Verbraucherzentralen überrollt von Beschwerden gegen 1N Telecom GmbH
Die Praktiken der 1N Telecom GmbH sorgen für Aufsehen und Empörung. Tausende Verbraucher haben sich über die Telekommunikationsfirma beschwert, da sie irrtümlich Verträge abgeschlossen haben und trotz Widerrufs weiterhin Rechnungen und Mahnungen erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen aufgenommen.
Verwirrende Vertragsabschlüsse
Berthold Frei aus Weil am Rhein ist einer der Betroffenen. Ein verlockendes Angebot für einen 24-Monats-Vertrag für einen DSL- und Telefonanschluss, das günstiger als sein bisheriger Tarif war, führte ihn in die Irre. Frei, der bisher Kunde der Deutschen Telekom war, glaubte, es handle sich um ein Angebot seines bisherigen Anbieters. Erst als die Deutsche Telekom ihm mitteilte, dass ein Wechselwunsch vorliege, wurde ihm klar, dass er einen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen hatte.
Mahnungen trotz Widerrufs
Nachdem Frei vergeblich versucht hatte, die Firma telefonisch zu erreichen, schickte er einen Widerruf per Einschreiben. Doch anstatt einer Bestätigung erhielt er neue Internet- und Telefonzugangsdaten, die jedoch nicht funktionierten. Die 1N Telecom GmbH schickte ihm weiterhin Rechnungen und schließlich Mahnungen. Inzwischen ist sogar ein Inkassoverfahren eingeleitet worden.
Verbraucherschützer schlagen Alarm
Die Verbraucherzentralen haben bundesweit über 11.000 Beschwerden von Betroffenen erhalten. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale in Stuttgart berichtet, dass anfangs vor allem ältere Personen betroffen waren, mittlerweile jedoch sogar Minderjährige Zahlungsaufforderungen erhalten. Die 1N Telecom GmbH fordert von den unfreiwilligen Kunden Schadensersatz in Höhe von meist 419,88 Euro, wenn diese versuchen, vom Vertrag zurückzutreten.
Sammelklage und Bundesnetzagentur
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereitet eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH vor. Anwalt Benjamin Stillner geht gegen die Schadensersatzklausel und die Inkassotätigkeit des Unternehmens vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Auch die Bundesnetzagentur hat reagiert und im vergangenen Jahr rund 15.000 Wechsel zur 1N Telecom GmbH vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte diese Maßnahme für rechtens, da es genügend Anhaltspunkte für organisatorische Defizite bei der Verarbeitung von Widerrufen und Anfechtungen gebe.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt mittlerweile wegen des Geschäftsgebarens der 1N Telecom GmbH. Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet liegen vor. Verbraucherschützer raten Betroffenen, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben zu widerrufen, da die 1N Telecom GmbH in fast allen Fällen behauptet, keine Post erhalten zu haben.
Die Praktiken der 1N Telecom GmbH werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit strengerer Regulierungen im Telekommunikationssektor, um Verbraucher vor solchen Machenschaften zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte und die Bundesnetzagentur in diesem Fall letztlich entscheiden werden.
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