
Elektronische Patientenakte: Krankenkassen verschleiern Widerspruchsrecht
Intransparente Informationspolitik bei digitalem Gesundheitsprojekt
Die elektronische Patientenakte (ePA), das digitale Prestigeprojekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, steht kurz vor der bundesweiten Einführung. Ab Februar 2024 sollen rund 75 Millionen Versicherte automatisch in das System aufgenommen werden - sofern sie nicht aktiv widersprechen. Doch genau hier liegt das Problem: Die Krankenkassen kommen ihrer gesetzlichen Informationspflicht nur unzureichend nach.
Mangelhafte Aufklärung durch die Versicherungen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat in einer aktuellen Analyse 14 Informationsschreiben verschiedener Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist alarmierend: Die gesetzlich vorgeschriebene transparente und verständliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der ePA findet nur unzureichend statt. Stattdessen werben die Kassen einseitig für die vermeintlichen Vorteile des digitalen Systems.
Die Krankenkassen suggerieren eine verbesserte medizinische Versorgung durch die ePA, ohne auf die damit verbundenen Risiken ausreichend hinzuweisen.
Sicherheitsbedenken werden heruntergespielt
Besonders kritisch sieht der VZBV die verharmlosende Darstellung der Datensicherheit. Während einige Kassen die ePA als "hochsicher und geschützt" bezeichnen, warnen Experten wie der Chaos Computer Club vor erheblichen Sicherheitsrisiken bei der digitalen Speicherung medizinischer Daten. Auch der mögliche Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht wird von Kritikern als problematisch eingestuft.
Wichtige Fakten zur Datenzugänglichkeit:
- Behandelnde Ärzte haben 90 Tage Zugriff nach Einlesen der Gesundheitskarte
- Apotheken erhalten eine dreitägige Zugriffsberechtigung
- Die Datensicherheit hängt stark von den verwendeten Endgeräten ab
Verschleierung der Widerspruchsmöglichkeiten
Besonders bedenklich erscheint die mangelnde Transparenz beim Widerspruchsverfahren. Die Versicherungen verschweigen wichtige Informationen: So wird nicht darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch oder sogar die Löschung der Akte jederzeit möglich ist. Auch die Option eines telefonischen Widerspruchs wird meist unterschlagen - ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Die bisherige Widerspruchsquote von nur einem Prozent bei den großen Krankenkassen könnte auf diese mangelhafte Information zurückzuführen sein. Besonders ältere Menschen und Versicherte ohne Internetzugang werden durch die vorwiegend digitalen Widerspruchsmöglichkeiten systematisch benachteiligt.
Fazit: Bürgerrechte in Gefahr
Die intransparente Vorgehensweise der Krankenkassen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte wirft ernste Fragen zum Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten auf. Statt einer neutralen Information scheint das Ziel zu sein, möglichst viele Versicherte in das System zu bringen - koste es, was es wolle.

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