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04.04.2024
05:57 Uhr

Rentenanspruch in Deutschland: Unbekannte Chancen für Eltern

Rentenanspruch in Deutschland: Unbekannte Chancen für Eltern

Die Sorgen vieler Rentner in Deutschland könnten sich durch eine bislang wenig bekannte Möglichkeit verringern: Mehr Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten. Doch diese zusätzlichen Punkte, die eine nicht unerhebliche Erhöhung der monatlichen Bezüge bedeuten können, werden nur auf Antrag gewährt. Ein Umstand, der zeigt, dass unser Rentensystem zwar durchaus familienfreundliche Elemente enthält, diese aber in der Praxis oftmals an bürokratischen Hürden scheitern.

Kindererziehung und Rentenpunkte – Ein verstecktes Plus

Zahlreiche Eltern, die sich für die Erziehung ihrer Kinder entscheiden und dadurch beruflich kürzertreten, wissen nicht, dass ihnen für diese beitragsfreien Zeiten Rentenpunkte zustehen könnten. Ein Rentenpunkt entspricht im Jahr 2024 einem Wert von 39,32 Euro monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt bis zu drei Jahre der Kindererziehungszeit an, die das spätere Ruhestandsgeld erhöhen. Doch um in den Genuss dieses Rentenplus zu kommen, ist ein Antrag bei der Rentenversicherung unumgänglich.

Wer hat Anspruch und wie wird dieser geltend gemacht?

Die Rentenversicherung erfasst Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter, die damit quasi als Beitragszahler gelten. Die Dauer der anerkannten Zeiten hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bringen 2 Jahre und 6 Monate pro Kind, ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre pro Kind. Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern oder Verwandte können unter bestimmten Bedingungen Anträge stellen.

Einmalige Antragstellung genügt

Wichtig zu wissen ist, dass die Antragstellung nur einmalig erfolgen muss. Sind die Zeiten einmal erfasst, werden sie automatisch in der Rentenberechnung berücksichtigt. Hierbei ist es essenziell, dass man sich bewusst macht, wem das Rentenplus am meisten nützt, da nur eine Person die Erziehungszeiten geltend machen kann.

Kontenklärung als entscheidender Schritt

Wer sich unsicher ist, ob die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bereits vermerkt sind, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen. Dieser kann online über die Dienste der Deutschen Rentenversicherung eingesehen werden. Da die Zeiten nicht verfallen, kann der Antrag auch später, zusammen mit dem Rentenantrag, gestellt werden.

Kritik an der Informationspolitik

Es ist allerdings kritisch zu hinterfragen, warum so viele Bürger von dieser Möglichkeit nichts wissen. Liegt es an der mangelhaften Aufklärung durch die Deutsche Rentenversicherung oder ist die Komplexität unseres Rentensystems schuld, das den Bürgern kaum durchschaubar erscheint? Die Tatsache, dass eine Antragstellung nötig ist, um Ansprüche geltend zu machen, die einem eigentlich zustehen, wirft Fragen auf. Es scheint, als würde das System eher auf das Vergessen und die Unwissenheit der Bürger setzen, anstatt proaktiv für eine gerechte Verteilung zu sorgen.

Fazit: Potenzial für mehr Gerechtigkeit

Die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten auf die Rente anzurechnen, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit und Gerechtigkeit im Rentensystem. Doch es bleibt die Aufgabe der Verantwortlichen, diese Optionen transparent und zugänglich zu machen. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die das Fundament unserer Gesellschaft durch Erziehung und Fürsorge stärken, am Ende ihres Berufslebens aufgrund von Unwissenheit benachteiligt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet für Fragen eine kostenlose Servicenummer an: 0800 10 00 48 00. Es ist zu hoffen, dass mehr Bürger dieses Angebot nutzen und sich die ihnen zustehenden Rentenpunkte sichern.

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