EU-Reformentwurf verlangt strengere Kriterien für Bankenabwicklung
Banken in der Europäischen Union sollen in Zukunft bei finanziellen Schwierigkeiten einfacher abgewickelt werden können, ohne dass Steuergelder zur Rettung herangezogen werden müssen. Dies geht aus einem Reformentwurf der EU-Kommission hervor, der dem „Handelsblatt“ vorliegt und in der kommenden Woche vorgestellt werden soll. Demnach soll die EU-Bankenabwicklungsbehörde (SRB) mehr Einfluss auf die Entscheidungen nehmen, was in vielen Mitgliedsstaaten aufgrund der unterschiedlichen Bankenlandschaften umstritten ist.
Kritik an bisheriger Praxis
Im Entwurf kritisiert die Kommission, dass angeschlagene Banken bisher zu selten abgewickelt wurden. Die Tatsache, dass Staaten für die Rettung kleinerer und mittlerer Geldinstitute auf Steuergelder zurückgreifen, sei „gegen die Absicht des Regelwerks, welches nach der Finanzkrise aufgesetzt wurde“, so der Entwurf. Bisher hätten die Regeln „falsche Anreize“ gesetzt. Um dies zu ändern, solle die Finanzierung der Abwicklung verstärkt über nationale Einlagensicherungen erfolgen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass keine öffentlichen Gelder in Banken fließen, die nicht lebensfähig sind, fordert die EU-Kommission.
Umstrittene Pläne
Nicht alle Mitgliedsstaaten sind jedoch mit den Plänen der EU-Kommission einverstanden. Die Bundesregierung etwa plädiert dafür, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken von dem EU-Abwicklungssystem auszunehmen. „Abwicklungsplanung ist aufwendig und teuer und ist gerade bei kleineren Instituten kein Gewinn mit Blick auf die Finanzstabilität“, kommentierte der CSU-Abgeordnete Markus Ferber das Vorhaben. „Wenn die bewährten Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken durch die neuen Krisenregeln infrage gestellt werden, ist weder für Bankkunden noch für die Finanzstabilität etwas gewonnen.“
Historischer Kontext
Die Forderung nach strengeren Kriterien für die Bankenabwicklung steht im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der globalen Finanzkrise von 2008. Damals mussten zahlreiche Banken mit staatlicher Hilfe gerettet werden, was zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte führte. Um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden, wurden nach der Krise Regelwerke erarbeitet, um Bankenabwicklungen zu erleichtern und den Steuerzahler zu entlasten.
Die Rolle der EU-Bankenabwicklungsbehörde
Die EU-Bankenabwicklungsbehörde (SRB) wurde 2015 ins Leben gerufen, um die Abwicklung von Banken in der Eurozone zu koordinieren und zu beschleunigen. Ihr Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten und dabei die Belastung für die Steuerzahler möglichst gering zu halten. Im Falle einer Bankenkrise soll die SRB in der Lage sein, rasch und effizient zu handeln, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen.
Ausblick
Der vorgestellte Reformentwurf zeigt, dass die EU-Kommission die bisherige Praxis der Bankenabwicklung kritisch sieht und die Regeln weiter verschärfen möchte. Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, bleibt jedoch abzuwarten, da sie auf Widerstand in einigen Mitgliedsstaaten stoßen. Es wird sich zeigen, inwieweit die EU-Kommission ihre Pläne durchsetzen kann und welche Auswirkungen dies auf die Bankenlandschaft in der Europäischen Union haben wird.