Elterngeld: Anpassung der Beträge längst überfällig?
Berlin – In einer Welt, die sich ständig verändert, bleibt auch Deutschland nicht verschont. Traditionen, die über Jahre hinweg Bestand hatten, bieten eine gewisse Verlässlichkeit und Vertrauen. Ein solches politisches Instrument ist das Elterngeld, das seit seiner Einführung im Jahr 2007 unverändert geblieben ist. Damals unter der ersten Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeführt, hat sich seither an den Leitplanken nichts geändert: Der Mindestbetrag des Basiselterngelds liegt bei 300 Euro, der Maximalbetrag bei 1800 Euro.
Stagnierende Beträge trotz Inflation
Die Experten von Prognos, einem der ältesten Wirtschaftsforschungsunternehmen Europas, kritisieren die seit 17 Jahren unveränderten Ober- und Untergrenzen des Elterngeldes. Aufgrund der Inflation hätten die Beträge an Wert verloren, und immer mehr Eltern würden den Höchstbetrag erhalten. Während 2009 nur 14 Prozent der Väter und drei Prozent der Mütter von der Deckelung betroffen waren, waren es 2021 bereits 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter. Das Verhältnis der Einkommen zu den Grenzbeträgen des Elterngeldes habe sich somit verschlechtert.
Vorschläge zur Anpassung
Prognos schlägt vor, den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes anzuheben, um das ursprüngliche Ziel des Lohnersatzes zu erfüllen. Zwei Wege werden aufgezeigt:
- Anpassung an die Inflation: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 statt 1800 Euro bereits 2480 Euro betragen müssen, der Mindestbetrag nicht 300 Euro, sondern 413 Euro.
- Orientierung an den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung: Für 2023 würde der Maximalbetrag dann bei 2870 Euro liegen.
Kritik und politische Reaktionen
Dr. Claire Samtleben, Projektleiterin bei Prognos, betont, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig sei, um die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau zu halten, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war. Bereits im November 2023 veröffentlichte Prognos zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngeldes, insbesondere zur ausgeglicheneren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beider Elternteile.
Das Familienministerium hingegen verweist auf die angespannte Lage im Bundeshaushalt und eine bereits erfolgte Reform des Elterngeldes im vergangenen Jahr. Eine Anpassung an die Kaufpreisentwicklung sei aktuell nicht möglich. Verändert wurde etwa die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Diese liegt für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt sie auf 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Fazit
Die Diskussion um die Anpassung des Elterngeldes zeigt einmal mehr die Herausforderungen, vor denen die deutsche Familienpolitik steht. Während Experten eine dringende Anpassung fordern, um den Wertverlust durch Inflation auszugleichen, verweist die Politik auf finanzielle Engpässe. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, um die finanzielle Unterstützung für Familien auf einem angemessenen Niveau zu halten.
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