Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
13.03.2024
13:54 Uhr

Historischer Schritt in Europa: EU-Parlament verabschiedet wegweisendes KI-Gesetz

Historischer Schritt in Europa: EU-Parlament verabschiedet wegweisendes KI-Gesetz

Das Europäische Parlament hat mit einer bemerkenswerten Mehrheit für ein Pioniergesetz gestimmt, das die Nutzung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU regulieren soll. Mit 523 Stimmen für das Gesetz, 46 dagegen und 49 Enthaltungen, hat das Parlament am 13. März 2024 einen entscheidenden Schritt getan, um den Umgang mit dieser bahnbrechenden Technologie sicherer zu gestalten und gleichzeitig die wirtschaftlichen Potenziale von KI zu fördern.

Streben nach globalen Standards

Die EU unternimmt erneut den Versuch, globale Standards zu setzen – ein Brüssel-Effekt, der bereits bei Datenschutz und Chemikalien zu beobachten war. Der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton bezeichnete die neuen Regeln als "historisch". Er sieht in dem Gesetz eine ausgewogene Regulierung, die sowohl Schutz vor Missbrauch bietet als auch Innovationen vorantreibt.

Ausgewogene Regulierung oder Innovationsbremse?

Während das Gesetz einerseits Schutzmaßnahmen gegen Gefahren wie das ungezielte Auslesen von Bildern aus dem Internet oder die missbräuchliche Verwendung von Gesichtserkennungstechnologien vorsieht, beinhaltet es andererseits auch Bestimmungen, die die wirtschaftlichen Chancen der KI-Technologie unterstützen sollen. Ein Kritikpunkt, der vor allem von kleineren Firmen und der FDP-Abgeordneten Svenja Hahn geäußert wurde, betrifft die Befürchtung, dass das Gesetz zu mehr Bürokratie und Unklarheiten führen könnte, was wiederum größere Unternehmen weniger treffen würde als kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Sicherheitsbehörden und Ausnahmeregelungen

Trotz der umfassenden Regulierungen sieht das Gesetz Ausnahmen für Sicherheitsbehörden vor, die weiterhin biometrische Identifizierungen im öffentlichen Raum in Echtzeit nutzen dürfen, beispielsweise zur Verhinderung von Anschlägen oder zur Suche nach Opfern von Menschenhandel. Diese Ausnahmen sind jedoch nicht unumstritten und stoßen insbesondere bei den Linken und den Grünen auf Kritik.

Die Zukunft der KI in Europa

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich bereits im Dezember auf den Entwurf des Gesetzes geeinigt, und das finale Votum der EU-Staaten wird für Ende April erwartet, wobei dies als reine Formsache gilt. Bis das Gesetz vollständig in Kraft tritt, werden allerdings noch zwei Jahre vergehen.

Die Regulierung von KI ist ein komplexes Unterfangen, das sowohl ethische als auch wirtschaftliche Fragen aufwirft. Es ist ein Balanceakt zwischen dem Schutz der Bürger und der Förderung von Innovationen. Die EU hat mit diesem Gesetz einen mutigen Schritt gewagt, um einen Rahmen zu schaffen, der diesen Herausforderungen gerecht wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie effektiv die Implementierung sein wird und ob das Gesetz tatsächlich dazu beiträgt, Europa an der Spitze der KI-Entwicklung zu halten, ohne dabei die Freiheiten und Rechte seiner Bürger zu kompromittieren.

Es ist eine Tatsache, dass die europäische Wirtschaft in einem globalen Kontext nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie auf Innovation und technologischen Fortschritt setzt. Doch dürfen wir nicht vergessen, dass Technologie immer im Dienste des Menschen stehen muss und nicht umgekehrt. Die EU hat mit diesem Gesetz die Chance, ein Vorbild für die Welt zu sein, indem sie zeigt, wie man technologischen Fortschritt und menschliche Werte in Einklang bringen kann.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“