CSU lehnt AfD-Verbotsantrag ab: Ein kontroverses Thema im Bundestag
Nach den jüngsten Ereignissen im Thüringer Landtag, bei denen der Alterspräsident der AfD für Aufsehen sorgte, wird im Bundestag erneut intensiv über ein mögliches Verbot der AfD diskutiert. Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden, wobei der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden müsste, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre jedoch ungewiss und könnte sich über einen langen Zeitraum hinziehen.
Dobrindt: AfD nicht verbieten, sondern "wegregieren"
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat sich klar gegen einen Parteiverbotsantrag ausgesprochen. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen erklärte er, dass ein solcher Antrag kontraproduktiv sei und der AfD die Möglichkeit gebe, sich als Opfer zu inszenieren. "Man kann die AfD nicht wegverbieten, man kann die AfD nur wegregieren," so Dobrindt. Er betonte, dass niemand in der CSU-Landesgruppe im Bundestag den Antrag unterstützen würde.
Über 40 Abgeordnete für AfD-Verbot
Dennoch wird ein neuer Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren von mehr als 40 Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Fraktionen unterstützt, darunter SPD, Union, Grüne und Linke. Diese Abgeordneten wollen zudem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Bisher kommt jedoch weder aus der CSU noch aus der FDP im Bundestag Unterstützung für den Antrag. Um den geplanten AfD-Verbotsantrag zu beschließen, wäre eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde bislang nur drei Mal versucht, eine Partei zu verbieten. Der letzte Versuch gegen die NPD scheiterte im Jahr 2017.
Kühnert: "Nicht genug Beweise"
Auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hält ein AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt für zu riskant. In der ntv-Sendung #beisenherz äußerte er, dass aus seiner Sicht nicht genug Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD vorlägen. "Bei einem Verbot einer Partei geht es nicht darum, ob der Abgeordnete Kühnert die ablehnt oder für faschistoid hält, sondern ob Gerichten am Ende Beweise vorgelegt werden können, bei denen die sagen, das ist klar gegen die Verfassung gerichtet und deshalb sollten die verboten werden," sagte Kühnert. "Mir liegen solche Erkenntnisse im Moment nicht vor. Und daher würde ich sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante."
Aigner: "Ganz fürchterliche Inszenierung"
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner (CSU), bezeichnete die Vorgänge während der ersten Landtagssitzung nach der Wahl in Thüringen als "verfassungswidrig" und "eine ganz fürchterliche Inszenierung". In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Aigner erklärte, dass sie nach den Vorfällen die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags überprüft habe, um ähnliche Vorfälle im Freistaat zu verhindern. "Das Erste ist, dass wir in dieser Periode schon dafür gesorgt haben, dass es künftig eben nicht der Alterspräsident ist, der hier präsidiert, sondern derjenige mit der längsten Erfahrung, der auch die Gepflogenheiten in einem Parlament kennt," sagte Aigner. Ein AfD-Verbot hält sie, ähnlich wie Dobrindt und Kühnert, für wenig zielführend. "Man muss sicher wissen, dass man auch Erfolg hat. Sonst ist es auch wieder ein bisschen der Opferstatus," so Aigner.