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25.10.2024
05:48 Uhr

Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

In Deutschland stellt die Rente ein zentrales Thema dar, besonders für die rund 22 Millionen Rentner im Land. Doch was geschieht, wenn man nie gearbeitet hat und somit keine Rentenansprüche erworben hat? In solchen Fällen greift die Grundsicherung für Rentner. Doch wie hoch ist dieser Betrag und wer hat Anspruch darauf?

Die Realität der Grundsicherung

Menschen, die nie gearbeitet haben, erhalten keine reguläre Rente. Für diese Personengruppe bleibt nur die Grundsicherung als Unterstützung im Alter. Die Grundsicherung soll sicherstellen, dass auch jene, die keine Rentenansprüche erworben haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Einkommen oder Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Hierzu zählen Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und Menschen, die nie gearbeitet haben. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen, wenn das monatliche Einkommen weniger als 924 Euro beträgt.

Höhe der Grundsicherung

Die Höhe der Grundsicherung variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem persönlichen Vermögen und Einkommen sowie dem Vermögen des Partners. Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz 563 Euro für alleinstehende Erwachsene oder solche in Wohngemeinschaften. Für Ehe- und Lebenspartner, die zusammenleben, liegt der Satz bei 506 Euro.

Was deckt die Grundsicherung ab?

  • Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
  • Hilfe in Sonderfällen

Vermögensprüfung und Antragstellung

Bevor ein Anspruch auf Grundsicherung geltend gemacht werden kann, muss zunächst das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Hierzu zählen Bargeld, Haus- und Grundvermögen, Pkw, Sparguthaben und Wertpapiere. Bestimmte Vermögenswerte, wie ein selbstbewohntes angemessenes Grundstück oder Wohnung, Familien- und Erbstücke sowie kleinere Barbeträge bis zu 10.000 Euro, bleiben unberücksichtigt.

Was zählt zum Einkommen?

  • Erwerbseinkommen
  • Mieteinnahmen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Pachteinnahmen
  • Renten
  • Pensionen
  • Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Zinsen

Jährliche Neuantragstellung

Die Grundsicherung muss jedes Jahr neu beantragt werden, da die Auszahlung nur für zwölf Monate gilt und der Antrag jährlich überprüft wird. Dies könnte besonders wichtig werden, da eine weitere Erhöhung der Sozialabgaben im Raum steht, die Rentner zusätzlich belasten könnte.

Die Grundsicherung ist also eine notwendige und wichtige Unterstützung für jene, die keine reguläre Rente erhalten können. Dennoch bleibt die Frage, ob dies eine angemessene Lösung für die Zukunft ist, besonders angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der wachsenden Unsicherheit in der Rentenpolitik.

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