Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
30.08.2024
05:52 Uhr

Affenpocken: Eine „Pandemie“, die keine ist

Affenpocken: Eine „Pandemie“, die keine ist

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich erneut die Affenpocken als internationalen Gesundheitsnotstand (PHEIC) ausgerufen. Diese Entscheidung hat viele Menschen überrascht, denn die Datenbasis für diese Ausrufung ist äußerst fragwürdig. Der WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus hat damit lediglich den Notstand von 2022 verlängert, obwohl die tatsächlichen Zahlen kaum eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Fragwürdige Datenlage und überzogene Reaktionen

Die WHO behauptet, es gebe 15.000 „klinisch kompatible“ Fälle und etwa 500 vermutete Todesfälle. Diese Zahlen sind jedoch äußerst gering im Vergleich zu den Todesfällen durch Malaria in der Demokratischen Republik Kongo im selben Zeitraum. Fachzeitschriften wie The Lancet haben die „Notfall“-Linie der WHO zwar unterstützt, jedoch angemerkt, dass die Sterblichkeitsrate weitaus niedriger sein könnte, wenn eine angemessene Versorgung gewährleistet wäre.

Eine Krankheit mit langer Geschichte

Affenpocken sind in Zentral- und Westafrika endemisch und kommen bei Nagetieren wie Eichhörnchen und Ratten vor. Die Krankheit wurde 1958 in einem dänischen Labor bei Affen nachgewiesen, daher die irreführende Bezeichnung „Affenpocken“. Wahrscheinlich existiert die Krankheit jedoch schon seit Tausenden von Jahren und verursacht nur intermittierende Infektionen bei Menschen, die durch engen Körperkontakt übertragen werden.

Wirtschaftliche Interessen und Neokolonialismus

Die erneute Ausrufung des Gesundheitsnotstands ermöglicht es der WHO, Impfstoffe im Schnellverfahren durch ihr Emergency Use Listing (EUL)-Programm zu schleusen. Mindestens ein Arzneimittelhersteller plant bereits die Lieferung von 10 Millionen Dosen vor Jahresende. Dieser wirtschaftliche Nutzen für die Pharmaindustrie steht jedoch im krassen Gegensatz zu den Bedürfnissen der betroffenen Länder. In der Demokratischen Republik Kongo könnten die Ressourcen, die für ein solches Impfprogramm benötigt werden, weitaus sinnvoller für die Bekämpfung von Malaria, Tuberkulose und anderen Krankheiten eingesetzt werden.

Unverhältnismäßige Maßnahmen

Die WHO hat in den letzten 2,5 Jahren weltweit nur 223 Todesfälle durch Affenpocken bestätigt. Im Jahr 2024 wurden in Afrika lediglich 26 Todesfälle unter 3.562 Fällen bestätigt. Diese Zahlen entsprechen eher grippeähnlichen Sterblichkeitsraten und sind weit entfernt von Ebola-ähnlichen Szenarien. Es ist daher fraglich, warum die WHO einen internationalen Notstand ausgerufen hat, wenn die tatsächlichen Daten diese Maßnahme nicht rechtfertigen.

Fazit: Ein übertriebener Alarmismus

Die erneute Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstands durch die WHO erscheint als übertriebener Alarmismus, der mehr den wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie als den tatsächlichen gesundheitlichen Bedürfnissen der betroffenen Länder dient. Es ist an der Zeit, dass die WHO und andere internationale Organisationen ihre Prioritäten überdenken und sich auf die wirklichen gesundheitlichen Herausforderungen konzentrieren, anstatt Panik zu schüren und Ressourcen zu verschwenden.

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Unsere Arbeit ist spendenfinanziert. Folgen Sie uns auf Telegram oder GETTR und abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“