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04.10.2024
13:33 Uhr

Kampf um die Verfassungsrichterposten in Thüringen: AfD stellt eigenen Kandidaten

Kampf um die Verfassungsrichterposten in Thüringen: AfD stellt eigenen Kandidaten

In Thüringen spitzt sich der Kampf um die Besetzung der Verfassungsrichterposten zu. Die AfD hat angekündigt, einen eigenen Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Verfassungsrichters aufzustellen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft und die Arbeitsfähigkeit des Thüringer Verfassungsgerichts haben.

AfD nutzt Sperrminorität

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag verfügt über eine Sperrminorität, die es ihr ermöglicht, Kandidaten der anderen Parteien zu blockieren. Torben Braga, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die AfD einen eigenen Kandidaten ins Rennen schicken möchte. Einen konkreten Namen nannte er jedoch nicht.

Das Thüringer Verfassungsgericht besteht aus neun Richtern und neun stellvertretenden Richtern, die mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Angesichts der Sperrminorität der AfD ist es möglich, dass die Partei ihre Position nutzt, um Druck auf die anderen Fraktionen auszuüben und die Wahl ihres Kandidaten zu erzwingen. Umgekehrt benötigt auch der AfD-Kandidat eine Zwei-Drittel-Mehrheit, was als unwahrscheinlich gilt.

Blockade droht

Die Gefahr einer langfristigen Blockade ist real. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der Posten eines stellvertretenden Verfassungsrichters unbesetzt bleiben. Der bisherige Amtsinhaber, Wolfgang Weißkopf, hat sein Amt niedergelegt, nachdem er für die CDU in den Landtag gewählt wurde. Gemäß Artikel 79 der Thüringer Verfassung darf ein Richter des Verfassungsgerichts nicht zugleich Mitglied des Landtags oder der Landesregierung sein.

Das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof sieht vor, dass Richter und stellvertretende Richter für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Paragraf 3 regelt, dass nach Ablauf der Amtszeit die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis zur Ernennung eines Nachfolgers ihre Amtsgeschäfte weiterführen.

Langfristige Folgen

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, wie bei Weißkopf, muss innerhalb eines Monats eine Neuwahl erfolgen. Das neu zu wählende Mitglied wird für eine volle Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Sollte die Position zunächst nicht nachbesetzt werden, bleibt das Verfassungsgericht arbeitsfähig, könnte jedoch langfristig in seiner Arbeit eingeschränkt werden.

Ab 2025 müssen einige stellvertretende Richter neu gewählt werden, 2026 steht die Neuwahl eines Verfassungsrichters an, und 2029 müssen alle weiteren acht Verfassungsrichter neu gewählt werden. Angesichts der aktuellen Fraktionsverhältnisse im Landtag könnte die Blockadesituation dazu führen, dass das Verfassungsgericht längerfristig nicht vollständig besetzt ist, was die Justiz in Thüringen erheblich beeinträchtigen könnte.

Politische Implikationen

Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die politischen Spannungen in Thüringen. Die AfD nutzt ihre Sperrminorität als strategisches Druckmittel, was die ohnehin angespannte politische Lage weiter verschärfen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die anderen Parteien bereit sind, Kompromisse einzugehen, um eine Blockade zu verhindern, oder ob die AfD ihre Position weiter ausbauen kann.

Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie sich die politische Landschaft in Thüringen weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf das Verfassungsgericht und die Rechtsprechung im Bundesland haben wird.

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