Grüne Jugend gegen AfD: Gefährliche Entgrenzung des Faschismus-Begriffs
Die Grüne Jugend ruft zusammen mit einem Aktionsbündnis dazu auf, den Parteitag der AfD in Essen zu stören. Damit wendet sie sich gegen das Grundgesetz und das Parteiengesetz – und damit gegen die Grundregeln der Demokratie.
Ein Angriff auf das Grundgesetz
Es ist ziemlich genau einen Monat her, da feierte man hierzulande 75 Jahre Grundgesetz. In zahllosen Reden und Artikeln wurde der Verfassungstext als Heiliger Gral der Demokratie und Menschenrechte gefeiert. Doch wie das so ist mit gefeierten Büchern: Nicht alle lesen sie auch. Dabei lohnt es sich in diesem Fall besonders.
Unter Artikel 21 Satz 1 etwa findet sich die Formulierung: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“ Zwei spärliche Bestimmungen. Doch in der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit leitet sich daraus eine Reihe von Regeln ab. Etwa das Recht jedes Bürgers, Parteien frei von staatlicher Einflussnahme zu gründen. Oder das Recht der Parteien, frei von staatlicher Kontrolle um Wähler zu werben. Oder auch, dass Chancengleichheit der Parteien im demokratischen Wettbewerb bestehen muss.
Die Grüne Jugend und ihr Aufruf zum Widerstand
Das sehen allerdings nicht alle so. Zum Beispiel die Grüne Jugend. Diese will den Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende in Essen unterbinden. Deren Bundessprecherin Katharina Stolla verkündete pathetisch: „Wir werden das verhindern.“ Und appellierte: „Um den Parteitag der AfD zu verhindern, brauchen wir viele, und deshalb brauchen wir auch dich.“
Mit im Boot ist neben der Grünen Jugend eine Reihe einschlägiger NGOs, Parteiorganisationen, Gewerkschaften und Bündnisse, die sich unter dem martialischen Schlagwort „Widersetzen“ zusammengeschlossen haben. „Wenn wir der AfD nicht aktiv den Raum nehmen, den sie sich nehmen will,“ heißt es auf der Website des Bündnisses, „werden wir die Ausbreitung des Faschismus nicht verhindern.“
Das linke Milieu im Dauer-Notstand
Schon die Stadt Essen hatte versucht, die unliebsame Veranstaltung loszuwerden und den im Januar 2023 mit der AfD geschlossenen Mietvertrag über die Grugahalle nach einigem Hin und Her wieder zu kündigen. Dagegen wiederum klagte die AfD beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das gab der Partei Recht und beschied: Der „verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf Chancengleichheit politischer Parteien“ wiege höher als die Sorge um womöglich verfassungsfeindliche Äußerungen.
Doch die Grüne Jugend und das linksradikale Milieu in ihrem Umfeld beeindruckt diese Argumentation natürlich nicht. Hier wähnt man sich in einer Art Dauer-Notstand. Immerhin gelte es, so die Website des Bündnisses „Widerstand“, „die Faschisierung der Gesellschaft“ zu verhindern.
Ein entgrenzter Faschismus-Begriff
Es ist immer wieder dasselbe Spiel. Um die Regeln der Demokratie aus den Angeln zu heben, Rechtsverstöße zu legitimieren und die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, greift man zum ganz großen Kaliber: dem Kampf gegen den Faschismus. Als Faschist gilt dabei jeder, der nicht linksextreme Meinungen vertritt.
Im Kern beruht dieses „Verständnis“ von Faschismus auf der Faschismus-Definition der Komintern der 30er-Jahre, wonach der Faschismus eine Diktatur der besonders reaktionären Elemente des Finanzkapitals ist. Das bedeutet zugleich, dass die gesamte bürgerliche Gesellschaft im Kern faschistisch ist. Oder anders: Faschist ist jeder, der kein Kommunist ist.
Diese vollkommen sinnlose und entgrenzte Definition verwendet die neue Linke nach wie vor mit Hingabe und hat sie noch um ein paar zeitgemäße Elemente erweitert. Als Faschist gilt man nun auch, wenn man bürgerliche Vorstellungen von Kultur, Familie, Geschlecht und sozialem Miteinander hat, diese bejaht, tagtäglich lebt und nicht in Frage stellt.
Recht und Gesetz gelten für alle
Solange dieser einfältige Faschismusbegriff von sektiererischen Grüppchen verwendet wurde, konnte man noch darüber hinwegsehen. Zum Problem wird er, wenn Parteiorganisationen oder hoch alimentierte Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft sich ihn zu eigen machen, um damit Gesetzesbrüche und Verstöße gegen das Grundgesetz zu legitimieren.
Denn Demokrat ist nicht nur jemand, der linke Glaubenssätze von Buntheit, Diversität und Multikulturalität herunterbetet. Auch wenn es sich die linken Aktivisten im Umfeld von „Widerstand“ nicht vorstellen können: Man kann gegen linke Gesellschaftsprojekte sein und dennoch demokratischer Gesinnung.
Vor allem aber gilt: Recht und Gesetz gelten auch für den Umgang mit der AfD. Gerade jene, die hinter jeder provozierenden Äußerung irgendeines AfD-Funktionärs einen Angriff auf Demokratie sehen, sollten im Umgang mit deren Grundregeln besonders sensibel sein. Der Schutz des Rechtsstaates gilt allen, nicht nur den politisch Genehmen.
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