Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
16.10.2024
15:51 Uhr

Massiver Anstieg der Krankenkassenbeiträge: Was Versicherte jetzt wissen müssen

Massiver Anstieg der Krankenkassenbeiträge: Was Versicherte jetzt wissen müssen

Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen im kommenden Jahr auf ein Rekordhoch. Der durchschnittliche Beitragssatz wird auf 17,1 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns ansteigen. Dies geht aus den Berechnungen des sogenannten Schätzerkreises hervor, einem Gremium aus Fachleuten der Krankenkassen und des Bundesamts für Soziale Sicherheit (BAS).

Deutliche Erhöhung des Zusatzbeitrags

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Allerdings variiert die Höhe des Zusatzbeitrags je nach Krankenkasse erheblich. Derzeit liegt dieser zwischen 0,7 Prozent und 3,28 Prozent. Für Arbeitnehmer bedeutet dies je nach Einkommen eine zusätzliche finanzielle Belastung. Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro im Jahr entstehen Mehrkosten von etwa 160 Euro jährlich, was gut 13 Euro pro Monat entspricht. Auch Arbeitgeber müssen denselben Betrag zusätzlich abführen.

Finanzierungslücke und Reformbedarf

Die Krankenkassen stehen vor einer finanziellen Herausforderung. Der Schätzerkreis erwartet im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von fast 14 Milliarden Euro bei den Gesundheitsausgaben. Diese Lücke soll durch die erhöhten Zusatzbeiträge gedeckt werden. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert daher mehr Einsatz der Bundesregierung für ein effizienteres Gesundheitssystem. Besonders problematisch sei, dass die Krankenkassen keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger vom Bund erhalten und diese Unterdeckung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden muss.

Gesundheitsminister Lauterbachs Reformpläne

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erkennt den dringenden Reformbedarf an. Er betont, dass das deutsche Gesundheitswesen das teuerste in Europa sei, da es in vielen Bereichen ineffizient ist. Lauterbach plant, die Beiträge mit einer Krankenhausreform zu stabilisieren. Allein im ersten Halbjahr 2024 sind die Kosten in diesem Bereich um acht Prozent gestiegen, was erheblich zum Anstieg der Zusatzbeiträge beiträgt. Konkrete Reformschritte wurden jedoch noch nicht vorgestellt.

Wechsel der Krankenkasse als Option

Versicherte müssen die Beitragserhöhung nicht zwangsläufig hinnehmen. Bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags haben sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt, nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die zusätzlichen Leistungen und den Service der Krankenkasse zu berücksichtigen.

Zusätzliche Leistungen im Vergleich

Die meisten Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es jedoch bei zusätzlichen Leistungen wie Osteopathie, Zahnprophylaxe oder Prävention. Einen Überblick über die Angebote und Kosten von 65 Krankenkassen bietet die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite. Ein kostenloser Vergleich ist auch beim Verbraucherportal Finanztip möglich, allerdings wurden hier nur 16 Krankenkassen einbezogen.

Fazit

Die steigenden Krankenkassenbeiträge sind ein weiteres Beispiel für die finanziellen Belastungen, die auf die Bürger zukommen. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung effiziente Reformen im Gesundheitssystem umsetzt, um die Kosten in den Griff zu bekommen und die Versicherten zu entlasten. Ein Wechsel der Krankenkasse kann eine kurzfristige Lösung sein, sollte aber gut durchdacht werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“