NDR ignoriert Gerichtsurteil: Öffentlich-rechtlicher Sender verbreitet Falschbehauptungen weiter
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) steht erneut im Fokus der Kritik. Trotz eines klaren Verbots durch das Hanseatische Oberlandesgericht, verbreitete der öffentlich-rechtliche Sender weiterhin Falschbehauptungen über ein vermeintlich geheimes AfD-Treffen am Wannsee. Das Treffen war weder geheim, noch von der AfD organisiert und fand auch nicht am Wannsee statt. Doch der NDR ließ diese Fehlinformationen ungeachtet des gerichtlichen Verbots bestehen.
Gerichtliche Konsequenzen für den NDR
Aufgrund dieser Missachtung des Gerichtsentscheids wurde der NDR nun vom Landgericht Hamburg zu einer Strafzahlung von 1.800 Euro verurteilt. Der Antrag wurde vom Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gestellt, der selbst an dem besagten Treffen teilnahm. Laut einem Beschluss des Gerichts seien die Handlungen des NDR als schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu werten.
Irreführende Berichterstattung trotz Verbot
Die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, die Vosgerau vor Gericht vertritt, kritisierte, dass der NDR in seiner Berichterstattung auf einen irreführenden Bericht von Correctiv zurückgegriffen habe. Dieser Bericht behauptete fälschlicherweise, dass bei dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft diskutiert worden sei. Diese Aussagen wurden bereits vom OLG Hamburg als unwahr verboten.
Wiederholte Verstöße und Ignoranz
Obwohl das Gericht ein klares Verbot ausgesprochen hatte, löschte der NDR zwei weitere Berichte, die die gleichen Falschbehauptungen enthielten, nicht. Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker kritisierte, dass der NDR teilweise wortgleich die verbotenen Aussagen weiterverbreitet habe. Das Landgericht Hamburg bestätigte, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft handelte.
Überhebliche Haltung des NDR
Die Ignoranz des NDR gegenüber dem Gerichtsurteil und seine wiederholten Verstöße grenzen an Selbstüberschätzung, so Anwalt Brennecke. Diese Haltung überrasche jedoch nicht, da der Sender bereits im Verfahren realitätsfremde Äußerungen gemacht habe. So habe der NDR geltend gemacht, dass ein Verbot seiner Berichterstattung ihn in die Kritik bringen könnte – eine bemerkenswerte Aussage, die viel über das Selbstverständnis der Verantwortlichen aussagt.
Die Kosten trägt der Beitragszahler
Für die Überheblichkeit des NDR müssen nun die Beitragszahler aufkommen. Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen sowie die Gerichts- und Anwaltskosten werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Jeder Zwangsgebührenzahler muss somit den öffentlich-rechtlichen Rechts-Nihilismus mitfinanzieren.
Fazit: Rechtsstaatlichkeit bleibt auf der Strecke
Die Moral dieser Geschichte ist klar: Wer öffentlich-rechtlich ist und die rot-grüne Agenda verbreitet, darf sich offenbar über das Gesetz stellen. Und wenn ein Gericht doch einmal durchgreift, zahlen am Ende die Bürger die Zeche. Solange eine Mehrheit dies akzeptiert, wird sich daran nichts ändern. Je länger die Gebührenjournalisten mit solchen Ungeheuerlichkeiten durchkommen, desto dreister werden sie.
Ein altes chinesisches Sprichwort besagt: „Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.“ In unserem Fall scheint es eher ein guter Anwalt zu sein – und der kostet Geld. Es bleibt zu hoffen, dass der Rechtsstaat sich nicht dauerhaft von solchen Praktiken untergraben lässt.
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