Justizskandal in Göttingen: Rechtsstaatliche Prinzipien im Prozess gegen Dr. Reiner Fuellmich massiv verletzt
Der 37. Verhandlungstag im Prozess gegen den Corona-Ausschuss-Gründer Dr. Reiner Fuellmich am Landgericht Göttingen offenbart erneut schwerwiegende Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundprinzipien. Unter der Leitung von Richter Carsten Schindler werden fundamentale Rechte des Angeklagten systematisch missachtet.
Verhinderung entlastender Beweise und Missachtung der Öffentlichkeit
Besonders kritisch erscheint die konsequente Ablehnung sämtlicher Beweisanträge der Verteidigung durch das Gericht. Entgegen der Strafprozessordnung, die eine umfassende Wahrheitsfindung vorschreibt, werden entlastende Beweise systematisch verhindert. Das Gericht hat zudem ein generelles Selbstleseverfahren eingeführt, wodurch die gesetzlich garantierte Öffentlichkeit des Verfahrens stark eingeschränkt wird.
Menschenunwürdige Haftbedingungen werfen Fragen auf
Der 66-jährige Rechtsanwalt wird seit Monaten unter äußerst fragwürdigen Bedingungen in Untersuchungshaft gehalten. Dazu gehören:
- Brutale Fesselungen bei jedem Transport mit Hand- und Fußfesseln
- Erniedrigende Entkleidungen und körperliche Inspektionen
- Monatelange Isolationshaft
Politische Dimension des Verfahrens wird deutlich
Die Verteidigung sieht in dem Verfahren klare Anzeichen für eine politisch motivierte Verfolgung. Der erfolgreiche Anwalt, der vor der Corona-Zeit ein Vermögen von über zwei Millionen Euro besaß, wird offenbar gezielt diskreditiert. Das Gericht scheint krampfhaft nach einem Motiv zu suchen, um die konstruierten Vorwürfe zu untermauern.
Strafanzeigen gegen Justizorgane angekündigt
Als Reaktion auf die rechtswidrige Prozessführung kündigte Dr. Fuellmich Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft sowie die Berufsrichter an. Die Vorwürfe reichen von Rechtsbeugung bis hin zu schwerer Körperverletzung aufgrund der menschenunwürdigen Haftbedingungen.
"Die Staatsanwaltschaft und das Gericht scheinen mit dem Beschleunigungsgrundsatz die Untersuchungshaft möglichst kurz, dafür aber die Strafhaft umso länger halten zu wollen", kritisierte Verteidigerin Katja Wörmer die Prozessführung scharf.
Der nächste Verhandlungstag ist für den 14. November 2024 angesetzt. Beobachter sehen in dem Verfahren einen besorgniserregenden Präzedenzfall für die Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland.
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