Multipolar setzt sich gegen Zensurversuche der Landesmedienanstalt NRW zur Wehr
Das Online-Magazin Multipolar hat sich entschieden, gegen die Vorwürfe der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM) energisch vorzugehen. Diese hatte dem Magazin Ende August vorgeworfen, gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Multipolar weist diese Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnet das Vorgehen der LfM als verfassungswidrig und einen Rückfall ins 19. Jahrhundert.
Verfassungswidrige Eingriffe in die Pressefreiheit
In einem auf der Website von Multipolar veröffentlichten Schreiben erklärte Mitherausgeber Paul Schreyer, dass die Redaktion den Versuch, ihre Berichterstattung zu beeinflussen, strikt ablehne. Schreyer verwies dabei auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert. Zudem zitierte er einen Fachjuristen, der betonte, dass die journalistische Sorgfaltspflicht weder rechtlich sanktionierbar sei noch durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht überwacht werden dürfe.
Historischer Rückblick
Schreyer erinnerte daran, dass die Pressezensur in Deutschland bereits 1874 gesetzlich abgeschafft wurde. Der aktuelle Medienstaatsvertrag, auf den sich die LfM beruft, stelle daher einen Rückfall hinter diese Zeit dar und sei ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit.
Kritik an Berichterstattung über Corona-Pandemie
Die Landesmedienanstalt NRW hatte unter anderem kritisiert, dass Multipolar in mehreren Beiträgen einen Zusammenhang zwischen Sterblichkeit und mRNA-Injektionen sowie die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Lebenszeit diskutiert habe. Zudem bemängelte die Behörde, dass Multipolar die Aussagen eines Berliner Feuerwehrmannes über niedrige Einsatzzahlen und Bettenauslastungen zu Beginn der Coronakrise nicht ausreichend eingeordnet habe.
Multipolar wehrt sich gegen "pervertierte" Form des Journalismus
Multipolar entgegnete, dass es nicht die Aufgabe eines Journalisten sei, einem Fachmann zu erklären, was er wirklich erlebt habe. Diese "pervertierte" Form des Journalismus habe sich von der Realität losgelöst und höre den Menschen nicht mehr zu. Stattdessen wolle sie die Menschen mit eigenen Narrativen belehren, was die Redaktion strikt ablehne.
Öffentlicher Druck auf die Landesmedienanstalt
Auch der Direktor der LfM, Tobias Schmid, musste sich angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit selbstkritisch fragen, ob sein Mahnschreiben an Multipolar womöglich kontraproduktiv gewesen sei. Schmid zufolge habe er viele wütende Protestschreiben wegen des Vorgehens gegen Multipolar erhalten.
Gerichtliche Überprüfung möglich
Schreyer erklärte in einem Interview, dass der Fall Gelegenheit gebe, die grundsätzliche Frage zu erörtern, ob es in unserer Gesellschaft eine staatsnahe Stelle geben solle, die Journalismus inhaltlich beaufsichtigt. Multipolar sei nicht abgeneigt, den Fall gerichtlich überprüfen zu lassen.
In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, bleibt zu hoffen, dass die Gerichte die Pressefreiheit und das Recht auf unabhängige Berichterstattung weiterhin schützen werden. Multipolar hat mit seiner entschiedenen Haltung ein wichtiges Zeichen gesetzt, das hoffentlich viele Nachahmer finden wird.
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