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Edelmetalle und Steuern in der Schweiz

Edelmetalle Steuer Schweiz
Edelmetalle Steuer Schweiz

Wenn es um Vermögenssicherung sowie um Diversifizierung im Anlageportfolio geht, sind physische Edelmetalle ein absolutes Muss in jedem Depot. Kaufen wird man sie als Deutscher beim Edelmetallhandel um die Ecke oder bei seriösen Edelmetallhändlern online. Aber es lohnt sich auch ein Blick zum Nachbarn Schweiz, wo auch Steuern einen Vorteilsfaktor darstellen.

Hier geht’s zum Artikel bezüglich der Edelmetalle und Steuern in Österreich

Einzigartige Vorteile der Schweiz

Die Eidgenossen haben eine lange Tradition in der Schmuck- und Uhrenherstellung. Deshalb haben sich dort weltbekannte Scheideanstalten wie beispielsweise Argor-Heraeus, PAMP oder Valcambi entwickelt, die für höchste Präzision und Qualität bei der Schmelze von Gold und Herstellung von Goldbarren usw. bekannt sind. Tatsächlich werden gut zwei Drittel des globalen Goldes weltweit in der Schweiz raffiniert. 80 % des importierten Goldes wird nach der Veredlung wieder exportiert.

Seiner Lage zentral in Europa und doch außerhalb der EU bietet Kunden, die in der Schweiz ihre Edelmetalle erwerben, viele Vorteile. Es existiert nicht nur ein unabhängiger Finanzmarkt, eine effiziente Logistik und Infrastruktur, sondern auch einige politische Besonderheiten, die das Land sehr attraktiv erscheinen lässt. Durch die gelebte Direktdemokratie verfügt die Schweiz über eine stabile politische Struktur. Sie befindet sich regelmäßig an der Spitze der Liste der Länder mit dem höchsten Freiheitsgrad auf der Welt. Desweiteren ist für den Erwerb und die Lagerung von Edelmetallen keine Eröffnung eines Bankkontos notwendig und für die gelagerten Werte gibt es auch keine Meldepflichten. Auch können Edelmetallgeschäfte heutzutage mit Kryptoguthaben durchgeführt werden.

Steuern gibt es auch hier

Selbstverständlich gibt es in der Schweiz auch Steuern. Speziell für Edelmetalle kommen grundsätzlich drei Steuerarten in Frage: Die Mehrwertsteuer beim Kauf, sowie die Einkommensteuer und die Vermögensteuer für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Mehrwertsteuer beträgt ab dem 1. Januar 2024 8,1 %, ist also wesentlich niederiger als in allen EU-Staaten. Alle “weißen” Edelmetalle wie Silber, Platin und Palladium unterliegen grundsätzlich diesem regulären MwSt-Satz von 8,1 %. Allerdings gibt es die Ausnahme Zollfreilager. Wie das funktioniert, erläutern wir weiter unten.

Auch Schmuck, Altgold und nicht privilegiertes Gold unterliegt beim Kauf der 8,1 % MwSt. Nur bestimmtes Anlagegold kann MwSt-frei erworben werden. Darauf gehen wir ebenfalls weiter unten ein.

Im Bereich der Einkommensteuer erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen beim Verkauf bei Privatpersonen, wenn sie ihre Edelmetalle für mindestens ein Jahr besessen haben. Das deckt sich also mit der Frist bei den Privaten Veräußerungsgeschäften im deutschen Steuerrecht. Wurden die Bestände an Gold aber in der Zwischenzeit in einem Zinsgeschäft verliehen, wird der Verkauf des Goldes erst nach 10 Jahren steuerfrei.

Vermögensteuer wird je nach Kanton und Gemeinde festgesetzt. Dabei sind Freibeträge und Steuersätze unterschiedlich hoch. Dies gilt für alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz. Jährlich müssen die Werte der Edelmetalle in einer Vermögensteuererklärung angegeben werden. Die Bewertung zum Ende des Jahres wird nach den in der “Kursliste Direkte Bundessteuer” aufgeführten Werten vorzunehmen, die sich an den zuletzt festgesetzten Börsenkursen orientieren. Nur Eheringe und übliche Schmuckstücke sind davon ausgenommen und müssen nicht angegeben werden.

