Heiz-Gesetz: Wiederholt die Ampelkoalition ihre verfassungswidrige Handlung?
Die Ampelkoalition steht vor einer weiteren Herausforderung. Das umstrittene Heiz-Gesetz, das bereits vor der Sommerpause vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, soll nun erneut durch das Parlament gebracht werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Anordnung der Richter.
Umstrittenes Heiz-Gesetz soll erneut durch das Parlament gebracht werden
Das Heiz-Gesetz, das den Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen ab Januar 2024 verbieten soll, soll laut Ampelkoalition in zweiter und dritter Lesung durch das Parlament gebracht werden. Stattdessen sollen Heizungen gefordert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden können. Dies erfordert eine kommunale Wärmeplanung in den jeweiligen Wohnorten. Zusätzliche Beratungen sind laut Ampelkoalition nicht vorgesehen.
„Die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten werden wieder verletzt, wenn zusätzliche Beratungen unterbleiben“, sagte Heilmann zu BILD.
Verfassungswidriges Gesetz?
Heilmann betont, dass zusätzliche Beratungszeit nur mit zusätzlichen Sitzungen des zuständigen Energieausschusses gegeben sein kann. Diese sind jedoch nicht vorgesehen. Sollte die Regierung nächste Woche nicht nachsteuern, würde sie laut Heilmann ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart sieht das ähnlich. Für ihn ist unstrittig, dass die Ampelkoalition Debatten zulassen muss, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu genügen. Andernfalls wäre das Gesetz angreifbar und es könnte erneut dagegen geklagt werden.
Ampelkoalition verteidigt ihr Vorgehen
Die Ampelkoalition selbst sieht das natürlich anders. FDP-Fraktions-Vize Lukas Köhler argumentiert, dass alle Kollegen während der sitzungsfreien Wochen im Sommer ausreichend Zeit hatten, sich intensiv mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Von der Grünen-Fraktion heißt es, dass der Abgeordnete Heilmann mit seinem Antrag beim Bundesverfassungsgericht 14 Tage zur Sichtung des Antrages verlangt habe. Dieser liege ihm nun seit dem 30. Juni vor – und damit deutlich länger als 14 Tage.
Die Entscheidung steht kurz bevor
Am Freitag soll das Heizungsgesetz vom Bundestag beschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Ampelkoalition ihre umstrittene Haltung beibehält und das Gesetz trotz der Bedenken und möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken durchsetzt.
Es bleibt zu hoffen, dass die Interessen der Bürger und die Einhaltung der Verfassung im Vordergrund stehen und nicht politische Machtspiele.
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