Ampel-Koalition und CDU hebeln demokratische Grundprinzipien bei Verfassungsrichterwahl aus
In einem höchst umstrittenen Schritt hat der Bundestag heute eine weitreichende Grundgesetzänderung beschlossen, die das demokratische Fundament der Richterwahl am Bundesverfassungsgericht erheblich erschüttert. Der von der Ampel-Koalition gemeinsam mit der CDU eingebrachte Gesetzentwurf würde es ermöglichen, unliebsame Oppositionsparteien bei der Auswahl von Verfassungsrichtern systematisch zu umgehen.
Demokratische Kontrolle wird ausgehebelt
Die bisherige Regelung, die einen breiten überparteilichen Konsens bei der Richterwahl vorsah, soll nun durch ein fragwürdiges Verfahren ersetzt werden. Künftig könnte bei fehlender Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag die Entscheidung einfach an den Bundesrat weitergereicht werden - ein Gremium, das traditionell von etablierten Parteien dominiert wird.
Machtkonzentration bei den etablierten Parteien
Besonders bedenklich erscheint die Tatsache, dass im Bundesrat vor allem CDU und SPD überproportional vertreten sind. Diese Konstellation würde es den etablierten Parteien ermöglichen, praktisch im Alleingang über die Besetzung des höchsten deutschen Gerichts zu entscheiden - ein demokratiepolitisch äußerst fragwürdiger Vorgang.
Die Überparteilichkeit bei der Richterwahl könnte damit erheblich geschwächt werden. Der bislang notwendige breite gesellschaftliche Konsens würde durch ein System ersetzt, das die Macht in die Hände weniger Parteien legt.
Verfassungsänderung unter dem Deckmantel des "Demokratieschutzes"
Die Initiatoren rechtfertigen ihre Initiative mit dem angeblichen Schutz vor "autoritären Kräften". Bundesinnenministerin Nancy Faeser bemühte dabei den Vergleich mit anderen europäischen Ländern - ein durchsichtiges Manöver, um die eigene Machtausweitung zu legitimieren.
Weitreichende Änderungen im Detail
Neben dem umstrittenen Wahlverfahren werden auch andere Parameter im Grundgesetz verankert: Die Anzahl der Richter wird auf 16 festgeschrieben, die Amtszeit auf zwölf Jahre begrenzt und eine Altersgrenze von 68 Jahren eingeführt. Zudem wird die Zwei-Senats-Struktur des Gerichts fest im Grundgesetz verankert.
Diese Entwicklung markiert einen besorgniserregenden Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit. Unter dem Vorwand des Demokratieschutzes werden demokratische Kontrollmechanismen systematisch ausgehöhlt - ein gefährlicher Präzedenzfall für die Zukunft unserer Rechtsstaatlichkeit.
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