Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
06.12.2024
11:36 Uhr

Traditionsreicher Autozulieferer aus Baden-Württemberg in der Krise: Insolvenzantrag trotz voller Auftragsbücher

Traditionsreicher Autozulieferer aus Baden-Württemberg in der Krise: Insolvenzantrag trotz voller Auftragsbücher

Die deutsche Automobilindustrie durchlebt derzeit eine der schwierigsten Phasen ihrer Geschichte. Während die Ampel-Regierung weiterhin unbeirrt am überhasteten Umbau zur E-Mobilität festhält, geraten immer mehr mittelständische Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten. Jüngstes Beispiel ist die WEBO GmbH aus Amtzell im Kreis Ravensburg.

Von der Erfolgsgeschichte zur Insolvenz

Was 2008 als kleiner Betrieb mit nur fünf Mitarbeitern begann, entwickelte sich zunächst zu einer beeindruckenden Erfolgsgeschichte. Der auf Werkzeuge für Getriebeteile spezialisierte Betrieb wuchs kontinuierlich und beschäftigte in seiner Blütezeit bis zu 100 Mitarbeiter. Die herausragende Leistung wurde durch mehrere Auszeichnungen gewürdigt, darunter der Deutsche Gründerpreis 2011 und der Landespreis Baden-Württemberg 2014.

Corona-Pandemie als Wendepunkt

Die Corona-Pandemie markierte einen dramatischen Einschnitt in der Unternehmensgeschichte. Das Jahr 2020 bescherte dem Betrieb das schlechteste Ergebnis seit der Gründung. In der Folge versuchte das Management durch eine Diversifizierung der Geschäftsfelder die Abhängigkeit von der Automobilbranche zu reduzieren - offenbar ohne durchschlagenden Erfolg.

Aktuelle Situation spiegelt Krise der gesamten Branche

Die jetzige Insolvenz der WEBO GmbH ist symptomatisch für die prekäre Lage vieler mittelständischer Zulieferer. Paradoxerweise musste das Unternehmen trotz voller Auftragsbücher Insolvenz anmelden - ein deutliches Zeichen für die massiven Verwerfungen in der Branche.

Die aktuelle Situation zeigt deutlich, wie die überhastete Transformation der Automobilindustrie den etablierten Mittelstand vor existenzielle Herausforderungen stellt.

Rettungsversuch durch Sanierungskonzept

Das Amtsgericht Ravensburg hat den Rechtsanwalt Matthäus Rösch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb läuft zunächst weiter, während an einem Sanierungskonzept gearbeitet wird. Ziel ist es, möglichst viele der wertvollen Arbeitsplätze zu erhalten.

Düstere Aussichten für die deutsche Automobilindustrie

Der Fall WEBO reiht sich ein in eine besorgniserregende Serie von Insolvenzen und Stellenabbau in der deutschen Automobilindustrie. Selbst Branchenriesen wie Volkswagen und Bosch haben bereits umfangreiche Sparmaßnahmen angekündigt. Die politisch forcierte Transformation zur E-Mobilität, gepaart mit explodierenden Energiekosten und überbordender Bürokratie, stellt eine existenzielle Bedrohung für den einst so stolzen Industriestandort Deutschland dar.

Experten warnen bereits seit längerem, dass die überstürzte Verkehrswende ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Realitäten dramatische Folgen für den Mittelstand haben könnte. Der Fall WEBO könnte sich als weiterer Vorbote eines noch größeren Strukturwandels erweisen, der tausende gut bezahlte Arbeitsplätze kosten würde.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“