
Juristische Schlappe für Verfassungsrechtler nach fragwürdiger AfD-Verbotsforderung
Ein bemerkenswerter Vorfall erschüttert derzeit die juristische Fachwelt: Ein Verfassungsrechtler, der vehement ein AfD-Verbot forderte, musste nun eine peinliche Niederlage einstecken. Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuelle politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD.
Falschbehauptungen führen zu juristischer Niederlage
Professor Mathias Hong von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl hatte im "Verfassungsblog" schwerwiegende Anschuldigungen erhoben. Er stützte seine Verbotsforderung maßgeblich auf die umstrittene Berichterstattung des Portals "Correctiv" über ein Treffen in Potsdam. Die dort angeblich geplanten "Massendeportationen von Deutschen mit Migrationshintergrund" stellten sich jedoch als haltlose Behauptung heraus.
Erfolgreiche Abmahnung gegen irreführende Darstellung
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des Potsdamer Treffens, ging rechtlich gegen diese Falschdarstellung vor. Mit Erfolg: Hong musste seine Behauptungen zurückziehen, eine Unterlassungserklärung abgeben und die Verfahrenskosten tragen.
"Das Kurzgutachten der Rechtsprofessoren ist hinsichtlich der Recherche und der juristischen Qualität schlampig", kritisiert Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der das Verfahren für Vosgerau führte.
Fragwürdige Grundlage für Verbotsbestrebungen
Besonders brisant erscheint der Vorfall vor dem Hintergrund, dass sich aktuell 17 Verfassungsrechtler für ein AfD-Verbotsverfahren aussprechen. Deren Argumentation basiert teilweise auf ähnlich zweifelhaften Grundlagen wie die nun widerlegten Behauptungen Hongs.
Correctiv erleidet weitere Niederlagen
Das teilweise steuerfinanzierte Portal Correctiv musste in diesem Zusammenhang bereits mehrere juristische Niederlagen hinnehmen. Vor dem Landgericht Berlin scheiterte kürzlich der Versuch, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Politische Dimension der Debatte
Der Fall offenbart die problematische Vermischung von juristischer Expertise und politischer Agenda. Während das Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot höchste Hürden ansetzt, scheinen einige Juristen ihre Position weniger auf solider Rechtsauslegung als auf medienwirksamen Kampagnen zu gründen.
Zentrale Erkenntnisse aus dem Fall:- Rechtsprofessor musste falsche Behauptungen zurücknehmen
- Correctiv-Darstellung gerichtlich als "Wertung" eingestuft
- Zweifel an Seriosität der Verbotsbestrebungen wachsen
- Juristische Expertise wird zunehmend politisch instrumentalisiert
Die Entwicklung wirft ernsthafte Fragen zur Objektivität und Professionalität einiger Rechtswissenschaftler auf. In einer Zeit, in der juristische Expertise dringend benötigt wird, erscheint eine solche Vermischung von Fakten und politischen Wunschvorstellungen besonders problematisch.

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