Auswärtiges Amt im Visier der Staatsanwaltschaft: Visa zu Unrecht vergeben?
Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus ermitteln gegen einige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Sie könnten deutsche Botschaften und Konsulate angewiesen haben, Visa auch an solche Einreisewillige zu verteilen, die unvollständige oder gefälschte Papiere vorgelegt hatten.
Ermittlungen gegen das Auswärtige Amt
Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP bestätigte das Auswärtige Amt (AA), dass inzwischen drei Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Mitarbeiter seines Ministeriums liefen. Mit den Fällen beschäftigt seien die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus. Laut AA handele es sich um „Einzelfälle“, jedoch vermutet das Münchener Nachrichtenmagazin „Focus“, dass es sich um mehrere Tausend unrechtmäßig vergebene Visa handeln könnte.
Einzelfälle oder systematisches Versagen?
AFP-Informationen zufolge hätten „Ministeriumskreise“ zu verstehen gegeben, dass es nur um „wenige Fälle“ gehe, die sich ausschließlich auf die Einreise afghanischer Staatsangehöriger bezögen. Das AA habe bereits auf die ihm bekannten Einzelfälle mit organisatorischen Maßnahmen reagiert. „Focus“ hingegen berichtet von mehreren Tausend Personen, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre womöglich unrechtmäßig nach Deutschland gelangt sein könnten. Betroffen seien vorwiegend Syrer, Afghanen und Türken, aber auch Afrikaner und Menschen mit pakistanischer Staatsangehörigkeit.
Auf dienstliche Anweisung?
Für grünes Licht hätten laut „Focus“ mutmaßlich Ministerialbeamte des Außenministeriums gesorgt. Diese stünden im Verdacht, dienstliche Anweisungen an Mitarbeiter von deutschen Botschaften und Konsulaten gegeben zu haben. Demnach sollte auch solchen Auswanderungswilligen der Weg nach Deutschland frei gemacht werden, die unvollständige oder gefälschte Identitätspapiere vorgelegt hätten. In Deutschland angekommen, habe „ein Großteil“ der Eingereisten dann Asyl beantragt.
Ermittlungen nicht abgeschlossen
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte zudem, dass der Abschluss der laufenden Ermittlungen bis jetzt nicht absehbar sei. „Zum Schutz der Ermittlungen“ könne sie „derzeit keine darüber hinausgehenden Auskünfte erteilen“. Es werde vorläufig auch keinerlei inhaltliche Stellungnahme geben. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte auf eine „Focus“-Anfrage nicht reagiert.
Politische Reaktionen
Die AfD forderte bereits Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) auf, sich „zeitnah hierzu im Bundestag zu äußern“. Baerbock, die erst vor wenigen Tagen betont hatte, dass Deutschland jedes Jahr 400.000 Einwanderer benötige, um die Zahl der Erwerbstätigen konstant zu halten, steht nun unter Druck. Prognosen zufolge müsse dafür die Zahl der nationalen Einreiseerlaubnisse um etwa 63 Prozent steigen, sagte die Ministerin. Zu ihrem Aktionsplan für schnellere Visaverfahren zog Baerbock ein positives Zwischenfazit.
Die Unschuldsvermutung gilt
In jedem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Die aktuellen Ermittlungen werfen jedoch ein beunruhigendes Licht auf die Praktiken des Auswärtigen Amtes und die Einwanderungspolitik der Bundesregierung. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen aus den Untersuchungen gezogen werden und wie sich die politische Landschaft in Bezug auf Einwanderung und Asylverfahren weiterentwickeln wird.
Die Epoch Times hakte am Morgen des 27. Juni 2024 zugleich beim Außenministerium, bei der AfD und bei den Staatsanwaltschaften in Cottbus und Eberswalde nach, um mehr zum Stand der Dinge zu erfahren. Sobald Antworten vorliegen, werden wir darüber berichten.
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