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28.08.2024
05:58 Uhr

Behördenversagen in Solingen: Attentäter täuschte deutsche Ämter und entging Abschiebung

Behördenversagen in Solingen: Attentäter täuschte deutsche Ämter und entging Abschiebung

Der tragische Vorfall in Solingen, bei dem drei Menschen ihr Leben verloren, wirft ein grelles Licht auf das Versagen deutscher Behörden im Umgang mit Asylverfahren. Der syrische Täter, Issa al Hassan, der am vergangenen Freitag auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen tötete, konnte durch geschickte Täuschungsmanöver und rechtliche Unterstützung seine Abschiebung verhindern.

Ein erschreckendes Behördenversagen

Wie Recherchen von NDR und WDR aufdeckten, gelang es al Hassan, die deutschen Behörden mehrfach zu täuschen. Trotz eindeutiger Hinweise auf seine fehlende Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, wurde die Abschiebung des Syrers nicht konsequent durchgeführt. Der 26-Jährige, der ursprünglich über Bulgarien in die Europäische Union eingereist war, hätte gemäß Dublin-Abkommen dorthin zurückgeführt werden müssen.

Perfide Täuschungsmanöver

Al Hassan nutzte jede Gelegenheit, um die Behörden zu täuschen. Er behauptete, wegen eines Verwandten nach Deutschland geflüchtet zu sein, doch diese Person konnte nie nachgewiesen werden. Zudem gab er an, nicht vom Islamischen Staat bedroht zu sein und lediglich in Deutschland arbeiten zu wollen, um seine Familie zu unterstützen. Trotz dieser offensichtlichen Widersprüche wurde sein Fall nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt.

Juristische Unterstützung aus Dresden

Eine auf Asylrecht spezialisierte Anwältin aus Dresden unterstützte al Hassan in seinem Kampf gegen die Abschiebung. Sie nutzte offenbar gezielt rechtliche Schlupflöcher, um die Rückführung zu verhindern. Diese juristische Beratung führte dazu, dass al Hassan gegen den Abschiebebescheid klagte, jedoch ohne Erfolg. Dennoch konnte er untertauchen, als die Abschiebung schließlich durchgeführt werden sollte.

Versäumnisse der Behörden

Die zuständigen Behörden versäumten es, die Abschiebefrist zu verlängern, nachdem al Hassan nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in Paderborn angetroffen wurde. Weder wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, noch wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtzeitig informiert. So konnte die Abschiebefrist unbemerkt verstreichen, und Deutschland musste gemäß Dublin-Abkommen die Zuständigkeit für seinen Verbleib übernehmen.

Tragische Konsequenzen

Die Folgen dieses Behördenversagens sind erschütternd. Am vergangenen Freitag stach al Hassan auf dem Solinger Stadtfest gezielt auf Kopf und Hals umstehender Personen ein und tötete drei Menschen. Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass der Anschlag aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus verübt wurde.

Forderung nach Konsequenzen

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die gravierenden Mängel im deutschen Asylsystem auf. Es stellt sich die dringende Frage, wie es möglich sein konnte, dass ein bekannter Gefährder trotz eindeutiger Hinweise nicht abgeschoben wurde. Die deutsche Politik muss sich endlich ihrer Verantwortung stellen und die notwendigen Konsequenzen ziehen, um solche Tragödien in Zukunft zu verhindern.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser schreckliche Vorfall ein Umdenken in der deutschen Asylpolitik bewirkt und die Behörden künftig mit mehr Sorgfalt und Konsequenz handeln.

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