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06.11.2024
15:06 Uhr

Gericht untersagt ZDF die Verbreitung falscher Behauptungen zum Potsdamer Treffen

Gericht untersagt ZDF die Verbreitung falscher Behauptungen zum Potsdamer Treffen

Öffentlich-rechtliche Sender erneut in der Kritik

Das Landgericht Hamburg hat dem ZDF untersagt, bestimmte Aussagen über ein privates Treffen in Potsdam weiter zu verbreiten. Dies ist bereits die zweite gerichtliche Niederlage für einen öffentlich-rechtlichen Sender in dieser Angelegenheit, nachdem zuvor der NDR betroffen war. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Notwendigkeit sorgfältiger Recherche und die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten.

Hintergrund des Falls

Im November 2023 berichtete die Plattform „Correctiv“ über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam, bei dem über die Deportation von Millionen Menschen, darunter auch deutsche Staatsbürger, gesprochen worden sein soll. Diese Behauptungen wurden von mehreren öffentlich-rechtlichen Medien, darunter das ZDF, aufgegriffen und verbreitet. Der Jurist Dr. Ulrich Vosgerau, Teilnehmer des Treffens, klagte gegen diese Berichterstattung.

Keine Belege für die Behauptungen

Das Gericht stellte fest, dass es keine Beweise für die behaupteten Deportationspläne gibt. Es untersagte dem ZDF daher, diese Behauptungen weiter zu verbreiten. Bei einem Verstoß drohen dem Sender hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Zudem muss das ZDF die Verfahrenskosten tragen.

Kritik an fehlender Recherche

Für Vosgeraus Verteidiger Carsten Brennecke ist besonders problematisch, dass das ZDF vor der Veröffentlichung keine eigenen Nachrecherchen angestellt hat. Das ZDF argumentierte vor Gericht, dass im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung aus Zeitgründen oft keine eigenen Recherchen möglich seien. Diese Argumentation wies das Gericht jedoch zurück, da der Beitrag viele Monate online verfügbar war.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Das Gericht sah in der Berichterstattung eine Verletzung von Vosgeraus Persönlichkeitsrechten, obwohl er namentlich nicht erwähnt wurde. Der Antragsteller sei in der Berichterstattung erkennbar gewesen, so die Richter. Dies rechtfertige den Unterlassungsanspruch gegen das ZDF.

Öffentlich-rechtliche Medien in der Kritik

Die Entscheidung des Gerichts wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland. Die Verbreitung ungeprüfter Informationen schadet nicht nur dem Ansehen der betroffenen Personen, sondern auch der Glaubwürdigkeit der Medien selbst. Es zeigt sich, dass eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Berichterstattung unerlässlich ist, um das Vertrauen der Bürger zu erhalten.

Fazit

Der Fall unterstreicht die Bedeutung journalistischer Sorgfalt und die Verantwortung der Medien, Informationen gründlich zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein deutliches Signal an alle Medien, ihre Recherchen ernst zu nehmen und die journalistischen Standards einzuhalten.

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