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27.09.2024
06:26 Uhr

Lehramtsreferendarin wegen Compact-Tätigkeit entlassen: Gericht bestätigt Entscheidung

Lehramtsreferendarin wegen Compact-Tätigkeit entlassen: Gericht bestätigt Entscheidung

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg ist mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Die Frau wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie ihre frühere Tätigkeit als Moderatorin für das rechte Compact TV verschwiegen hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung.

Arglistige Täuschung als Begründung

Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass das Land Brandenburg die Ernennung der Frau aufgrund „arglistiger Täuschung“ rechtmäßig zurücknehmen durfte. Die Lehramtsreferendarin hatte wesentliche Teile ihrer beruflichen Vergangenheit verschwiegen, was als Täuschung gewertet wurde. Der entsprechende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Bereits zuvor war die Frau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert. Auch dort wurde ihr Antrag abgelehnt, weil sie nicht die „für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete.

Compact TV und das Verbot durch das Bundesinnenministerium

Im Juli dieses Jahres wurde Compact von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten. Das Magazin gilt laut Faeser als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Neben der Printausgabe, die mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren vertrieben wird, gehört auch die Videoplattform Compact TV zu den Hauptprodukten der Compact-Magazin GmbH. Allerdings wurde das Verbot des Magazins vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.

Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen auf. Einige Kritiker sehen in der Entlassung einen Verstoß gegen das Grundgesetz, das Diskriminierung aufgrund politischer Ansichten untersagt. Es stellt sich die Frage, ob ähnliche Maßnahmen auch gegen Personen ergriffen werden, die Verbindungen zu linksextremen Kreisen haben. Diese Ungleichbehandlung könnte als politisch motiviert angesehen werden und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit weiter untergraben.

Die politische Dimension

Der Fall zeigt einmal mehr die tiefen politischen Gräben in Deutschland. Während die aktuelle Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser Maßnahmen gegen rechtsextreme Tendenzen verschärft, bleibt die Frage offen, ob dies immer im Einklang mit den Grundrechten geschieht. Kritiker argumentieren, dass solche Maßnahmen oft einseitig und politisch motiviert seien, was die Gesellschaft weiter spalte.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auf zukünftige Entscheidungen und die politische Landschaft in Deutschland auswirken wird. Klar ist jedoch, dass die Diskussion um Verfassungstreue und politische Neutralität im öffentlichen Dienst weiterhin hochaktuell bleibt.

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