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15.09.2023
08:23 Uhr

EU-Parlament stimmt für gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

Die Europäische Union (EU) sieht sich mit einem Mangel an Waffen konfrontiert. Das EU-Parlament hat für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern gestimmt, um die europäische Rüstungsindustrie und die Verteidigungskraft der Mitgliedsstaaten zu stärken. Diese Maßnahme ist auch eine Reaktion auf die leeren Depots und die Notwendigkeit, die Ukraine weiterhin zu unterstützen.

Ein neues Instrument für die EU

Die EU-Kommission hat ein neues Instrument geschaffen, das den Mitgliedsstaaten helfen soll, gemeinsam Verteidigungsprodukte zu kaufen. Dieses neue „Instrument“ wurde vom EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Es ist das erste seiner Art in der Geschichte der EU und, wie der Ko-Berichterstatter für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Michael Gahler (EVP, DE) es formuliert, „ein historischer Moment für die EU-Verteidigung“. Es soll den Mitgliedstaaten helfen, ihre Bestände wieder aufzufüllen, die Interoperabilität zwischen ihren Streitkräften zu erhöhen, ihre Industrie zu stärken und zur unerschütterlichen Unterstützung für die Ukraine beizutragen.

Die finanzielle Unterstützung

Für die Finanzierung und Umsetzung haben sich Parlament und Rat auf ein Budget von 300 Millionen Euro geeinigt. Im ersten Entwurf hatte die Kommission noch 500 Millionen angesetzt. An den Käufen von mindestens drei EU-Mitgliedsländern sollen sich Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (assoziierte Länder) sind, beteiligen können.

Die Bedeutung für die europäische Verteidigungsindustrie

Das neue Instrument soll auch dazu beitragen, die Souveränität, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) zu fördern, indem es die Produktion ankurbelt und die Lieferketten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit öffnet. Deshalb müssen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer in der EU oder in einem mit der EU assoziierten Drittland ansässig sein. Sie dürfen nicht der Kontrolle eines Drittstaats oder eines außerhalb der Union ansässigen Rechtssubjekts unterliegen. Auch die Komponenten sollen größtenteils aus der EU oder assoziierten Ländern stammen und einen Wert von mindestens zu 65 Prozent des Endprodukts haben.

Die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Der Beitrag der EU zu den einzelnen Käufen ist begrenzt. Sie darf höchstens 15 Prozent des geschätzten Werts des gemeinsamen Beschaffungsauftrags betragen. Dieses Limit wird auf 20 Prozent erhöht, wenn die Ukraine oder Moldau Empfänger zusätzlicher Stückzahlen des Verteidigungsguts sind oder mindestens 15 Prozent des geschätzten Wertes des gemeinsamen Beschaffungsvertrags an KMU oder Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (sogenannte Midcaps) als Auftragnehmer oder Untersauftragnehmer vergeben werden.

Die breite Zustimmung im EU-Parlament

Die Entscheidung des EU-Parlaments fiel mit 530 Ja- zu 66 Nein-Stimmen deutlich aus. 32 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz wurde von einer breiten Koalition aus EVP, S&D, Renew, Grünen und EKR mitgetragen. Nach einer förmlichen Zustimmung des Rats tritt es in Kraft.

Während diese Entscheidung zweifellos dazu beiträgt, die europäische Verteidigungskraft zu stärken, muss man sich fragen, ob eine stärkere Militarisierung wirklich der richtige Weg ist. Wäre es nicht besser, mehr in diplomatische Lösungen und Friedensbemühungen zu investieren, anstatt die Waffenproduktion zu erhöhen? Diese Frage bleibt offen und sollte in den kommenden Debatten ernsthaft in Betracht gezogen werden.

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