Strenge Vorgaben für Heizungen: Hohe Strafen bei Nichteinhaltung drohen
Mit der Einführung der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) hat die Ampel-Koalition versucht, fossile Heizsysteme effizienter zu gestalten. Doch viele Eigentümer ignorieren diese Pflicht, was nun hohe Strafen nach sich ziehen könnte.
Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Kosten
Die Verordnung sieht vor, dass Eigentümer von Gasheizungen einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen müssen. Diese Maßnahme soll die Effizienz der Heizsysteme erhöhen und somit die Heizkosten senken. Besonders betroffen sind Gebäude mit mehreren Wohneinheiten. Trotz dieser Vorgaben haben laut dem Immobilienverwalterverband VDIV nur 17 Prozent der Eigentümer die Vorgaben erfüllt. Die Frist für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten endet am 15. September 2024.
Herausforderungen für Hausbesitzer
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist sowohl teuer als auch zeitaufwendig. Für Einfamilienhäuser können die Kosten bis zu 1000 Euro betragen, während sie in Mehrfamilienhäusern bis zu 5000 Euro erreichen können. Zudem dauert die Durchführung zwischen sechs und sieben Stunden, was die Suche nach einem verfügbaren Handwerker zusätzlich erschwert.
Staatliche Förderung und neue Fristen
Die Kosten für den hydraulischen Abgleich werden aus dem „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ bezuschusst, wobei 15 Prozent der Kosten staatlich gefördert werden. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil für die Eigentümer. Trotz der hohen Kosten führt der hydraulische Abgleich zu einer deutlichen Senkung der Heizkosten, wovon die Mieter profitieren, da die Kosten nicht auf sie umgelegt werden können.
Die EnSimiMaV wird zum 1. Oktober 2024 außer Kraft gesetzt und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG sieht neue Fristen und strenge Vorgaben vor. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
Die neuen Regeln im GEG
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten folgende Vorgaben:
- Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2025 hydraulisch abgeglichen werden.
- Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 hydraulisch abgeglichen werden.
- Für jede neu errichtete Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich unabhängig vom Energieträger gesetzliche Pflicht.
Fazit: Strenge Maßnahmen für mehr Effizienz
Die neuen Regelungen zwingen Eigentümer dazu, ihre Heizsysteme effizienter zu gestalten. Dies mag kurzfristig teuer und aufwendig sein, doch langfristig profitieren sowohl die Umwelt als auch die Mieter von niedrigeren Heizkosten. Die Bundesregierung setzt hier klare Prioritäten, um die Energieeffizienz zu steigern, auch wenn dies für viele Eigentümer eine Herausforderung darstellt. Die drohenden Bußgelder sollen sicherstellen, dass die Vorgaben ernst genommen werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie die gewünschten Effekte erzielen.
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