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04.03.2025
16:16 Uhr

Biden-Richterin blockiert Trump-Verordnung zum Schutz von Kindern vor geschlechtsumwandelnden Eingriffen

In einem höchst umstrittenen Urteil hat eine von Biden ernannte Bundesrichterin eine einstweilige Verfügung erlassen, die Donald Trumps Exekutivverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor geschlechtsumwandelnden Eingriffen vorläufig außer Kraft setzt. Diese Entscheidung wirft ein bezeichnendes Licht auf die zunehmende Ideologisierung der amerikanischen Justiz.

Ideologisch motivierte Justiz?

Die erst 42-jährige Richterin Lauren King, die ihre Karriere hauptsächlich in der Privatwirtschaft verbrachte, bevor Biden sie zur Bundesrichterin machte, argumentiert in ihrer Urteilsbegründung mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Trump-Verordnung würde angeblich die Gewaltenteilung verletzen und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Eine Argumentation, die viele Experten als fadenscheinig bewerten dürften.

Radikale Agenda auf dem Vormarsch

Besonders alarmierend ist die Freude des Washingtoner Generalstaatsanwalts Nick Brown über das Urteil. Er bezeichnet die höchst umstrittenen geschlechtsumwandelnden Eingriffe bei Kindern allen Ernstes als "lebensrettende Behandlung". Eine Einschätzung, die von vielen Medizinern und Psychologen vehement bestritten wird.

Trump kämpft für den Kinderschutz

Die nun blockierte Exekutivverordnung Trumps hatte zum Ziel, Bundesgelder für geschlechtsumwandelnde Eingriffe bei Minderjährigen zu stoppen. In der Verordnung wurde zutreffend festgestellt, dass die "chemische und chirurgische Verstümmelung von Kindern" einen dunklen Fleck in der Geschichte der USA darstellen würde.

Gefährlicher Trend in der Gesellschaft

Die Entwicklung zeigt einen besorgniserregenden Trend: Während der gesunde Menschenverstand nahelegt, dass irreversible medizinische Eingriffe bei Minderjährigen höchst problematisch sind, scheint eine kleine, aber einflussreiche Gruppe von Aktivisten und ihnen wohlgesonnenen Richtern diese fragwürdigen Praktiken mit allen Mitteln durchsetzen zu wollen.

Es ist bezeichnend für den Zeitgeist, dass der Schutz von Kindern vor möglicherweise lebensverändernden medizinischen Eingriffen als "diskriminierend" gebrandmarkt wird, während die Befürworter dieser Praktiken sich als Verfechter von Menschenrechten inszenieren.

Die vorläufige Blockade von Trumps Verordnung dürfte nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein. Es ist zu erwarten, dass der Fall durch weitere Instanzen gehen wird. Bis dahin bleiben Kinder und Jugendliche jedoch weitgehend ungeschützt vor dem Einfluss einer radikalen Gender-Ideologie, die selbst vor irreversiblen medizinischen Eingriffen nicht zurückschreckt.

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