Karl Lauterbach will Schlupflöcher bei Krankenkassenwechsel schließen
Berlin – Für viele Rentner, die in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind, wird der Ruhestand finanziell schwieriger als erwartet. Die Beiträge steigen, während die Einnahmen sinken. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) scheint für viele die Lösung zu sein. Doch für Menschen über 55 Jahren ist dies nahezu unmöglich. Nun plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), bestehende Schlupflöcher zu schließen.
Hintergrund: Wechsel von PKV zu GKV
Der Gesetzgeber hat es Privatversicherten über 55 Jahren nahezu unmöglich gemacht, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Grund: Diese Personen haben jahrelang nicht in die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eingezahlt. Im Alter, wenn Gesundheitsprobleme häufiger werden, sollen sie nicht von der GKV profitieren. Viele bereuen jedoch ihre Entscheidung für die PKV, da die Beiträge im Alter steigen, während das Einkommen sinkt.
Schlupflöcher und deren Missbrauch
Einige Betroffene suchen verzweifelt nach Wegen, um doch noch in die GKV zu wechseln. Ein Schlupfloch bietet die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit im EU-Ausland. Dubiose Anbieter eröffnen für ihre Kunden ein Gewerbe in einem osteuropäischen EU-Land, um ihnen den Wechsel zu ermöglichen. Laut Recherchen des ARD-Magazins Plusminus könnte es sich hierbei jedoch um ein Scheingewerbe handeln.
„Die Anbieter wissen sehr wohl, warum sie ihre Methode nicht klar veröffentlichen. Personen, die auf diese Weise die Versicherung wechseln, riskieren, wegen Sozialbetrugs beschuldigt zu werden“, kritisiert Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg laut Tagesschau.
Stellt die gesetzliche Krankenkasse fest, dass eine Anstellung oder Firmengründung nur zum Schein durchgeführt wurde, kann sie die Betroffenen kündigen und unter Umständen angefallene Behandlungskosten zurückverlangen.
Lauterbach will handeln
Das Bundesgesundheitsministerium plant nun, gegen diese Masche vorzugehen. Eine Sprecherin bestätigte dem Versicherungsmagazin procontra, dass eine rechtliche Anpassung vorbereitet werde. Ein rechtsmissbräuchlicher Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres solle zukünftig nicht mehr möglich sein.
Weitere Schlupflöcher im Visier
Doch das ist nicht das einzige Schlupfloch, das Lauterbachs Ministerium stopfen will. Der Wechsel von der PKV in die GKV ist auch möglich, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist und Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Zwar besteht dieser Anspruch nur bei sehr geringem Einkommen, doch dieses lässt sich über einen Wechsel in die Teilrente künstlich herstellen.
Die Bundesregierung sieht in diesem Modell eine „Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft“. Im geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll deshalb ein Wechsel aus der PKV in die Familienversicherung der GKV durch Umstellung auf eine Teilrente ausgeschlossen werden.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Rentner haben werden. Klar ist jedoch, dass die Bundesregierung entschlossen ist, Missbrauch zu verhindern und die Solidargemeinschaft zu schützen.
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