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23.04.2025
05:56 Uhr

Wagenknecht-Partei kämpft um Einzug in den Bundestag - Massive Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung?

Die politische Landschaft Deutschlands steht möglicherweise vor einer überraschenden Wendung. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will nicht kampflos aufgeben und reicht heute einen Wahleinspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ein. Der Grund: Bei der Bundestagswahl im Februar verfehlte die Partei mit 4,981 Prozent der Stimmen hauchdünn den Einzug ins Parlament - es fehlten lediglich 9.500 Stimmen.

Systematische Fehler bei der Stimmenauszählung?

Die Vorwürfe wiegen schwer: In mehreren Wahllokalen sollen gravierende Unregelmäßigkeiten aufgetreten sein. Besonders brisant ist ein Fall aus Aachen, wo nachweislich 48 Stimmen fälschlicherweise der Kleinpartei "Bündnis Deutschland" zugerechnet wurden. Alexander Troll, Beisitzer im BSW-Bundesvorstand, spricht von "extremen Anomalien" und deutet an, dass dies kein Einzelfall gewesen sein könnte.

Ungünstige Platzierung auf dem Wahlzettel

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi macht auf einen weiteren kritischen Punkt aufmerksam: Die ungünstige Positionierung des BSW auf dem Wahlzettel könnte zu Verwechslungen geführt haben. Durch einen ungünstigen Knick im Wahlzettel sei es möglicherweise zu Verwechslungen gekommen - ein Detail, das in der bisherigen Wahlorganisation offenbar nicht ausreichend bedacht wurde.

Auslandsdeutsche systematisch benachteiligt?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die rund 230.000 wahlberechtigten Auslandsdeutschen. Aufgrund der kurzen Fristen vor der Neuwahl sei es vielen nicht möglich gewesen, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben. Eine demokratiepolitisch höchst bedenkliche Situation, die das Wahlergebnis durchaus beeinflusst haben könnte.

Rechtlicher Marathonlauf hat begonnen

Nachdem bereits Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen gescheitert sind, beschreitet das BSW nun den vorgeschriebenen Instanzenweg. Erst nach einer Ablehnung durch den Bundestag wäre der Weg für eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht frei.

Demokratische Grundsätze auf dem Prüfstand

Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten werfen ein bedenkliches Licht auf die Durchführung der Bundestagswahl. In einem demokratischen Rechtsstaat muss die akkurate Erfassung des Wählerwillens oberste Priorität haben. Die Häufung von Unstimmigkeiten und technischen Pannen bei der Stimmenauszählung nährt den Verdacht, dass unser Wahlsystem dringend einer grundlegenden Überarbeitung bedarf.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das BSW mit seinem Einspruch Erfolg haben wird. Eines steht jedoch bereits jetzt fest: Das Vertrauen in die Integrität unseres Wahlsystems hat durch diese Vorkommnisse einen empfindlichen Dämpfer erhalten.

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