Ricarda Lang reagiert entschieden auf intime Frage von Frauke Petry
Die ehemalige AfD-Politikerin Frauke Petry hat die Grünen-Chefin Ricarda Lang mit einer sehr persönlichen Frage bezüglich des umstrittenen § 218 Strafgesetzbuch (StGB) konfrontiert. Langs Reaktion fiel dabei deutlich aus und verdeutlichte ihre Haltung zur Selbstbestimmung der Frauen.
Abtreibungsdebatte in Deutschland: Ein heikles Thema
Während in den USA die Frage nach dem Recht auf Abtreibungen derzeit eines der zentralen Themen des Präsidentschaftswahlkampfes ist, scheint das Thema in Deutschland weniger präsent zu sein. Dennoch sorgt das ambivalent formulierte Gesetz auch hierzulande für hitzige Diskussionen. Gemäß § 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar, es sei denn, die betroffene Frau folgt den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung.
Grüne wollen Selbstbestimmung der Frauen stärken
In einer jüngsten Fraktionssitzung der Grünen wurde beschlossen, dass die Selbstbestimmung der Frauen gestärkt werden soll. Der § 218 StGB soll geändert werden, um Frauen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren. Dies rief die ehemalige AfD-Politikerin Frauke Petry auf den Plan, die über die Plattform X (ehemals Twitter) eine persönliche Frage an Ricarda Lang richtete.
Frauke Petry: „Warum wollen Sie einen Krieg eröffnen?“
Petry fragte Lang: „Warum wollen Sie einen Krieg eröffnen, bei dem Frauen und Kinder am Ende die Leidtragenden sind?“ Sie leitete diese Frage mit einer persönlichen Bemerkung ein, dass Lang anlässlich ihrer kürzlichen Eheschließung bestimmt auch über die Gründung einer Familie nachgedacht habe. Petry betonte, dass das Lebensrecht sowohl für die Mutter als auch für das ungeborene Kind gelte und dass § 218 ein mühsamer Kompromiss sei, der Deutschland seit Jahrzehnten befriedet habe.
Ricarda Lang: „Das ist meine Privatangelegenheit“
Ricarda Lang reagierte auf diese Ausführungen knapp und deutlich: „Ob ich Kinder will oder nicht, ist ehrlich gesagt meine private Angelegenheit. Und vor allem ist es meine Entscheidung – nicht Ihre und auch nicht die des Staates. Und dieses Recht sollte jede Frau haben.“
Empfehlungen der Sachverständigenkommission
Bezüglich der Änderung des § 218 wollen die Grünen den Empfehlungen der Sachverständigenkommission folgen. Dies bedeutet unter anderem, dass ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren in der Frühphase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche nach Nidation) rechtmäßig und straffrei sein soll. Anstelle einer Beratungspflicht soll ein „Recht auf Beratung“ gesichert werden, wobei die Entscheidung der Inanspruchnahme bei der Schwangeren liegt und für sie kostenfrei und ergebnisoffen bleibt.
Diese Debatte zeigt einmal mehr die tiefen Gräben in der deutschen Politiklandschaft und verdeutlicht, wie kontrovers das Thema Abtreibung weiterhin diskutiert wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztlich umgesetzt werden.