Hat Karl Lauterbach gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen? Neue Details belasten den Minister
Die jüngsten Enthüllungen rund um Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach werfen ein düsteres Licht auf dessen Vergangenheit. Bereits 1999 soll der SPD-Politiker in einer Position tätig gewesen sein, für die er keine rechtliche Befähigung besaß. Im Zentrum der Kontroverse steht eine Studie zur Risikobewertung und Schlaganfallprävention bei älteren Menschen, bekannt als RESPECT-Studie, bei der Lauterbach als „Prüfleiter“ fungierte.
Fehlende Approbation und rechtliche Fragen
Die Rolle des „Prüfleiters“ in einer klinischen Studie verlangt gemäß Paragraf 40 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes von 1989 nach einem approbierten Arzt mit mindestens zwei Jahren Erfahrung in der klinischen Prüfung von Arzneimitteln. Lauterbach, der sein Medizinstudium 1989 abschloss und erst 2010 seine Approbation erhielt, erfüllte diese Voraussetzungen definitiv nicht. Dennoch wurde er in einem Studienantrag des Pharmaunternehmens Bayer Vital GmbH & Co. KG als „Prüfleiter“ geführt.
Umgehung des „Arzt im Praktikum“
Die fehlende Approbation ist nicht das einzige Problem. Lauterbach umging auch den damals verpflichtenden „Arzt im Praktikum“, ein 18-monatiges Pflichtpraktikum für Medizinabsolventen. Diese Umgehung wirft nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Es scheint, als habe Lauterbach bewusst gegen geltende Vorschriften verstoßen, um seine Karriere voranzutreiben.
Reaktionen und Konsequenzen
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Anfrage erklärt, Lauterbach habe zum Zeitpunkt der Studienvergabe „entsprechende Erfahrungen in der Durchführung klinischer Studien“ gehabt und seine Eignung sei von der Ethikkommission der Universität zu Köln bestätigt worden. Diese Aussage ignoriert jedoch das Fehlen der notwendigen Approbation und kaschiert den Verstoß durch das Absegnen der Ethikkommission.
Ein Systemversagen?
Die RESPECT-Studie, die bis zu 10.000 Probanden umfassen sollte, wurde aufgrund vermehrter Todesfälle im Zusammenhang mit dem verwendeten Arzneimittel Cerivastatin vorzeitig beendet. Bereits 2001 nahm Bayer das Mittel vom Markt, nachdem 52 Todesfälle gemeldet wurden. Diese Ereignisse werfen ein weiteres Schlaglicht auf die Verantwortung und die Rolle Lauterbachs in dieser Studie.
Wusste Lauterbach um die rechtlichen Voraussetzungen?
Es wird behauptet, dass Lauterbach selbst den Antrag für die Studie an die Ethikkommission der Universität Köln gestellt habe und dabei auf die rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen habe. Ob er jedoch auf seine fehlende Approbation hinwies, bleibt unklar. Diese Unklarheit wirft weitere Fragen zum ethischen Verhalten des heutigen Bundesgesundheitsministers auf.
Ein Fall für die Justiz?
Die neuen Enthüllungen belasten Karl Lauterbach erheblich und werfen die Frage auf, ob hier rechtliche Konsequenzen folgen müssen. In einem funktionierenden Rechtsstaat sollte ein solches Verhalten nicht ohne Folgen bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz und die politische Öffentlichkeit auf diese Vorwürfe reagieren werden.
Die deutsche Politik steht einmal mehr vor einer Bewährungsprobe. Es zeigt sich, dass die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards auch für hohe Amtsträger gelten muss. Andernfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust in die politischen Institutionen unseres Landes.
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