Generalbundesanwalt fordert Neuverhandlung im Fall des Weimarer Maskenrichters
Der Fall des Weimarer Richters, der 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob, sorgt erneut für Schlagzeilen. Der Generalbundesanwalt hat nun eine Aufhebung des bisherigen Urteils und eine Neuverhandlung beantragt. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Justiz und die betroffene Person haben.
Hintergrund des Falls
Im April 2021 setzte ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen aus. Diese Entscheidung wurde später vom Oberlandesgericht Jena revidiert, da Familienrichter nicht befugt seien, über staatliche Maßnahmen zu entscheiden. Diese Kompetenz liege bei den Verwaltungsgerichten. Der Richter wurde im Juli 2023 vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Vorwürfe gegen das Landgericht Erfurt
Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof äußerte ein Vertreter des Generalbundesanwalts (GBA) erhebliche Zweifel an der Sauberkeit des Verfahrens vor dem Landgericht Erfurt. Der GBA bemängelte, dass die subjektiven Motive des Richters nicht ausreichend geklärt worden seien. Dies sei jedoch entscheidend für den Straftatbestand der Rechtsbeugung, der nach Paragraf 339 des Strafgesetzbuches eine vorsätzliche Handlung voraussetze.
Fehlende Klärung der Vorsätzlichkeit
Der GBA-Vertreter argumentierte, dass das Landgericht Erfurt die subjektive Grundlage der Rechtsbeugung nicht untersucht habe. Zudem habe das Gericht Einlassungen des Richters in der Strafzumessung als Teilgeständnis gewertet, ohne die Vorsätzlichkeit der Tat zu klären. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe „nie das Recht verletzen“ wollen.
Konsequenzen einer Neuverhandlung
Eine Neuverhandlung könnte dazu führen, dass der Tatvorwurf der Rechtsbeugung wackelt oder das veranlasste Strafmaß abgeschwächt wird. Sollte der Richter jedoch erneut verurteilt werden, würde er sein Richteramt sowie seine Pensionsansprüche verlieren. Bereits seit Januar 2023 ist er suspendiert.
Unklarheit über den Ausgang
Ob dem Antrag des GBA-Vertreters stattgegeben wird, ist derzeit unklar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ursprünglich für den 20. November festgesetzt. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte nicht nur für den betroffenen Richter, sondern auch für das Vertrauen in die deutsche Justiz von großer Bedeutung sein.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen haben könnte. Klar ist jedoch, dass dieser Fall die deutsche Justizlandschaft nachhaltig beeinflussen könnte.
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