Neue Regeln: CDU und BSW wollen AfD-Kandidaten im Thüringer Landtag verhindern
Die CDU und die BSW planen eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, um die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die AfD daran zu hindern, das Amt des Landtagspräsidenten zu besetzen, obwohl ihr dieses Amt als stärkster Fraktion zustehen würde.
Hintergrund der geplanten Änderung
Nach der aktuellen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hätte die AfD das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Dieses Recht steht traditionell der stärksten Fraktion zu. Die CDU und die BSW möchten jedoch die Geschäftsordnung dahingehend ändern, dass bereits im ersten Wahlgang Kandidaten von allen Fraktionen nominiert werden können. Bislang war dies erst ab dem dritten Wahlgang möglich.
Reaktionen der AfD
Die AfD, die die Höcke-Vertraute Wiebke Muhsal für das Amt des Landtagspräsidenten vorgeschlagen hat, lehnt diesen Vorstoß entschieden ab. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Torben Braga, bezeichnete die geplante Änderung als rechtlich fragwürdig. Er erklärte gegenüber der Welt, dass die anderen Fraktionen ihre Position willkürlich geändert hätten und dass die Rechtslage eindeutig sei.
„Ich glaube nicht, dass der Landtag vor der Wahl eines Präsidenten über eine neue Geschäftsordnung abstimmen kann. Die Rechtslage ist hier sehr eindeutig.“
Braga kritisierte weiter, dass die anderen Fraktionen und die Verwaltung des Landtags bislang der Auffassung gewesen seien, dass keine Änderung der Geschäftsordnung notwendig sei, um einen AfD-Präsidenten zu verhindern. Diese plötzliche Kehrtwende sei unverständlich.
Potenzielle Konsequenzen der Änderung
Die Änderung der Geschäftsordnung könnte im Endeffekt lediglich zwei Wahlgänge im Landtag vermeiden, da nach der aktuellen Regelung ab dem dritten Wahlgang ohnehin andere Kandidaten vorgeschlagen werden könnten. Beobachter befürchten jedoch, dass der Alterspräsident, den ebenfalls die AfD stellen würde, keine Vorschläge der anderen Parteien zulassen könnte. Dies könnte zu einem langwierigen Verfahren vor dem Verfassungsgericht führen, wodurch der Landtag arbeitsunfähig würde.
Positionen von CDU und BSW
Für die Änderung der Geschäftsordnung wird eine Mehrheit von 45 Stimmen im Landtag benötigt. CDU und BSW betonen, dass es darum gehe, die Handlungsfähigkeit des Parlaments und die demokratische Integrität des Thüringer Landtags zu bewahren, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Thüringer Landtag als Institution beschädigt wird“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl. Es brauche „einen Landtagspräsidenten, der das Format und die charakterliche Eignung besitzt, seine Aufgabe als Hüter der Demokratie zu erfüllen“.
Kritik und Ausblick
Die geplante Änderung der Geschäftsordnung wird von der AfD und anderen Kritikern als Versuch gewertet, die politische Landschaft zugunsten der etablierten Parteien zu manipulieren. Dies könnte die ohnehin schon angespannte politische Lage weiter verschärfen und das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Prozesse untergraben.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Änderung tatsächlich umgesetzt wird und welche rechtlichen und politischen Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte. Klar ist jedoch, dass die Diskussion um die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ein weiteres Beispiel für die tiefen politischen Gräben in Deutschland darstellt.