
Meinungsfreiheit unter Beschuss: Neue Ermittlungen wegen Habeck-Meme
Die deutsche Justiz scheint ihre Prioritäten gefunden zu haben: Statt sich um echte Kriminalität zu kümmern, werden nun offenbar mit Hochdruck harmlose Internet-Memes verfolgt. Die Journalistin Anabel Schunke sieht sich erneut mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert - dieses Mal wegen der Verbreitung eines satirischen Bildes über Wirtschaftsminister Robert Habeck.
Der "skandalöse" Vorfall
Der Stein des Anstoßes: Ein im Internet weit verbreitetes Meme, das das Logo der Marke "Schwarzkopf" in "Schwachkopf" umwandelt und mit einem Bild des Wirtschaftsministers verbindet. Schunke teilte dieses Bild, wie hunderte andere Nutzer auch, in ihrer Instagram-Story - versehen mit der durchaus berechtigten ironischen Frage "Gibt es jetzt eine Hausdurchsuchung?"
Unverhältnismäßige Reaktion des Staatsapparats
Die Polizei Goslar hat Schunke nun als Beschuldigte zu einer Vernehmung vorgeladen. Der Vorwurf lautet auf "üble Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens" nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Besonders pikant: Für die Einleitung eines solchen Verfahrens bedarf es eines Strafantrags des vermeintlich Geschädigten - in diesem Fall also Robert Habeck selbst.
Ein bedenkliches Muster
Der Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall aus dem November, als bei einem 62-jährigen Rentner wegen desselben Memes eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Diese unverhältnismäßige Reaktion des Staatsapparats wirft die Frage auf, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird - und ob unsere Sicherheitsbehörden keine drängenderen Aufgaben haben.
Freispruch in anderem Verfahren
Erst kürzlich wurde Schunke in einem anderen Verfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Journalistin hatte sich kritisch über Integrationsprobleme bestimmter Bevölkerungsgruppen geäußert. Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung sprach das Landgericht Braunschweig sie in zweiter Instanz frei.
Ein gefährlicher Trend für die Meinungsfreiheit
Diese Häufung von Ermittlungsverfahren gegen kritische Stimmen könnte als Versuch gewertet werden, unliebsame Meinungsäußerungen durch juristische Drohgebärden zu unterbinden. Die Frage drängt sich auf: Wie viel Satire darf Demokratie noch vertragen? Und wann wird aus berechtigtem Persönlichkeitsschutz eine überzogene Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Die Entwicklung zeigt einmal mehr, wie dünnhäutig manche Politiker auf Kritik und Satire reagieren. Dabei sollte gerade in einer Demokratie die Fähigkeit zur Selbstironie und der souveräne Umgang mit zugespitzter Kritik eine Selbstverständlichkeit sein.
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