Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
24.10.2024
06:10 Uhr

EU genehmigt Milliardendarlehen an Kiew aus russischen Vermögenswerten

EU genehmigt Milliardendarlehen an Kiew aus russischen Vermögenswerten

Am 23. Oktober hat der EU-Rat ohne Diskussion eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 35 Milliarden Euro für die Ukraine genehmigt. Diese Gelder sollen durch die Erlöse aus enteigneten russischen Staatsvermögen finanziert werden. Die ungarische Präsidentschaft des EU-Rates teilte dies auf der Plattform X (ehemals Twitter) mit.

Details des Finanzhilfepakets

Das genehmigte Paket umfasst ein Makrofinanzhilfe-Darlehen von bis zu 35 Milliarden Euro sowie einen Kreditkooperationsmechanismus. Dieser Mechanismus soll die Ukraine bei der Rückzahlung von Darlehen der EU und der G7-Partner in Höhe von bis zu 45 Milliarden Euro unterstützen. Die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt durch die Einnahmen aus der Reinvestition der russischen Vermögenswerte.

Kritik aus Russland

Kirill Logvinow, stellvertretender Botschafter Russlands bei der EU, bezeichnete diesen Mechanismus als „globalen Diebstahl“. Er warnte, dass diese Maßnahmen dem Euro als Reservewährung und dem globalen Finanzsystem erheblichen Schaden zufügen könnten.

Vorstellung in Washington

EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte an, dass der Mechanismus auf dem Treffen der Finanzminister der G7 am 25. Oktober in Washington vorgestellt werde. Ziel sei es, dass auch Nicht-EU-Länder der G7 Kredite an Kiew aus den Erlösen russischer Vermögenswerte bereitstellen.

Finanzierungsbedarf der Ukraine

Laut Reynders wird der Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine im Jahr 2025 auf mindestens 41,6 Milliarden Dollar geschätzt. Dies ist um 15,6 Milliarden Dollar höher als bisher angenommen. Die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Enteignung der Erlöse aus den staatlichen Vermögenswerten Russlands stützen sich auf die Entscheidung vom Januar 2024, dass die Erlöse aus der Reinvestition der eingefrorenen Vermögenswerte angeblich kein Eigentum Russlands seien.

Rechtliche Bedenken

Viele Experten sowohl in Russland als auch international halten die rechtliche Grundlage dieser Maßnahmen für fragwürdig. Die These, dass die Erlöse aus den eingefrorenen Vermögenswerten nicht Russland gehören, wird von vielen als rechtlich null und nichtig angesehen.

Historische Parallelen

Die aktuelle Situation erinnert an historische Fälle, in denen Vermögenswerte von Staaten während Konflikten eingefroren und umverteilt wurden. Solche Maßnahmen haben oft zu langwierigen rechtlichen und diplomatischen Auseinandersetzungen geführt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche langfristigen Auswirkungen dies auf das globale Finanzsystem haben könnte.

Die Entscheidung der EU, ohne Diskussion einen solch weitreichenden Mechanismus zu genehmigen, wirft zudem Fragen zur Transparenz und zur demokratischen Legitimation solcher Maßnahmen auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass solche Entscheidungen im Interesse der Bürger und nicht aufgrund politischer Agenden getroffen werden.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die EU und die G7 ein komplexes und umstrittenes Thema ist, das sowohl rechtliche als auch moralische Fragen aufwirft. Die langfristigen Konsequenzen dieser Maßnahmen werden sich erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“