Faeser-Skandal erreicht neue Dimension: Ex-BSI-Chef fordert Gerechtigkeit vor Gericht
Ein politischer Skandal, der die fragwürdigen Methoden der Ampelregierung exemplarisch aufzeigt, geht in die nächste Runde. Am 23. Januar 2025 wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit einem Fall beschäftigen, der die Grenze zwischen politischer Willkür und rechtsstaatlichen Prinzipien deutlich in Frage stellt.
Vom Sicherheitschef zum Bauernopfer politischer Intrigen
Im Zentrum steht Arne Schönbohm, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der nach einer höchst zweifelhaften Kampagne des ZDF-Moderators Jan Böhmermann von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) quasi über Nacht seines Amtes enthoben wurde. Was damals im Oktober 2022 mit haltlosen Vorwürfen vermeintlicher Russland-Kontakte begann, entpuppt sich zunehmend als orchestrierter Versuch, einen unbequemen Behördenleiter zu demontieren.
Systematische Demontage eines verdienten Beamten
Besonders brisant erscheint die Vorgehensweise des Innenministeriums: Schönbohm wurde nicht nur die öffentliche Stellungnahme zu den Vorwürfen untersagt, sondern auch sein selbst beantragtes Disziplinarverfahren zur Aufklärung der Vorwürfe wurde nie eingeleitet. Stattdessen erfolgte seine Versetzung auf einen deutlich unbedeutenderen Posten - von einer Behörde mit 1.500 Mitarbeitern zu einer mit lediglich 55 Beschäftigten.
Interne Dokumente belegen: Selbst nach intensiver Suche fand das Ministerium keinerlei belastbares Material gegen Schönbohm. Dennoch hielt Faeser an ihrer Entscheidung fest.
Politische Motivation statt sachlicher Gründe?
Die Umstände legen nahe, dass hier möglicherweise auch persönliche Animositäten eine Rolle spielten. Schönbohm, Sohn des verstorbenen CDU-Politikers und Generals Jörg Schönbohm, vertrat offenbar zu eigenständige Positionen für den Geschmack der SPD-Ministerin. Seine fachliche Kompetenz stand nie ernsthaft in Frage.
Rechtliche Dimension des Falls
Vor dem Verwaltungsgericht geht es nun um schwerwiegende Vorwürfe: Mobbing und Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht stehen im Raum. Das Grundgesetz und das Bundesbeamtengesetz verpflichten den Dienstherrn eigentlich zum Schutz seiner Beamten - eine Verpflichtung, der das Innenministerium hier augenscheinlich nicht nachgekommen ist.
Der Fall Schönbohm entwickelt sich damit zu einem Lackmustest für den Rechtsstaat. Er zeigt exemplarisch, wie unter dem Deckmantel vermeintlicher Sicherheitsbedenken politisch motivierte Personalentscheidungen durchgesetzt werden können - ein gefährlicher Präzedenzfall für die deutsche Verwaltungskultur.
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