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22.07.2024
06:41 Uhr

Jürgen Elsässer umgeht Publikationsverbot: Neues Format bei AUF1

Jürgen Elsässer umgeht Publikationsverbot: Neues Format bei AUF1

Jürgen Elsässer, der ehemalige Chef der kürzlich vom Bundesinnenministerium verbotenen Compact-Magazin GmbH und CONSPECT Film GmbH, hat eine neue Plattform gefunden, um seine Inhalte zu verbreiten. Der Chefredakteur des österreichischen Onlinemediums „AUF1“, Stefan Magnet, kündigte an, dass Elsässer ein regelmäßiges Format bei AUF1 erhalten werde.

Elsässer bei AUF1: Ein neuer Anfang

Am 18. Juli 2024 verkündete Stefan Magnet in einem Video, dass Jürgen Elsässer demnächst ein eigenes Format bei AUF1 bekommen werde. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, erklärte Magnet. Einen genauen Starttermin nannte er jedoch nicht. Elsässer bestätigte die Zusammenarbeit am Morgen des 19. Juli auf seinem X-Kanal und kündigte an, dass noch im Laufe des Tages die erste Aufnahme stattfinden werde.

Umgehung des Tätigkeitsverbots

In der 80-seitigen Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wurde den bei „Compact“ publizistisch tätigen Personen eine weitere Tätigkeit untersagt, ebenso die Bildung von Ersatzorganisationen. Mit der angekündigten Sendung bei AUF1 würde Elsässer das verhängte Tätigkeitsverbot umgehen. Gegen das Verbot kann innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Bereits am 18. Juli 2024 hatte Elsässers Anwaltsteam eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es hieß, man wolle „diesen heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der SPIEGEL-Affäre 1962 stoppen“.

Solidarität und Widerstand

AUF1 solidarisierte sich bereits am Tag der vollstreckten Verbotsverfügung mit den betroffenen Personen. Mit der Ausstrahlung einer Sendung des ehemaligen Chefredakteurs von „Compact“ übernimmt AUF1 Inhalte, die vom Bundesinnenministerium als „verfassungswidrige Tätigkeit“ eingestuft werden.

Vorwürfe gegen Ursula von der Leyen

Chefredakteur Magnet erhob zudem schwere Vorwürfe gegen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU). Diese habe bereits im Januar 2024 auf dem jährlichen Treffen des World Economic Forum in Davos den „Kampf gegen Desinformation“ ausgerufen. „Globalisten meinen damit Kampf gegen alle, die ihrer Globalistenagenda der Agenda 2030, dem Great Reset, im Wege stehen“, so Magnet.

Die Kampagnen-Organisation „Campact“ hatte schon vor Monaten einen Appell veröffentlicht, nachdem das „Alternative unabhängige Fernsehen – Kanal 1“ (AUF1) abgeschaltet werden sollte. Bis heute unterstützten mehr als 200.000 Menschen die Petition.

Medienrechtliche Herausforderungen

Im November 2023 hatte die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg die Verbreitung des Senders über den Astra-Satellitenkanal SRGT der „schwarz rot gold tv GmbH“ untersagt. Dort hatte AUF1 nach Angaben der „Tagesschau“ ein Sechs-Stunden-Zeitfenster eingekauft. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) habe dies als einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag gewertet, weil SRGT keinen redaktionellen Einfluss auf die AUF1-Inhalte gehabt habe. SRGT-Gründer Wilfried Geissler hatte seine Satelliten-Lizenz Ende März 2024 zurückgegeben.

Verbot des „Compact“-Magazins

Am 16. Juli 2024 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Compact-Magazin GmbH und die CONSPECT Film GmbH von Jürgen Elsässer verboten. In den frühen Morgenstunden hatten Polizeibeamte Geschäftsräume und Privatwohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht und dabei Gegenstände und Geld beschlagnahmt. Faeser begründete den Vorstoß damit, dass das „Compact“-Magazin ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht.

Die Entscheidung Faesers wird auch international als mutmaßlicher Verstoß gegen die Pressefreiheit kontrovers diskutiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob Elsässer und AUF1 in der Lage sein werden, den Widerstand gegen das Verbot zu organisieren und durchzusetzen.

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