Geplante Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung: Lauterbach will geringeren Anstieg als erwartet
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, die erwartete Beitragserhöhung zur sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2025 geringer ausfallen zu lassen als ursprünglich befürchtet. Dies soll durch die Umwidmung nicht genutzter Mittel aus den Energiehilfen für Pflegeeinrichtungen erreicht werden.
Finanzierung durch ungenutzte Energiehilfen
Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Energiepreisbremsen insgesamt 2 Milliarden Euro an Mitteln zur Refinanzierung von Pflegeeinrichtungen bereitgestellt. Diese Mittel wurden allerdings nicht vollständig abgerufen und sollen nun zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung verwendet werden. Laut Lauterbach könnten so die Beiträge zur Pflegeversicherung nur um 0,15 Prozentpunkte statt der ursprünglich befürchteten 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.
Unklarheiten über genaue Mittelverwendung
Der genaue Betrag der nicht ausgeschöpften Mittel ist bisher jedoch nicht bekannt. Die Hilfen konnten vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 in Anspruch genommen werden, und Mittel, die bis Ende 2024 nicht ausgezahlt wurden, sollten eigentlich an den Bundeshaushalt zurückfließen. Laut der Bundesregierung wurden jedoch noch Mittel ins Jahr 2024 übertragen, und eine Rückzahlung nicht verausgabter Mittel ist vorgesehen.
Reaktionen und weitere Pläne
Innerhalb der Koalition ist Lauterbachs Vorstoß bisher nicht abgestimmt, und es bleibt abzuwarten, wie die anderen Parteien darauf reagieren werden. Sozialverbände fordern weiterhin eine umfassende Pflegereform, die unter anderem eine Pflegevollversicherung beinhaltet. Diese soll auch Beamte und Selbstständige einbeziehen und durch einen angemessenen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen unterstützt werden.
Erhöhung der Beiträge unumgänglich
Lauterbach hält eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für erforderlich, um die gesetzlich vorgesehenen Leistungen auch nach 2025 in der bisherigen Form finanzieren zu können. Für einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Durchschnittsbrutto von 3.000 Euro im Monat bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 4,50 Euro. Zudem werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr steigen, was zu einer zusätzlichen jährlichen Belastung von 342 Euro führt.
Ausblick und mögliche Konsequenzen
Die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung wird von vielen als dramatisch beschrieben, und es besteht die Befürchtung, dass sie ohne zusätzliche Maßnahmen im Februar 2025 zahlungsunfähig werden könnte. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 und der zu erwartenden längeren Regierungsbildung muss ausreichend Geld bis zum Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Die geplanten Maßnahmen von Karl Lauterbach könnten zwar kurzfristig Entlastung bringen, doch langfristig sind umfassendere Reformen notwendig, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung den Forderungen der Sozialverbände nachkommt und eine nachhaltige Lösung findet.