Verteidigungsministerium zieht umstrittene Neuregelung zum Traditionserlass der Bundeswehr zurück
Das Bundesverteidigungsministerium hat eine kürzlich eingeführte Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht zurückgenommen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Ergänzungen zum Traditionserlass von 2018 erhebliche Zweifel an der Distanz der Bundeswehr zur nationalsozialistischen Wehrmacht hervorgerufen hatten.
Rücknahme der Neuregelung
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, dass die im Juli vorgelegten Ergänzungen „in Gänze außer Kraft gesetzt“ wurden. Diese Neuregelung habe Zweifel am Grundsatz aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat stehe, ohne Bezüge zur Wehrmachtszeit. „Das bedauern wir sehr“, fügte der Sprecher hinzu.
Hintergrund des Traditionserlasses
Der Traditionserlass von 2018 regelt den Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht. Es wird klargestellt, dass die Bundeswehr eine demokratische Institution ist und nicht in der Tradition der Wehrmacht steht. Die Wehrmacht als Ganzes könne für die Bundeswehr wegen ihrer Taten in der Zeit der Nazi-Diktatur unter keinen Umständen traditionsstiftend sein.
Kritik an den Ergänzungen
Die im Juli veröffentlichten „ergänzenden Hinweise“ zum Traditionserlass führten zu heftiger Kritik. Das Ministerium hatte geschrieben, dass sich ein Großteil der Gründergeneration der Bundeswehr aus ehemaligen Wehrmachtsoldaten rekrutiert habe, von denen sich einige durch exzellente militärische Leistungen hervorgetan hätten – und dass diese Männer künftig Teil der Traditionspflege der Bundeswehr sein könnten.
Kritiker bemängelten, dass dies auch ehemalige Wehrmachtsangehörige betreffe, deren demokratische Gesinnung in Zweifel stehe und die zum Teil in rechtsradikalen Kreisen verehrt würden. Dies habe im Verteidigungsministerium zu der Entscheidung geführt, die Formulierung nochmals zu überprüfen und schließlich zurückzunehmen.
Werte der Bundeswehr
Mit der Rücknahme der Neuregelung stellt sich das Ministerium klar gegen jeden Zweifel daran, dass die Bundeswehr den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet ist. Der Sprecher betonte, dass militärische Exzellenz im Zweiten Weltkrieg nicht ausreiche, um traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses zu sein. Zur Traditionswürdigkeit zählten auch Werteorientierung und der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat.
Diese Entscheidung zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass die Bundeswehr als moderne und demokratische Institution wahrgenommen wird, die sich klar von ihrer historischen Belastung distanziert. Die Rücknahme der Neuregelung könnte als Zeichen dafür gewertet werden, dass das Verteidigungsministerium sensibel auf Kritik reagiert und bereit ist, notwendige Korrekturen vorzunehmen, um die Integrität und demokratische Ausrichtung der Bundeswehr zu schützen.
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