Was gilt als Anlagegold?

Anlagegold oder Bankengold ist nach der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) Artikel 44  von der Besteuerung freigestellt. Je nach Verarbeitungsart gelten für diese Einstufung unterschiedliche Anforderungen.

Alle Goldbarren mit mindestens 99,5 % Feingehalt Gold und einem Stempel eines anerkannten Prüfers oder Schmelzers werden als Anlagegold anerkannt und von der MwSt befreit.

Höhere Anforderungen gibt es bei den Goldmünzen. Sie müssen mindestens 90 % Feingoldgehalt aufweisen und müssen nach 1800 geprägt worden sein. Sie müssen gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein, das bedeutet i.d.R., dass ein Nennwert aufgeprägt sein muss. Darüber hinaus darf der Verkaufspreis den aktuellen Goldpreis nicht um mehr als 80 % übersteigen. Außerdem darf es sich nicht um Nachprägungen handeln.

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Das hört sich erst einmal sehr kompliziert an, aber in der folgenden Tabelle lässt sich erkennen, dass die gängigen Anlagemünzen allesamt diese Kriterien erfüllen. Ausnahme ist der Krügerrand, denn er trägt keinen Nennwert als Prägung, sondern wird mit dem jeweils geltenden Börsenkurs bewertet. Trotzdem ist er gesetzliches Zahlungsmittel in seinem Ursprungsland Südafrika und fällt damit in die Kategorie Anlagegold.

Bezeichnung Feingehalt Nennwert Urspungsland
Britannia 999,9/1000 100 GBP Grossbritannien
China Panda 999,0/1000 500 CNY China
Krügerrand 916,7/1000 (ohne)* Südafrika
Maple Leaf 999,9/1000 50 CAD Kanada
Känguru 999,9/1000 100 AUD Australien
Krügerrand (seit 2017) 999,9/1000 Südafrika Südafrika
Vreneli 900,0/1000 20 Franken Schweiz
Wiener Philharmoniker 999,9/1000 100 Euro Österreich

Attraktive Alternative Zollfreilager

Um die Mehrwertsteuer beim Kauf von Weißen Edelmetallen wie Platin und Nicht-Anlagegold zu vermeiden, bietet die Schweiz die Möglichkeit, die Ware direkt nach dem Kauf nicht an sich nehmen bzw. sich liefern zu lassen, sondern in ein Zollfreilager einzuliefern. Dort können die Edelmetalle dann MwSt-frei und zeitlich unbegrenzt ohne Zollabgaben lagern. Es fallen nur die Lagergebühren an.

Ratgeber: Edelmetalle lagern

Was ist ein Zollfreilager? Welche Vorteile bietet es mir bei der Lagerung physischer Edelmetalle? Die Antworten darauf gibt es in diesem Ratgeber. Hier erklären wir, welche Risiken und Kosten damit verbunden sind. Zudem haben wir eine Checkliste erstellt, damit Sie herausfinden können, ob und welche Art der Lagerung für Sie in Frage kommt. Jetzt kostenlos herunterladen!

Möchte man später seine Edelmetalle verkaufen, so kann man sie steuerfrei an einen Edelmetallhändler veräußern.

Lagermöglichkeiten

In der Schweiz gibt es viele renommierte Hochsicherheitslager, die speziell für die Aufbewahrung von physischen Edelmünzen und -barren konzipiert wurden. Diese agieren unabhängig vom Bankensystem. Deshalb ist auch keine Eröffnung eines Kontos in der Schweiz notwendig, um Edelmetalle einzulagern. Sowohl die Ein- als auch die Auslagerung erfolgt sicher und diskret. Selbstverständlich sind die Bestände auch versichert. Als Nachweis der Einlagerung dienen Lagerscheine, die als Wertpapiere nach Schweizerischem Obligationenrecht gelten.

