde diese Transaktion als Spekulationsgeschäft bewertet und der Gewinn würde der Einkommensteuer unterliegen. Hier hat es der Anleger selbst in der Hand, sehr einfach eine Versteuerung von Veräußerungsgewinnen zu vermeiden.
Werden die Edelmetall in einem Betriebsvermögen gehalten, dann sind Gewinne bei einer Veräußerung stets steuerpflichtig und zwar unabhängig von der Haltedauer.
Der größte Vorteil des Erwerbs oder Verkaufs von Edelmetallen in Österreich liegt zusammenfassend in der deutlich höheren Höchstbetragsgrenze für anonyme Kauf- oder Verkaufsvorgänge in Höhe von 9.999 €. Wer seinen Vorrat an Edelmetallen noch aufstocken möchte, ohne dass es seine Bank oder der deutsche Staat erfährt, dem sei deshalb empfohlen, sich über einen Ausflug oder einen Urlaub in unserem schönen Nachbarland Gedanken zu machen.
Ratgeber: Edelmetalle lagern
Mehr zum Thema in unseren Videos
Auf unserem YouTube-Kanal Kettner Edelmetalle finden Sie viele spannende Video rund um die Themen Gold und Silber. Im folgenden Video verrät Ihnen Dominik Kettner, wie Sie mit Ihrem Gold durch den Zoll kommen.