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11.10.2023
15:00 Uhr

Gas: Trotz Risiken kehrt die Mehrwertsteuer 2024 auf 19 Prozent zurück

Ab Januar 2024 werden deutsche Haushalte wieder mit der vollen Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme belastet. Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Preise ausreichend gesunken, um diese Maßnahme zu rechtfertigen. Doch dieses Vorgehen birgt erhebliche Risiken.

Das Bundeskabinett trifft eine umstrittene Entscheidung

Das Bundeskabinett unter Führung von Bundeskanzler Scholz hat beschlossen, den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme wieder einzuführen. Regierungssprecherin Christiane Hoffmann begründete diese Entscheidung mit den mittlerweile deutlich gesunkenen Gaspreisen. Sie betonte, dass eine Situation wie im letzten Jahr, als die Preise aufgrund des Ukraine-Kriegs und dem Ausfall russischer Lieferungen in die Höhe schossen, derzeit nicht zu erwarten sei.

Energiepreisbremsen bleiben bis April 2024

Die Energiepreisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sollen trotz der Wiedereinführung der vollen Mehrwertsteuer bis Ende April 2024 in Kraft bleiben. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, dass die Verlängerung der Energiepreisbremsen auch bei den aktuellen Preisen gerechtfertigt sei. Allerdings bedarf diese Maßnahme noch der Zustimmung der EU-Kommission.

Kritik von der Deutschen Energiewirtschaft

Der Bundesverband der Deutschen Energiewirtschaft (BDEW) äußerte sich unzufrieden mit der Entscheidung, insbesondere mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae warnte vor der Gefahr steigender Gaspreise für viele Haushalte und bezeichnete dies als "Unding", insbesondere angesichts weiterer Preisrisiken aufgrund der geopolitischen Lage.

Die Kosten der Energiepreisbremsen

Bisher haben die Energiepreisbremsen den Staat rund 32 Milliarden Euro gekostet. Dem gegenüber stehen jedoch über 91 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit der Wiedereinführung der vollen Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme erhofft sich der Staat einen größeren finanziellen Handlungsspielraum. Ursprünglich waren die Steuermindereinnahmen im ersten Quartal 2024 auf knapp 2,5 Milliarden Euro beziffert worden.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung tatsächlich im besten Interesse der deutschen Bürger ist oder ob sie lediglich dazu dient, die Staatskasse auf Kosten der Haushalte zu füllen. In Zeiten, in denen die Inflation ohnehin schon an den Geldbeuteln der Bürger zerrt, könnte diese zusätzliche Belastung für viele Familien schwer zu verkraften sein.

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