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20.03.2025
17:27 Uhr

Gender-Irrsinn erreicht neue Dimension: Aktivist fordert 5.000 Euro von Ryanair wegen fehlender "Non-Binär"-Option

Der deutsche Justizapparat muss sich erneut mit einem bemerkenswerten Fall beschäftigen, der symptomatisch für die zunehmende Genderideologie in unserer Gesellschaft steht. Ein sich als "non-binär" identifizierender Aktivist verklagt die Fluggesellschaft Ryanair auf sage und schreibe 5.000 Euro Schadenersatz - und das nur, weil bei der Online-Buchung keine geschlechtsneutrale Anrede zur Auswahl stand.

Staatlich subventionierter Aktivismus auf Kosten der Wirtschaft

Besonders pikant: Der Kläger René Hornstein ist kein Unbekannter in der deutschen "Trans-Szene". Als Gründungsmitglied des Bundesverbands "Trans*" genießt seine Organisation bereits großzügige Förderung durch das von der Grünen-Politikerin Lisa Paus geführte Bundesfamilienministerium. Nun soll also auch noch die Privatwirtschaft zur Kasse gebeten werden.

Die fragwürdige Argumentation des Klägers

Der Kern der Klage erscheint geradezu absurd: Weil Hornstein bei der Buchung eines Fluges nach Gran Canaria zwischen den Optionen "Herr", "Frau" oder "Fräulein" wählen musste, sieht er seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine solche Buchung würde ihm "den Tag versauen", wie er gegenüber der Berliner Zeitung äußerte. Bemerkenswert ist dabei, dass der Aktivist trotz dieser vermeintlichen seelischen Belastung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weitere Flüge bei genau dieser Airline buchte.

Ryanair verteidigt bewährte Praxis

Die irische Fluggesellschaft argumentiert nachvollziehbar, dass die Erhebung der Anrede aus Gründen der Sicherheit und der reibungslosen Abwicklung der Buchung erforderlich sei. Eine Position, die in Zeiten zunehmender Bedrohungen durch internationale Kriminalität durchaus ihre Berechtigung hat.

Präzedenzfall Deutsche Bahn

Besorgniserregend ist, dass ähnliche Klagen bereits Erfolg hatten. So musste die Deutsche Bahn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht nur 1.000 Euro Schadenersatz zahlen, sondern auch geschlechtsneutrale Anreden in ihr Buchungssystem aufnehmen. Eine Entwicklung, die zeigt, wie ideologische Forderungen einer kleinen Minderheit zunehmend die wirtschaftliche Realität beeinflussen.

Ein gefährlicher Trend für die Wirtschaft

Dieser Fall ist beispielhaft für eine bedenkliche Entwicklung: Während deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb ohnehin schon mit hohen Energiepreisen und überbordender Bürokratie zu kämpfen haben, sehen sie sich nun auch noch mit kostspieligen Anpassungen ihrer Systeme konfrontiert - nicht etwa aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, sondern um ideologischen Forderungen gerecht zu werden.

Das Urteil des Berliner Zivilgerichts steht noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter hier ein Zeichen gegen ausufernde Gender-Ideologie setzen und sich auf die Seite der wirtschaftlichen Vernunft stellen werden.

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