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19.02.2024
08:03 Uhr

Brüssels "Zensurgesetz": Der Digital Services Act und seine Folgen

Brüssels "Zensurgesetz": Der Digital Services Act und seine Folgen

Am vergangenen Wochenende trat ein Gesetz in Kraft, das die digitale Landschaft Europas grundlegend verändern könnte – der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Dieses Gesetz, das nun auch für kleinere Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern gilt, verpflichtet Betreiber, aktiv gegen illegale Inhalte vorzugehen und Beschwerdeverfahren zu etablieren. Es wirft jedoch zahlreiche Fragen auf und sorgt für kontroverse Diskussionen.

Das Gesetz und seine Instrumente

Der DSA, der bereits seit August 2023 für große Plattformen wie Facebook, Amazon und Google-Dienste gilt, erweitert nun seinen Anwendungsbereich. Die von der Friedrich-Naumann-Stiftung als "EU-Bollwerk gegen Hass und Hetze im Netz" gelobten Maßnahmen beinhalten unter anderem die Einrichtung von Meldestellen und die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Private Unternehmen sollen nun die Verantwortung für die Durchsetzung des Rechts übernehmen, was eine Abkehr von der bisherigen Praxis darstellt, bei der staatliche Behörden und Gerichte diese Aufgabe wahrnahmen.

Kritische Stimmen und potenzielle Überregulierung

Die Kritik am DSA ist vielfältig und lautstark. Befürchtungen werden laut, dass Plattformbetreiber unter dem Druck der drohenden Sanktionen über das Ziel hinausschießen und auch kontroverse, aber legale Inhalte zensieren könnten. Was genau als "illegaler Inhalt" zu verstehen ist, bleibt dabei oft unklar und ist den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten unterworfen. In Deutschland orientiert sich dies vornehmlich am Strafgesetzbuch. Auch die Verpflichtung, gegen "Desinformation" vorzugehen, wird als problematisch angesehen, da die Definition und Abgrenzung dieses Begriffs schwierig ist.

Die EU als Regulator und Nutznießer

Die EU erhält durch den DSA weitreichende Befugnisse, einschließlich der Möglichkeit, im "Notfall" Plattformen zeitweise abzuschalten. Dies könnte weit über die Bekämpfung von Hassrede hinausgehen und stellt eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Zudem könnten die hohen Bußgelder, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens betragen können, nicht nur regulierend, sondern auch als Einnahmequelle für den EU-Haushalt funktionieren.

Ein "Grundgesetz für das Internet"?

Der DSA wird als Versuch gesehen, ein "Grundgesetz für das Internet" zu etablieren. Doch ist es wirklich demokratisch legitimiert, dass private Unternehmen über die Rechtmäßigkeit von Meinungen entscheiden? Die Gefahr einer Überregulierung und Einschränkung der Meinungsfreiheit ist real und darf nicht unterschätzt werden. Es steht zu befürchten, dass der DSA das Potenzial hat, die digitale Kommunikation in Europa nachhaltig zu verändern – und nicht unbedingt zum Positiven.

Die Rolle der Bundesnetzagentur und die Zukunft der Internetfreiheit

Die Bundesnetzagentur könnte eine zentrale Rolle in der Umsetzung des DSA spielen, indem sie als Meldestelle fungiert und Beschwerden entgegennimmt. Doch ist dies der richtige Weg? Die zunehmende Verlagerung von Verantwortung auf private Akteure und die damit verbundene Gefahr einer vorschnellen Zensur werfen Fragen nach der Angemessenheit und Effektivität solcher Maßnahmen auf.

Die deutsche Politik steht vor der Herausforderung, das Gesetz in nationales Recht umzusetzen, ohne dabei die Grundrechte zu untergraben. Die Bürgerinnen und Bürger Europas müssen wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass ihre Freiheiten nicht durch übermäßige Regulierung eingeschränkt werden. Es ist an der Zeit, dass wir uns auf unsere traditionellen Werte besinnen und uns für ein freies und offenes Internet einsetzen, das der Vielfalt der Meinungen Raum gibt und nicht durch einseitige politische Interessen geformt wird.

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