Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
05.09.2024
14:21 Uhr

EuGH-Gutachten: Blutfehde als Grund für Flüchtlingsanerkennung

EuGH-Gutachten: Blutfehde als Grund für Flüchtlingsanerkennung

In einem neuen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird die Möglichkeit erörtert, dass die Verwicklung einer Familie in eine Blutfehde ein Grund für die Anerkennung eines Asylbewerbers als Flüchtling sein könnte. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für das europäische Asylrecht haben.

Blutfehde als Verfolgungsgrund

Der EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour legte am Donnerstag seine Schlussanträge vor, in denen er argumentierte, dass die Zugehörigkeit zu einer in Blutfehden verwickelten Familie je nach Lage im Herkunftsland als Verfolgungsgrund anerkannt werden könne. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Gesellschaft diese Familien als andersartig betrachte und sie daher diskriminiere oder verfolge.

Der konkrete Fall

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Mitglieder von in Blutfehden verwickelten Familien als Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe angesehen werden können. Anlass war der Asylantrag eines Afghanen in Österreich, der angab, in seiner Heimat von Blutrache bedroht zu sein. Sein Vater und sein Bruder seien bereits von Cousins getötet worden, die auch ihm nach dem Leben trachteten.

Einzelfallbetrachtung entscheidend

De la Tour betonte, dass der Einzelfall betrachtet werden müsse. Das österreichische Gericht hatte Zweifel daran geäußert, dass die Blutfehde in der Heimatregion des Asylbewerbers als Verfolgungsgrund anerkannt werden könne, da sie dort traditionell zur Beilegung von Streitigkeiten genutzt werde. Der Generalanwalt widersprach jedoch und verwies darauf, dass das sogenannte Recht auf Rache von Generation zu Generation übertragen werden könne.

Soziale Isolation und Verfolgung

Blutfehden könnten dazu führen, dass betroffene Familien sozial isoliert würden. In extremen Fällen würden Jungen aus der Schule genommen und Familien hätten kein Einkommen mehr, weil Hilfe als Beleidigung der verfeindeten Familie angesehen werde. Vor allem Männer könnten gezwungen sein, sich zu verstecken, um der Rache zu entgehen oder weil sie sich weigerten, selbst Rache auszuüben.

Ausblick auf das Urteil

Ein Termin für das Urteil am EuGH wurde noch nicht bekannt gegeben. Nach dem Urteil des EuGH wird das österreichische Gericht entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Dieses Gutachten könnte die Tür für viele Asylbewerber öffnen, die aufgrund von Blutfehden in ihren Heimatländern verfolgt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung des EuGH ausfallen wird und welche Auswirkungen dies auf die europäische Asylpolitik haben wird. Klar ist jedoch, dass die Anerkennung von Blutfehden als Verfolgungsgrund ein Novum im internationalen Flüchtlingsrecht darstellen könnte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“