Dabei kann man zwischen Einzelverwahrung (segregierte Verwahrung) und Sammelverwahrung wählen. Im ersten Fall wird genau das eingelagerte Stück, z.B. ein Goldbarren mit Seriennummer XYZ, auf den Namen des Anlegers verwahrt und wird auch wieder herausgegeben. Bei der Sammelverwahrung hat man nur einen Anspruch auf Herausgabe eines artgleichen Stücks.

Zu betonen ist bei dieser Lagermöglichkeit, dass es sich um spezialisierte Unternehmen handelt, die außerhalb des Bankensystems agieren. Im Falle einer sehr unwahrscheinlichen Insolvenz wird man sehr schnell an sein Eigentum herankommen, weil der Verwahrer außer der Einlagerung keine risikobehafteten Geschäfte tätigt. Bei einer Bankinsolvenz gehören die Inhalte der Schließfächer zwar auch dem jeweiligen Bankkunden, aber ein Insolvenzverwalter wird sich zunächst um die bankeigenen Vermögensgegenstände kümmern, weil er die Befriedigung der Gläubiger im Auge hat. Deshalb kann es durchaus sein, dass man als Schließfachkunde in einem solchen Falle monatelang keinen Zugang zu seinen Wertgegenständen erhält.

Einfuhr von Edelmetallen in die Schweiz

Bei der Einfuhr in die Schweiz sind 8,1 % Einfuhrsteuer fällig. Sie ist vergleichbar der MwSt beim Kauf. Die Einfuhr von Silber wird ab einem Wert von 300 CHF mit dieser Importsteuer belegt. An der Grenze ist Gold nicht deklarationspflichtig, aber auf Nachfrage muss man Angaben zu Herkunft und wirtschaftlichem Berechtigten machen. Selbstverständlich kann man die Einfuhr auch über einen steuerfreien Verkauf an schweizerische Goldhändler durchführen.

Ratgeber: Gold am Zoll

In diesem Ratgeber ist die private Einfuhr und Ausfuhr von Edelmetallen das Thema. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem Gold oder Silber über die Landesgrenze reisen. Ob in die EU-Länder, Nicht EU-Länder, Übersee, zu Land, zu See oder mit dem Flugzeug: Hier erfahren Sie, was Sie bei der Zollkontrolle zu beachten haben. Jetzt kostenlos herunterladen.

Liechtenstein

Als Alternative zu den eidgenössischen Nachbarn bietet sich Liechtenstein an. Das Fürstentum ist politisch stabil, es sind keine Einschränkung der Eigentumsrechte vorgesehen und außerdem ist es auch noch schuldenfrei.

Das Angebot in Sachen Anlage in physische Edelmetalle gleicht dem des großen Nachbarn. Das Land hat sich noch mehr als die Schweiz die Unabhängigkeit von internationalen Anforderungen im Hinblick auf die Offenlegung von Kundendaten bewahrt. Tatsächlich stellt der Finanzsektor die Lebensader des kleinen Landes dar. Deshalb wird Liechtenstein alles tun, um weiterhin als seriöser und diskreter Standort für seine Kunden zur Verfügung zu stehen.

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Insgesamt punkten sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein mit politscher und demokratischer Stabilität, verlässlicher Diskretion, hoher Qualität und Sicherheit. Die lange Tradition im Veredeln, Verarbeiten und Einlagern von Edelmetallen sowie als internationale Finanzplätze lassen erwarten, dass diese Vorteile auch noch in Zukunft erhalten bleiben werden.

Mehr zum Thema in unseren Videos

Auf unserem YouTube-Kanal Kettner Edelmetalle finden Sie viele spannende Video rund um die Themen Gold und Silber. Im folgenden Video verrät Ihnen Dominik Kettner, wie Sie mit Ihrem Gold durch den Zoll kommen.

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