Finanzielle Anreize für kriminelle Ausländer: Faesers umstrittene Pläne zur Abschiebung
Die Ampel-Regierung unter der Führung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, kriminellen Ausländern finanzielle Anreize zu bieten, um ihre Abschiebung zu erleichtern. Diese sogenannte „finanzielle Reiseunterstützung“ soll dazu dienen, die Hürden für die Ausreise zu senken und die Betroffenen zu motivieren, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen.
Geld für die Ausreise: Ein kontroverser Vorschlag
Die genaue Höhe der Zahlungen ist noch nicht festgelegt und soll von den einzelnen Bundesländern bestimmt werden. Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird geprüft, wie diese „Reiseunterstützung“ konkret ausgestaltet werden könnte, um die Abschiebungen zu erleichtern. Diese finanzielle Unterstützung würde auch Personen betreffen, die nach geltendem Recht ohnehin zur Ausreise verpflichtet sind.
Praktische Hindernisse und politische Uneinigkeit
Ein aktueller Fall aus Düsseldorf zeigt, warum die Regierung möglicherweise solche Abschiebe-Prämien in Erwägung zieht. Ein 38-jähriger Mann aus der Elfenbeinküste, der abgeschoben werden sollte, leistete am Flughafen massiven Widerstand und griff zwei Polizisten an. Trotz dieses Vorfalls wurde er weder abgeschoben noch festgenommen, sondern unter bestimmten Umständen auf freien Fuß gesetzt.
Die rechtlichen und praktischen Hindernisse für Abschiebungen sind vielfältig. Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban de facto ausgesetzt. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich zwar dafür ausgesprochen, zumindest Schwerkriminelle und Gefährder nach Afghanistan abzuschieben, doch konkrete Maßnahmen blieben bislang aus.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Die Rechtsprechung in Deutschland war sich in der Frage der Abschiebungen nach Afghanistan bislang uneinig. Vier deutsche Obergerichte haben in Einzelfällen zu Abschiebungen von alleinreisenden Männern nach Afghanistan geurteilt und dabei unterschiedliche Einschätzungen zum Vorliegen von Abschiebungsverboten getroffen.
Im Gegensatz dazu hat der österreichische Verfassungsgerichtshof kürzlich grünes Licht für Abschiebungen nach Afghanistan gegeben. Im konkreten Fall wies der VfGH die Beschwerde eines afghanischen Asylbewerbers ab, der 2022 aus Kabul geflohen war. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gewährte ihm weder Asyl noch subsidiären Schutz und erklärte eine Abschiebung für zulässig – eine Entscheidung, die durch das VfGH im Juli bestätigt wurde.
Reaktionen und Kritik
Der Vorschlag von Innenministerin Faeser, kriminelle Ausländer für ihre Abschiebung finanziell zu belohnen, stößt auf heftige Kritik. Viele Bürger sehen darin eine Belohnung für Straftäter und befürchten, dass dies zu einem Missbrauch des Systems führen könnte. Kritiker argumentieren, dass solche Maßnahmen die ohnehin schon angespannte Lage weiter verschärfen könnten und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates untergraben.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Pläne der Bundesregierung, kriminelle Ausländer mit finanziellen Anreizen zur Ausreise zu bewegen, eine umstrittene und emotional aufgeladene Debatte ausgelöst haben. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob und wie diese Pläne umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die deutsche Gesellschaft haben werden.
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