Elektronische Patientenakte: Datenschützer warnen vor Missbrauch
Ab Januar 2024 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland eingeführt, ein Schritt, der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorangetrieben wird. Diese Maßnahme wird als bedeutender Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitssystems dargestellt, birgt jedoch erhebliche Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger. Kritiker sehen in der ePA einen datenschutzrechtlichen Alptraum, der weitreichende Folgen haben könnte.
Einblick in intimste Daten
Die ePA soll alle Gesundheitsdaten eines Patienten an einem Ort bündeln, um den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zu erleichtern. Dies soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Medikamentenverträglichkeit sicherstellen. Patienten können über eine App steuern, wer auf ihre Daten zugreifen darf. Theoretisch haben nur Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis, wie Ärzte und Apotheker, Zugang zu diesen sensiblen Informationen.
Gefahr des Datenmissbrauchs
Doch die Realität sieht anders aus. Die gespeicherten Daten könnten auch Unbefugten zugänglich gemacht werden. Zwar muss jeder Zugriff dokumentiert werden, doch die Kriterien dafür sind oft intransparent. Dies könnte dazu führen, dass Dritte, auch ohne medizinische Notwendigkeit, umfassende Krankenakten und Biographien einsehen können. Besonders problematisch ist dies im psychotherapeutischen Bereich, wo intimste Details und Sitzungsprotokolle gespeichert sind.
Missbrauchspotenzial und Überwachungsstaat
Die Befürchtungen gehen noch weiter. Es wird befürchtet, dass die Daten an Arbeitgeber, Versicherungen oder andere Institutionen weitergegeben werden könnten. Dies würde Diskriminierung und Erpressung Tür und Tor öffnen. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, versichert zwar, dass das Netzwerk sicher sei, räumt aber ein, dass Hacker immer neue Methoden entwickeln könnten, um die Daten zu kompromittieren.
Ein Paradies für Hacker?
Specht-Riemenschneider empfiehlt die Nutzung eines Smartphones mit aktuellem Sicherheitsstandard, doch auch dies bietet keinen vollständigen Schutz. Die Gefahr von Datenlecks und Hackerangriffen ist real und könnte insbesondere prominente Persönlichkeiten oder politisch aktive Bürger treffen. Der Missbrauch der Daten könnte gravierende Folgen haben, von Erpressung bis hin zur gezielten Diskreditierung.
Ältere Menschen besonders betroffen
Besonders ältere Menschen, die mit der Nutzung von Smartphones und Apps oft überfordert sind, könnten ihre Daten unbewusst preisgeben. Nicht ohne Grund hatte Specht-Riemenschneiders Amtsvorgänger Ulrich Kelber schwerste Bedenken geäußert. Er warnte vor dem „großen Datenhunger“ von Künstlicher Intelligenz (KI) und zweifelte an der Datenschutzkonformität der ePA.
Fazit: Nutzen vs. Risiko
Die Einführung der ePA mag theoretisch Vorteile bieten, doch die Risiken überwiegen deutlich. In einem Land, das bereits mit zahlreichen Datenschutzpannen zu kämpfen hat, könnte die ePA zu einem weiteren Kapitel in der Geschichte des Datenmissbrauchs werden. Der Schaden droht den Nutzen um ein Vielfaches zu übertreffen, und die Bürger sollten sich gut überlegen, ob sie ihre sensibelsten Daten in die Hände eines unsicheren Systems legen wollen.
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